eBay - Probleme mit Käufer

  • Wir sind uns einig, daß wir kein Jura-Forum draus machen wollen,


    aber vielleicht war es bei Dir ein Strafprozeß mit angegliedertem Schadensersatzanspruch. Es gibt wohl mehrere Varianten, und es liegt sicher auch ein gewisses Ermessen des Rcihters zugrunde, dazu kommt, daß es unterschiedliche Gerichte gibt,also Amts- Landes- Oberlandesgericht. In einem Strafprozeß herrscht Anwaltspflicht, für den Kläger=Staatsanwalt, für Angeklagte und Nebenkläger. Im Zivilprozeß kann ich meine Ansprüche gegen jemand auch ohne Anwalt geltend machen. Daraus könnte man schließem, daß mein Anwalt dann mein privater Luxus ist, den der Beklagte nicht bezahlen muß.


    Aber lassen wir es dabei, sofern uns kein richtiger Jurist weiterhilft. Keiner im Forum?



    Old man

  • Keiner im Forum?

    Doch. Aber warum sollte der sich beim Thema Jura durchsetzen können wenn hier bei Technikthemen ja auch nur die Mehrheit und nicht das Wissen zählt und selbst Quellenangaben konsequent ignoriert werden? ?(

  • Aber lassen wir es dabei, sofern uns kein richtiger Jurist weiterhilft. Keiner im Forum?


    Doch, aber dem glaubst Du ja nicht.


    aber vielleicht war es bei Dir ein Strafprozeß mit angegliedertem Schadensersatzanspruch.


    Das ist ein sogenanntes Adhäsionsverfahren. §§ 403 ff StPO sagt mehr dazu. Wird in der Praxis quasi nie durchgeführt. Ändert am Kostenrecht auch nichts.


    Es gibt wohl mehrere Varianten, und es liegt sicher auch ein gewisses Ermessen des Rcihters zugrunde,


    Ne, es ist klar geregelt, wer was zu zahlen hat. Lies Dir mal die §§ 91 ff ZPO durch. Da steht auch drin, dass das was Du sagst nicht stimmt. Den gegnerischen Anwalt zahlt man auch, wenn man verliert (außer vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz).


    dazu kommt, daß es unterschiedliche Gerichte gibt,also Amts- Landes- Oberlandesgericht


    Damit hat das null zu tun.


    In einem Strafprozeß herrscht Anwaltspflicht, für den Kläger=Staatsanwalt, für Angeklagte und Nebenkläger.


    Ne, in einem Strafprozess herrscht kein grundsätzlicher Anwaltszwang. Erst wenn einem mehr als ein Jahr Knast droht, ihm ein Verbrechen vorgeworfen wird.... Siehe § 140 StPO. Der Stastsanwalt ist selbst Volljurist wie ein Anwalt, warum sollte er also einen Anwalt brauchen? Nebenbei: Um Anwalt, Richter oder Staatsanwalt werden zu können braucht man immer die "Befähigung zum Richteramt", soll heißen, dass man beide juristischen Staatsexamina bestanden hat.


    m Zivilprozeß kann ich meine Ansprüche gegen jemand auch ohne Anwalt geltend machen.


    Ja, aber nur bis zu einem Streitwert bis 5.000 €, denn sonst bist Du beim Landgericht (Ausnahme sind Mietsachen), dort ist immer Anwaltszwang. Siehe § 78 ZPO.


    Daraus könnte man schließem, daß mein Anwalt dann mein privater Luxus ist, den der Beklagte nicht bezahlen muß.


    Siehe § 91 I ZPO.


    Viele Grüße
    Stefan, der jetzt nichts mehr zu dem Thema schreibt- glaubt ja eh keiner

  • Es hat sich alles zum Guten gewendet. Wir haben uns auf positive Bewertungen geeinigt. Es ist alles wieder in Ordnung ;)

    :stern: Dailydriver: 94er C 180 - Malachit-Metallic :stern:
    8) Familienbomber: 06er E61 530d Touring - Carbonschwarz-Metallic 8)

  • Na siehst du das is doch wunderbar dann hat sich das ja zum Glück doch noch zum guten gewendet :thumbup:


    Gruß Knut