Tach,
........habe vor ein paar Tagen ein Fahrzeug gesehen der sich die LED Stripes unter den Scheinwerfern geklebt hat,davon wahr ich richtig begeistert und es sah auch richtig Original aus.Diese Stripes haben allerdings als Tagfahrlicht keine STVO Zulassung,doch im Internet bietet sie jemand als Positionsleuchten an,mit dem E-Prüfzeichen 10R-02 1517,somit umgeht man ja das Gesetz und sind dann als diese zulässig.Nach meinem wissen sind also Positionsleuchten immer im betrieb,genau wie die seiten am Lkw.Doch wie ist das jetzt beim Pkw,darf man dann mit dem E Prüfzeichen sie immer in betrieb nehmen,zusammen mit dem normalen Abblendlicht. !??
Wäre dankbar über eine aufklärung,würde mir die dinger gerne holen,dazu auch noch den link.