Alles anzeigen@ Mittelhessen,
Du siehst es also genau so wie ich das schildere: Die technische Kontrollinstanz übernimmt Hoheitsfunktionen.
Meinetwegen 150 Euro für einen Monat überzogenen TÜV auf der Straße, aber bitte keine Strafmaßnahmen durch die Firma, die mir den technischen Zustand meines Fahrzewuges attestieren soll.
Das ist nicht deren Zuständigkeit, denk mal so was wie "Gewaltenteilung" oder "Hoheitsbefugnis".
Ich bin nicht dafür, daß Leute ohne TÜV unterwegs sind !!!. Aber wenn mein Auto aus irgendwelchen Gründen ein halbes Jahr unbenutzt in der Garage steht, will ich nicht, daß es danach nur für 1 1/2 Jahre Verkehrsssicherheit attestiert bekommt.
Mal ganz abgesehen von einer Sache: Mängel bei Kraftfahrzeugen als Unfallursache . Schon jemand mal darüber was gelesen ?
Gruß
old man
PS : Von irgenwelchen Abzocke-Vorwürfen schreibe ich nichts.
1. Mit solchen Begriffen würde ich vorsichtig sein Der TÜV nimmt hier nämlich als Erfüllungsgehilfe hoheitliche Aufagben wahr. Daher musste auch bei bestimmten Dingen das Bundesland verklagen und ned den TÜV
2. Sicherlich betrifft es auch denjenigen, der sein Kfz. in der Garage stehen hat. Ist bei meinem Motorrad auch so. Aber es ist doch wie bei fast allen gesetzlichen Regelungen. Es betrifft auch die, die sich ned vorsätzlich darüber hinwegsetzen wollten. Also bedank Dich wie immer bei den Leuten, die das Ganze auf Kosten der Verkehrssicherheit und des lieben Geldes wegen vorsätzlich ausgenutzt haben.