Schon 3 Federn gebrochen,ist doch nicht normal,oder?

    • Offizieller Beitrag

    Weiss jemand zufällig ob das auf Garantie geht oder fällt das unter Verschleiss (hab den Wagen im September 09 bei DB mit Gebrauchtwagengarantie gekauft).

    Man unterscheidet zwischen "Garantie" (auch Gebrauchtwagengarantie) und "Sachmängelhaftung". Als Privatkäufer vom Händler hast Du 1 Jahr Sachmängelhaftung (gesetzlich vorgeschrieben). Gebrauchtwagengarantie kann man zusätzlich abschließen.


    Sachmängelhaftung: In den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, daß der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, in den zweiten 6 Monaten mußt Du beweisen, daß der Mangel schon da war. Bei der Feder sehe ich diese Chance sehr hoch, daß der Mangel schon da war.


    Ob die Gebrauchtwagengarantie greift, steht in deren Bedingungen. Hast Du wirklich eine separate Gebrauchtwagengarantie? Oder verwechselst du es mit der Sachmängelhaftung? Wenn Du die Garantie hast, kann es trotzdem sinnvoller sein, über die Sachmängelhaftung des Händlers zu gehen (insbesondere, wenn Selbstbeteiligung im Spiel ist).


    Ich würde versuchen, den Händler in die Pflicht zu nehmen. Notfalls über eine Schiedsstelle oder (insbesondere bei Rechtsschutzversicherung) über einen anwalt.


    Gruß Jörg

  • Ich meinte natürlich 08 :crazy:


    Hab meines Wissens nach eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Finde aber grad die Unterlagen nicht.
    Hab aber schon mit meinem DB-Partner Kontakt aufgenommen. Die wollens klären und sich melden. Bin mal gespannt.... :S

    Wie lang eine Minute sein kann hängt davon ab, auf welcher Seite der Toilettentür man sich befindet. 8)

  • Also es geht nicht auf Garantie. Was sie mir eingeräumt haben, sind 15% auf Lohn und Material... :S

    Wie lang eine Minute sein kann hängt davon ab, auf welcher Seite der Toilettentür man sich befindet. 8)

    • Offizieller Beitrag

    Also es geht nicht auf Garantie. Was sie mir eingeräumt haben, sind 15% auf Lohn und Material... :S

    Schlechter Kompromiß. Würde ich nicht drauf eingehen, sondern eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung verlangen (schriftlich). Und wenn der Händler das (schriftlich!) ablehnt, dann zur Schiedsstelle oder zum Anwalt!


    Angst vor hohen Anwaltskosten? Dann ruf' den Anwalt vorher an und kläre, was Du für eine Erstberatung (manchmal sogar kostenlos) zu zahlen hast. Du entscheidest dann, wie's weitergeht.


    Für mich wäre die Sache klar, ein Federbruch passiert nicht innerhalb von 9 Monaten, da hat schon vorher ein Mangel vorgelegen...


    Gruß Jörg