Hallo,
ich hab mal Suche bemüht aber nicht wirklich was gefunden was in meinem speziellen Fall zutrifft. Wenn ihr doch was finden solltet dann bitte Link und Schande über mein Haupt. Aber komme ich erstmal zum Thema.
Ich hab im November 2007 pünktlich zum 18 Geb. meinen Führerschein Klasse B erhalten. Im November 2005, also 2 Jahre früher habe ich meinen Rollerführerschein Klasse M gemacht. Folglich hatte ich ja 2 Jahre Probezeit die bis Nov. 2007 zählte.
Frage Nr. 1: Ich glaube zu Meinen dass ich mit Erhalt der Führerscheinklasse B also Autoführerschein nochmals 2 Jahre Probezeit bekomme, stimmt das???
Die Probezeit vom Auto sollte dann dementsprechend noch November 2009 laufen.
Im April 2009 bin ich bei dichtem Verkehr in eine Abstandmessung auf der A9 bei Himmelskron geraten. Ca. nen Monat später bekam ich Post von der Polizei Bayern. Hab 2 Monate Fahrverbot erhalten, 3 Punkte und nen ordentliches Busgeld. Für alle die es wissen wollen, bei gefahrenen 120 km/h hatte ich 9,5 m Abstand. Aber das ist eher nebensächlich
Im August 09 hab ich dann meinen Führerschein abgegeben und im Oktober wieder erhalten.
Frage Nr.2 Meiner Meinung nach war (oder bin??) ich ja noch in der Probezeit. Bei solchen Verstoßen bekommt man ja auf alle Fälle eine Probezeitverlängerung und eine Nachschulung. Heute schreiben wir Januar 2010 und ich habe immernoch kein Aufforderung bzw. "Einladung" zur Nachschulung erhalten. Auch in den ganzen Briefen der Polizeit stand nirgendwo etwas wegen einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung. Liegt es vielleicht daran das ich gar nicht mehr in der Probezeit war weil die schon mit Erhalt des Autoführerscheins vorbei war weil ich schon 2 Jahre Roller gefahren bin?
Gibt es eine Frist wie lange die Polizei oder das KBA mich nach dem einem Verkehrsverstoß zu einer Nachschulung verdonnern kann?
Vielen Dank für die Aufmerksamtkeit und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Gruß