Probezeitverlängerung ja oder nein??

  • Hallo,


    ich hab mal Suche bemüht aber nicht wirklich was gefunden was in meinem speziellen Fall zutrifft. Wenn ihr doch was finden solltet dann bitte Link und Schande über mein Haupt. Aber komme ich erstmal zum Thema.


    Ich hab im November 2007 pünktlich zum 18 Geb. meinen Führerschein Klasse B erhalten. Im November 2005, also 2 Jahre früher habe ich meinen Rollerführerschein Klasse M gemacht. Folglich hatte ich ja 2 Jahre Probezeit die bis Nov. 2007 zählte.


    Frage Nr. 1: Ich glaube zu Meinen dass ich mit Erhalt der Führerscheinklasse B also Autoführerschein nochmals 2 Jahre Probezeit bekomme, stimmt das???
    Die Probezeit vom Auto sollte dann dementsprechend noch November 2009 laufen.


    Im April 2009 bin ich bei dichtem Verkehr in eine Abstandmessung auf der A9 bei Himmelskron geraten. Ca. nen Monat später bekam ich Post von der Polizei Bayern. Hab 2 Monate Fahrverbot erhalten, 3 Punkte und nen ordentliches Busgeld. Für alle die es wissen wollen, bei gefahrenen 120 km/h hatte ich 9,5 m Abstand. Aber das ist eher nebensächlich :D


    Im August 09 hab ich dann meinen Führerschein abgegeben und im Oktober wieder erhalten.


    Frage Nr.2 Meiner Meinung nach war (oder bin??) ich ja noch in der Probezeit. Bei solchen Verstoßen bekommt man ja auf alle Fälle eine Probezeitverlängerung und eine Nachschulung. Heute schreiben wir Januar 2010 und ich habe immernoch kein Aufforderung bzw. "Einladung" zur Nachschulung erhalten. Auch in den ganzen Briefen der Polizeit stand nirgendwo etwas wegen einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung. Liegt es vielleicht daran das ich gar nicht mehr in der Probezeit war weil die schon mit Erhalt des Autoführerscheins vorbei war weil ich schon 2 Jahre Roller gefahren bin?


    Gibt es eine Frist wie lange die Polizei oder das KBA mich nach dem einem Verkehrsverstoß zu einer Nachschulung verdonnern kann?


    Vielen Dank für die Aufmerksamtkeit und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Gruß

    "Stammtischfreunde Baden-Württemberg" Wir treffen uns auf dem schönen Hockenheimring und begrüßen auch Gleichgesinnte aus anderen Regionen !

  • Hallo!


    Ich bin mir sehr sicher, das eine bereits getilgte Probezeit von der Führerscheinklasse A1 nicht noch einmal auf die Klasse B angerechnet wird!


    Eventuell findest du konkrete Hinweise beim suchen im Internet, könnte mir vorstellen das schon einige vor dir diese Frage hatten ;)


    MfG

  • Hmmm...war ich mal wieder zu voreilig :patsch:


    Nee, aber bei der Klasse M (da gibt es imho ja auch die Probezeit) verhält sich das auch so.


    MfG

  • Zitat:
    Was heißt "Probezeit"?
    Der erste Führerschein wird zunächst für zwei Jahre »auf Probe« ausgestellt.
    Diese Bewährungsphase nennt sich Probezeit. Sie wurde von der Bundesregierung eingeführt, um die Unfallzahlen der jungen Fahrer zu senken.


    Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden. Wenn man z.B. bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erlangt hat, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert.


    Die klasse M ist wirklich von der Probezeit ausgenommen.
    Das ist mit einer der Gründe warum mein Sohn den A1 Führerschein gemacht hat. :D

    Untersteuern ist wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern ist wenn man den Baum zuerst hört...

  • Hmm...das steht hier aber nicht, das Klasse M ausgenommen ist ;)


    Klasse M (Leichtktafträder bis 50 ccm, 50er und Mofa)


    MfG

  • Die Probezeit gilt nicht für alle Klassen
    Von der Probezeit ausgenommen sind die Klassen M, S, L und T.
    Siehe auch Führerscheinklassen.
    Alle anderen Klassen sind zunächst mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren belegt.
    http://www.bussgeldkatalog-mpu…obezeit-fahranfaenger.php


    PS:Und außerdem kann ich Roller nicht leiden.

    Untersteuern ist wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern ist wenn man den Baum zuerst hört...

  • Jetzt ist die Frage was zählt?? In beiden Links steht es genau immer andersrum...

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  • Ich habe meine Antworten aus dem Link kopiert. ?(
    Also wie andersrum? 8|
    Fakt ist das der TE zu der Zeit noch in der Probezeit war.
    Wenn die Rennleitung sich dazu nicht meldet: Glück gehabt.

    Untersteuern ist wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern ist wenn man den Baum zuerst hört...

  • Das hab ich gemerkt weil ich im post nr.3 von mir den gleichen Link gepostet hab. Mit andersrum meine ich dass in dem Link den ich und du eingefügt haben steht dass die Klasse M ausgeschlossen ist. In dem Link von JollyRoger steht dass die Klasse M 2 Jahre Probezeit hat
    Zitat:
    "die bereits getilgte Probezeit wird auf die spätere Klasse B angerechnet".


    So wie ich das verstehe endet in meinem Fall die Probezeit im November 2007.


    Ich bin gerade etwas irritiert. Ich guck nochmal bei Google.

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