Und zwar hätte ich da eine frage nen guter kumpel von mir musste seinen tüv schon im april machen, aber er war für 2 monate in den usa, und jetzt fährt er immernoch so rum.
Wie lange kann man den Tüv überziehen?
Und zwar hätte ich da eine frage nen guter kumpel von mir musste seinen tüv schon im april machen, aber er war für 2 monate in den usa, und jetzt fährt er immernoch so rum.
Wie lange kann man den Tüv überziehen?
Wie lange kann man den Tüv überziehen?
Solange,wie man will.
Es ist nur nicht erlaubt
Ja so ist es, nur die Polizei interessiert sich dafür. Einen Mo0nat drüber ist nur ne Geldstrafe. Darüber gibts wohl auch Punkte, den Tüv-Prüfer interessiert es aber nicht !
Eben und seit 2010 gibts die Plakette auch nur ab dem Tag, ab dem die alte abgelaufen ist. Man spart also nichts!
Eben und seit 2010 gibts die Plakette auch nur ab dem Tag, ab dem die alte abgelaufen ist. Man spart also nichts!
Richtig. Also sollte dein Freund am besten so schnel wie möglich zum Tüv. Denn wenn er erwischt wird wird er noch "umsonst" bestraft.
dankeschön, ich glaub der wollte das bis zur nächsten woche verschieben
Ja so ist es, nur die Polizei interessiert sich dafür. Einen Mo0nat drüber ist nur ne Geldstrafe. Darüber gibts wohl auch Punkte, den Tüv-Prüfer interessiert es aber nicht !
Hey,
Die Hipos und Politessen die Falschparker aufschreiben noch viel mehr.
Eben und seit 2010 gibts die Plakette auch nur ab dem Tag, ab dem die alte abgelaufen ist. Man spart also nichts!
Da hast du was verpasst, die Regel gibt es schon seit ca 10 Jahren,
ausser in Hessen und NRW, da wird seit April nicht mehr zurück datiert.
Grüsse Matthias
Sicher das das in Sachen auch so ist?!
Keine sorge,bei einer überschreitung von 2 bis 4 Monate bekommt man ein Verwarnungsgeld von 15 Euro,und erst ab 8 Monate gibt es einen Punkt.
Hier ein Auszug aus dem Gesetz:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Sprich man bezahlt die Strafe doppelt einmal für die abgelaufene AU und einmal für den TÜV.