Weiss jemand zufällig ob das auf Garantie geht oder fällt das unter Verschleiss (hab den Wagen im September 09 bei DB mit Gebrauchtwagengarantie gekauft).
Man unterscheidet zwischen "Garantie" (auch Gebrauchtwagengarantie) und "Sachmängelhaftung". Als Privatkäufer vom Händler hast Du 1 Jahr Sachmängelhaftung (gesetzlich vorgeschrieben). Gebrauchtwagengarantie kann man zusätzlich abschließen.
Sachmängelhaftung: In den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, daß der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, in den zweiten 6 Monaten mußt Du beweisen, daß der Mangel schon da war. Bei der Feder sehe ich diese Chance sehr hoch, daß der Mangel schon da war.
Ob die Gebrauchtwagengarantie greift, steht in deren Bedingungen. Hast Du wirklich eine separate Gebrauchtwagengarantie? Oder verwechselst du es mit der Sachmängelhaftung? Wenn Du die Garantie hast, kann es trotzdem sinnvoller sein, über die Sachmängelhaftung des Händlers zu gehen (insbesondere, wenn Selbstbeteiligung im Spiel ist).
Ich würde versuchen, den Händler in die Pflicht zu nehmen. Notfalls über eine Schiedsstelle oder (insbesondere bei Rechtsschutzversicherung) über einen anwalt.
Gruß Jörg