LED Stripes,zulässsig !!?

  • Tach,


    ........habe vor ein paar Tagen ein Fahrzeug gesehen der sich die LED Stripes unter den Scheinwerfern geklebt hat,davon wahr ich richtig begeistert und es sah auch richtig Original aus.Diese Stripes haben allerdings als Tagfahrlicht keine STVO Zulassung,doch im Internet bietet sie jemand als Positionsleuchten an,mit dem E-Prüfzeichen 10R-02 1517,somit umgeht man ja das Gesetz und sind dann als diese zulässig.Nach meinem wissen sind also Positionsleuchten immer im betrieb,genau wie die seiten am Lkw.Doch wie ist das jetzt beim Pkw,darf man dann mit dem E Prüfzeichen sie immer in betrieb nehmen,zusammen mit dem normalen Abblendlicht. !??
    Wäre dankbar über eine aufklärung,würde mir die dinger gerne holen,dazu auch noch den link.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWAX:IT

  • Wo gehören Positionsleuchten denn hin??? Doch wohl nicht nach vorne, ODER?


    Und von dem Prüfzeichen würde ich mich nicht beeindrucken lassen, denn so wie sie auf dem Bild gezeigt werden sind und bleiben sie ILLEGAL.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Ja genau,eben nicht nach vorne unter den Scheinwerfern,deswegen finde ich das ja so merkwürdig,aber er schreibst das die eine STVO Zulassung haben,dann dürfte man sie mit der eigendlichen Zulassung nur an den seiten montieren,aber selbst das würd ja nichts bringen.

  • Hallo,


    mir sind diese Stripes auch aufgefallen und allein heute habe ich drei Fahrzeuge damit gesehen. Die ANgabden des Verkäufers sind sind irreführend und meiner Meinung nach glatter Betrug!


    Esrstmal: Die E-Nummer bezieht sich auf Umrissleuchten, nicht auf Seitenmakierungsleuchten, welche gelbliches Licht haben müssen und nach vorne und hinten nicht sichtbar sein dürfen (siehe §51a Abssatz 6 STVZO).


    Umrissleuchten sind Pflicht für Fahrzeuge mit einer Breite von über 2,1m und müssen nach voren weiß und nach hinten rot abstrahlen. Beim LKW sieht das eigentlich meist so aus (zumindest kenn ich es so vom Trailer):


    [Blockierte Grafik: http://www.tooltraders.de/images/produkte/1215.jpg]


    Ich sehen einen zwingendes und ein mögliches Argument, warum es für Pkws (insbesondere den w202) trotzdem "Illegal" ist:


    Zitat

    § 51b Abssatz 6:
    Umrißleuchten dürfen nicht an Fahrzeugen und Anbaugeräten angebracht werden, deren Breite über alles nicht mehr als 1,80 m beträgt.


    Der w202 ist maximal 1720mm breit (siehe technische Daten)


    Des weiteren:

    Zitat

    § 51b Abssatz 2: Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrißleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefaßt sein. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlußleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.


    Den kompletten §51b gibts hier.


    Fazit: Finger weg. eBay-Verkäufer ist unseriös und suggeriert falsche Sicherheit.


    MfG

  • Das unwissendheit nicht vor Strafe schützt, wissen ja schon viele.


    Aber wie ist es in dem Falle? Könnte man die Strafe dann nicht eventuell auf den Verkäufer abwälzen weil er ja absichtlich falsche Angaben gemacht hat um diese stripes zu verkaufen?


    Gruß Beko, der rein interessen halber Fragt :D

  • [Blockierte Grafik: http://www.wuerziworld.de/Smilies/lol/lol28.gif] [Blockierte Grafik: http://www.wuerziworld.de/Smilies/lol/lol28.gif] [Blockierte Grafik: http://www.wuerziworld.de/Smilies/lol/lol28.gif]


    Ja und demnächst werden alle Drogensüchtigen die Strafe auf den Dealer abschieben wollen, weil der die Drogen ja schließlich verkauft.



    Nur so als Frage, ist der Verkäufer für euer Handeln verantwortlich??? Oder seid ihr schon Manns genug, das selbst in die Hand zu nehmen?

    R.I.P.
    C180 Elegance


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    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Es war doch nur ledeglich eine kleine Frage :thumbdown:
    Das man gleich immer so reagieren muss, unverständlich.
    Dann dürften einige Leute hier gar nicht erst Fragen stellen.


    Und es war ja eher nicht die Strafe an sich, sondern eher um den Geldbetrag, den man als Strafe bekommt und dann als Schadensersatz vom Verkäufer zurückholen kann.

  • Grade bei solchen Fragen sollte man abervorher mal überlegen, dann erübrigt sie sich von selbst.


    Es ist doch wohl hinlänglich bekannt, das der Halter und der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges haftbar sind. Dazu gehört sogar, das sich der Fahrer vor Antritt JEDER Fahrt normalerweise von der Funktion dessen zu vergewissern hat.


    Wenn nun etwas am Fahrzeug geändert wird ist es doch logisch, das diese beiden Personen im Falle eines Falles hafbar sind und nicht der Verkäufer, der die Sachen anbietet.


    Das einzige, was man machen kann, ist den Verkäufer wegen fahrlässiger Täuschung anzuzeigen. Davon hat man als Käufer dann aber auch recht wenig, da die Strafe (wenn es soweit kommt) nicht an diesen gezahlt wird.


    Es geht nicht darum, das keiner mehr Fragen stellen soll oder darf, nur mal vorher überlegen, wäre doch manchmal angebracht, dann erübrigen sich diese Antworten auch.

    R.I.P.
    C180 Elegance


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    Einmal editiert, zuletzt von Badboy69 () aus folgendem Grund: Sag ich nicht.

  • Das einzige, was man machen kann, ist den Verkäufer wegen fahrlässiger Täuschung anzuzeigen. Davon hat man als Käufer dann aber auch recht wenig, da die Strafe (wenn es soweit kommt) nicht an diesen gezahlt wird.


    So eine Antowrt habe ich erwartet nicht mehr nicht weniger.
    Meine Frage hat nicht darauf basiert, das ich GAR KEINE SCHULD hätte, sondern wie ich dem Verkaufer dieser Stripes oder anderer Dinge auch Haftbar machen kann.