Wir sind uns einig, daß wir kein Jura-Forum draus machen wollen,
aber vielleicht war es bei Dir ein Strafprozeß mit angegliedertem Schadensersatzanspruch. Es gibt wohl mehrere Varianten, und es liegt sicher auch ein gewisses Ermessen des Rcihters zugrunde, dazu kommt, daß es unterschiedliche Gerichte gibt,also Amts- Landes- Oberlandesgericht. In einem Strafprozeß herrscht Anwaltspflicht, für den Kläger=Staatsanwalt, für Angeklagte und Nebenkläger. Im Zivilprozeß kann ich meine Ansprüche gegen jemand auch ohne Anwalt geltend machen. Daraus könnte man schließem, daß mein Anwalt dann mein privater Luxus ist, den der Beklagte nicht bezahlen muß.
Aber lassen wir es dabei, sofern uns kein richtiger Jurist weiterhilft. Keiner im Forum?
Old man