Versicherung will mich zur Hagelschadenreparatur nötigen

  • Hallo,


    unter meinem Hagelschaden-Gutachten steht ein Satz, der nach krummer Tour riecht:


    "Bitte beachten Sie: Entsteht Ihnen erneut ein Schaden dieser Art, müssen Sie nachweisen, dass der hier abgerechnete Schaden tatsächlich beseitigt war."


    Bei der Begutachtung wurden übrigens keine Beulen markiert und keine Bilder gemacht.
    Erst nach dem dritten Nachfragen habe ich eine Liste bekommen, auf welchen Flächen der Gutachter wieviele Beulen gezählt hat.


    Versicherung ist die HUK24.


    Was haltet ihr davon?

  • Nun ja, die Versicherung will sich auch absichern. Du könntest ja sonst - kriminelle Energie vorausgesetzt - nochmals dieselben Hagelbeulen melden und zweimal abkassieren.


    Dass die Huk keine Fotos gemacht hat und das Gutachten erst nach mehrmaliger Aufforderung rausrückt, wundert mich nicht. Sie sind bekannt dafür, dass sie günstig sind. Sie sind aber noch viel mehr dafür bekannt, dass ihr Service und ihre Abwicklung miserabel sind. Aber vielleicht haben ja andere bessere Erfahrungen mit der Huk gemacht? ;)


  • Also ich verstehe jetzt dein Problem nicht so ganz :) Die Versicherung zwingt dich nicht dazu den Schaden reparieren zu lassen, sie weist dich nur darauf hin, dass wenn du den Schaden NICHT reparierst (weil keine lust oder warum auch immer) und es dann NOCHMAL bei euch hagelt, es schwierig für dich wird von der HUK Geld zu verlangen :)



    Ist ja auch nachvollziehbar.


    Bemängeln kannst du allerdings die Geschichte mit dem Gutachten, denn darauf hast du Vertraglich ein Recht.



    LG


    Oli

    * Schau auf zu den Sternen, denn sie werden immer über dir sein *

  • Moin,


    ich sehe das genauso wie Sternenkind.
    Du hast keinerlei Verpflichtung die Schäden beseitigen zu lassen, nur bekommst du beim nächsten Schaden dann vll gar nichts mehr, weil du keinen Nachweis hast, dass du es beseiten lassen hast (woher auch wenn du es nicht beseitigen lässt)


    Gruß
    Tim

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  • Also wenn ich Versicherung wäre, würde ich es genauso machen!!!


    Da in der letzten Zeit vermehrt Hagelschäden zu Stande kommen, wollen die sich nur absichern. Es ist doch voll und ganz verständlich, das die so handeln.


    Würdest du jemandem einen Schaden zahlen, der durch Witterungseinflüsse erneut zu Stande kommen könnte und dann auch erneut gezahlt werden müsste???


    Du solltest weiterhin bedenken, das die nächste Schadensberechnung bei Nichtreparatur auch nicht so hoch ausfallen würde, da der Wagen ja schon (noch) Vorschäden hatte (hat).


    Das bedeutet für dich, wenn das nochmal passieren sollte (Hagel/ Unfall), kannst du mit einer Zahlung in Höhe von NULL rechnen, da dein Wagen durch diesen Schaden garantiert an der Grenze (wenn nicht schon drüber) zum wirtschaftlichen Totalschaden liegt.


    Hast du das Geld bekommen, oder wollen die zahlen???
    Also wo liegt dann das Problem?


    Lass es machen und du bist im Falle eines erneuten Schadens (Hagel / Unfall etc.) immer auf der sicheren Seite und kannst dir gewiss sein, das du den neuen Schaden bezahlt bekommst, solange er im Rahmen des Fahrzeugwertes bleibt.

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  • Ja da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen, die haben volkommen recht mit dem was sie schreiben!!
    Hier will dich niemand nötigen lediglich die Versicherung will sich absichern,ist eine völlig normale Vorgehensweise!
    Aber wurde ja schon alles wichtige gesagt!!


    Gruß Koop

  • Gehen wir mal weg vom Hagel.


    Nehmen wir an, ihr habt Vollkasko. Ihr fahrt euch eine Beule in den Kotflügel.
    Die Versicherung schaut sich die Beule an, schätzt den Schaden auf 500 € und überweist das Geld.
    Ihr verzichtet darauf, den Schaden zu reparieren.


    Ein paar Tage fahrt ihr leider gegen einen Betonpfeiler, der Kotflügel ist völlig am Arsch.


    Und die Versicherung sagt: Nö, zahlen wir nicht. Sie haben ja die alte Beule nicht ausbessern lassen. 8|

    Und behauptet dann vielleicht noch, dass der Kotflügel beim letzten Mal auch schon so verbeult war und der Schaden schon abgerechnet wurde. Ein aussagekräftiges Gutachten mit Bild wurde ja nicht gemacht.
    X(

    Und das soll o.k. sein???

  • Also, wenn etwas im Arsch ist -wie du sagst- und dann zerstört wird -also immernoch im Arsch ist :D , ist ja kein weiterer Schaden entstanden, den es zu ersetzen gilt!


    Gruß


    Mario

  • Was hat das denn damit zu tun, sorry aber man kann auch alles schlechtreden!!
    Ein Hagelschaden und ein Total zerstörter Kotflügel sind ja wohl ein Meilenweiter unterschied, wie du schon so schön sagst: das eine is ne Beule und das andere is total Kaputt!!
    Weitere Hägelschaden werden dein Auto nicht Total zerstören vielleicht aus Wirtschaftlicher sicht ja, aber sonst nicht, und schon garnicht so als ob du in einen Betonpfeiler fährst!! Es entstehen weitere Beulen und es ist eventuell nicht mehr nachzuvollziehen welche schon da waren und welche nicht, da das Schadenbild eines Hagelschadens auch bei unterschiedlich großen Hagelkörner immer sehr gleich aussieht!
    Wenn du erst ne Beule hast kriegst den Schaden bezahlt, solltest du dir dann nochmal den Kotflügel Zerstören kann man definitiv nachvollziehen was vorher war und was nicht, sollte also ein weiterer Schaden entstanden sein kriegst du den auch Bezahlt!


    Das eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun!!

  • Ist doch ganz einfach!!!


    1. Wenn du den Schaden nicht reparieren lässt, zieht die Vers. dir automatisch die MwSt ab. Dadurch wissen sie das der Schaden nicht behoben wurde. Dieses führt dazu, das entweder der "neue" Schaden garnicht oder nur mit Abzug des "alten" Schadens beglichen wird!!!




    2. Wie soll das denn gehen???


    Kannst du einen Schaden pauschal einreichen??? Ich kann es nur mit einem Gutachten oder Kostenvoranschlag und da sind auch Bilder dabei!!!




    3. Ja, das ist völlig OK, denn so kann man Versicherungsbetrug und ähnlichen Vergehen vorbeugen!!!

    R.I.P.
    C180 Elegance


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    Und das sogar vor meiner Haustür