Erster richtiger Unfall (nicht selbstverschuldet :P)

  • Hm, alles klar, klingt soweit logisch wie du das sagst. Trotzdem is da dann was an mir vorbei gegangen, Gutachter meinte, dass es auf keinem Fall ein Totalschaden ist und im Gutachten stand auch extra noch, dass einer Reparatur des Fahrezugs unter wirtschaftlichen Aspekten zugestimmt werden kann. Somit bin ich eigentlich von ausgegangen, dass das auch so ist wie mir geschrieben, bzw gesagt wurde.
    Wär alles viel leichter wenn der Kollege von der Versicherung mal an sein Telefon gehen würde xD Naja mal schauen ich warte jetzt erstmal ab was der mir da noch zu zusagen hat.


    PS: Was ich mir noch vorstellen kann ist, dass die einfach davon ausgegangen sind, dass ich mir ein neues Auto kaufen will, dann würde es auch Sinn machen, dass se Wiederbeschaffungswert-Restwert genommen haben, da ja in dem Fall keine Reparatur stattfinden würde. In dem Fall hätte ich dann sogar Anspruch auf 12-14 Tage Nutzungsausfall, da dieser Fall so im Gutachten angegeben wurde. Bei Reparatur nur 2-4 Tage

  • Nimm Dir einen Anwalt, da Du keine Schuld an dem Unfall hast, muss den
    die gegnerische Versicherung zahlen.


    Das stimmt mit der Einschränkung, dass die Bagatellgrenze von 750 € überschritten sein muss.
    Ist hier gegeben, aber ich schreibe es rein,der Vollständigkeit halber.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Das ist nicht ganz richtig:


    die Bagatellgrenze gilt nur für die Kosten eines Gutachters. Unfallopfer dürfen sich grundsätzlich auf Kosten der Gegenseite einen
    Anwalt nehmen unabhängig von der Höhe des Schadens.