Strafe bei LED TFL + Abblendlicht?

  • Gudee,


    ich hätte mal eine Frage und zwar was passieren kann, wenn ich wegen dem Betrieb des LED Tagfahrlichtes in Kombination mit dem Abblendlicht angehalten werde. Das ist ja eigentlich nicht erlaubt laut StVO.
    Die TFL haben das E Zeichen und sind auch als RL gekennzeichnet. Darf ich die im Doppelbetrieb nehmen, wenn die TFL gedimmt werden?
    Hab mal ein Foto hier .


    Danke für eure Antworten.
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hi!
    So tief wie die hängen darfst Du sie nicht als Standlicht nutzen, egal ob E-Zeichen oder nicht. Das Standlicht muss 35 cm von der Straße entfernt sein, dieses Maß hast Du nicht.


    Genau genommen kannste Dir da E-Zeichen komplett in die Haare schmieren, wenn die TFL nicht ordnungsgemäß angeschlossen sind. Und das sind sie bei Dir ja offenbar nicht.


    MfG
    Daniel

  • Die Vorschriften sind so, ja, aber wat is mit dem 212er, bzw. der aktuellen 911er-Serie?


    Das sind im Leben keine 35 cm, und die laufen auch als Standlicht mit ?(


    Oder gilt mal wieder:


    Hersteller = Gott
    Fahrer = TÜV-Sklave ???

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Das sind im Leben keine 35 cm, und die laufen auch als Standlicht mit ?(


    Das mag sein, aber vermutlich 25 cm und damit innerhalb der Norm für Nachrüstsysteme nach ECE R 87.
    Aber wer sagt, dass der Carrera etc. nicht eine Ausnahmegenehmigung haben.
    Analog z.B. der VAG-Produkte Anfang der 80er, als die gelbe LED für das Fernlicht hatten, obwohl da blau vorgeschrieben ist (die blauen LED waren dmals noch teuer).
    Viele Grüße
    Stefan

  • Ich würde als Laie sagen:


    Erlöschen der Betriebserlaubnis = Ordnungswidrigkeit und min. 50 EUR und 3 Punkte.


    Ansich richtig - allerdings ist eine Ahndung bei zulassungspflichtigen Kfz. seit Einführung der FZV so nicht mehr möglich. Geht nur noch mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.


    Im Moment nimmt man bei sowas diesen Tatbestand:


    330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. ( B - 1 ) 25,00 €


    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat


    mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit:


    330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig*)gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. B - 3 50,00 €


    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat


    Wobei ich nochmal nachschauen müsste. Der letzte Tabestand ich glaube ich mittlerweile teurer geworden.


    PS: Früher wäre die BE erloschen, da Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten wurden. Siehe § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO. Im Prinzip erlischt danach die BE noch immer - aber halt derzeit so nicht ahndbar wegen den bekannten Problemen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Vorschriften sind so, ja, aber wat is mit dem 212er, bzw. der aktuellen 911er-Serie?


    Das sind im Leben keine 35 cm, und die laufen auch als Standlicht mit

    Wie schon geschrieben haben die wohl Sondergenehmigungen. Die ist sicherlich auch für Nachrüstsysteme zu bekommen; aber wenn einer von uns für sein Auto mal eben mehrere hundert oder tausend Euro für ne lichttechnische Prüfung hinlegt tut das mehr weh, als wenn Mercedes das mal eben auf ne riesen Stückzahl umlegen kann.


    Also müssen wir uns nunmal dran halten: einfache TFL müssen 25 cm von der Straße weg, TFL mit Standlicht müssen 35 cm von der Straße weg. Bloß weil Mercedes die 35 cm unterschreitet (ich bin mir sogar sicher dass sie auch die 25 cm für TFL unterschritten haben im 212er) heist das leider nicht auch für uns, dass wir das dürfen ;)


    Oder gilt mal wieder:


    Hersteller = Gott
    Fahrer = TÜV-Sklave ???

    Genau so siehts (leider) aus. :S


    MfG
    Daniel

  • Immer die gleiche Kacke X(


    Nu muss ich mein Auto vorne höherlegen ;(

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.