Frage zur Unfallschuld (Nordschleife)

  • Hatte ja in nem anderen Thread schon mal von meinem Unfall im letzten Jahr auf der Nordschleife berichtet. Nun habe ich ein paar Monate später ein Bussgeld bekommen wegen 'verschulden eines Unfalls durch nicht angepasste Geschwindigkeit'.


    Ich hab mir anfangs natürlich auch Vorwürfe gemacht, wie das passieren konnte, dass ich einen Motorradfahrer angeschubst habe. Aber wenn ich die Situation so im Nachhinein betrachte, bin ich mir da nicht mehr so sicher, ob ich mich da wirklich ordnungswidrig verhalten habe...



    Ich Bin Streckenabschnitt Hatzenbach auf eine Links/Rechts-Kurvenfolge zugefahren. Bin dort rechts gefahren und hab nen M3 überholen lassen. Klar war ich auch schnell unterwegs, aber ich bin auch nicht geheizt, wie ein Irrer. Ein generelles Tempolimit gibt es wohl auch nicht. Der M3 hat dann sogar vor der Linkskurve einen anderen PKW überholt, das war aber dann bestimmt schon 100m vor mir.
    Als ich selbst in die Linkskurve fuhr (die Kurvenkombi ist nicht voll einsehbar), sah ich den M3 vor dem anderen PKW bereits ausgangs der folgenden Rechtkurve. Plötzlich tauchte am linken Fahrbahnrand ein Motorradfahrer auf. Ich frage mich heute noch, wo der herkam... ein 70 jähriger Opa, der mit seinem 170PS Motorrad scheinbar einen Sonntagsausflug machte. Und zuallem Überflüss kreuzte er dann auch noch vor mir die Fahrbahn (fuhr also dann von links nach rechts rüber). Trotz Bremsen hab ich ihn aber leicht am Hinterrad berührt und er viel um. Bin ja froh, dass er sich mit seinen 70 Jahre alten Knochen nix gebrochen hat. Ich hab höchstens 10m nach der Berührung gestanden, sodass ich seine Geschwindigkeit auf höchstens 30 schätze.


    Natürlich kann ich keinem vorwerfen, zu langsam zu fahren, aber auf der Nordschleife gilt ja wie auch im Straßenverkehr Rechtsfahrgebot. Rechts fahren, links überholen. Wäre der Motorradfahrer rechts gefahren, hätte ich ihn natürlich viel früher sehen können.


    Es gilt auch hier, die Geschwindigkeit den Witterungs-, Sicht- und Verkehrsbedingungen anzupassen.
    Auf einer über 10m breiten Fahrbahn ohne Gegenverkehr bedeutet das doch, dass ichjederzeit innerhalb meiner einsichtbaren Strecke zum stehen kommen muss. Das ist mir klar und das wäre nach meiner Einschätzung problemlos möglich gewesen. Es ist zwar nicht erlaubt auf der Strecke stehen zu bleiben, aber es kann ja überall einer liegenbleiben... zumal zu dem Zeitpunkt auch bereits 2 (oder sogar 3) Unfälle auf der Strecke angezeigt wurden. Ich bin also nicht planlos geheizt.


    Für eure Einschätzung wäre ich dankbar. Mir geht es nicht um die 35 Euro... das tut ja kaum weh... aber ich empfinde das ganze doch als ziemliche Willkür. Nach dem Motto 'da können wir wieder was aufbrummen'. Bekommt dann der Motorradfahrer auch ein Bussgeld. Er hat ja durch das Linksfahren (und das anschließende kreuzen der Fahrbahn) auch den unfall (mit)verschuldet.
    Wenn ich mir den Motorradfahrer etwas rötlich vorstelle und von oben bis unten behaart, ist das doch die klassische Situation bei einem Wildunfall mit einem Reh. Da bekommt man ja auch kein Bußgeld!


    Gruß,
    Stephan

  • Hi Popey24,


    so wie du das schilderst wäre es mir (vllt mit dem 180er nicht :blush: ) wahrscheinlich genauso passiert wie es bei dir der Fall ist. Wenn der wie du sagtest langsam unterwegs war und dann noch die Fahrbahn kreuzte, kann man eigendlich keinem "von hinten kommenden" die Schuld zuweisen. Denn ich denke, gerade weil es eine Rennstrecke ist, sollte man dort doch schon eine gewisse Geschwindigkeit haben und wenn man dann noch merklich langsamer unterwegs ist als die Anderen, wohl auch rechts fahren. Und derjenige der einen "Spurwechsel" unternimmt muss sich immer vergewissern ob von hinten einer kommt. Von daher denke ich dein Gewissen ein wenig beruhigen zu können, denn der Opa hat in meinen Augen Mist gebaut.


    mfg Raphi


    P.S. mit den letzten 2 Sätzen hast ja alles noch zum guten gewendet xD .

  • Hallo Stephan!


    Zu deinem Thema hätte ich eine Frage:


    Von wem hast du denn den Bußgeldbescheid bekommen? Gilt auf dem Ring die StVo? Ich versteh das nicht ganz bezgl. dem Argument der unangepassten Geschw.


    Ich hätte gedacht das Fahren auf dem Ring geschieht irgendwo auf eigene Gefahr...


    MfG

  • Von wem hast du denn den Bußgeldbescheid bekommen?




    Bußgeldbescheibe bekommt man in der Regel von der :police: :crazy:


    Zum Thema: Ich würde die 35€ bezahlen und gut iss. Gibt immer wieder Ungerechtigkeit auf der Welt, aber für nen Widerspruch+evtl. Gerichtsverfahren (dass man evtl. noch verliert und auf den Kosten sitzen bleibt) wärs mir der Stress nicht wert.
    Seh den Rentner einfach als von dir beschriebenes Rotwild an :thumbup:

  • Wunder
    Wie ist es an der Nordschleife? Hockenheim und Oschersleben als Beispiel setzen ganz klar normale Strassenverkehrsregeln voraus, dementsprechend wer auffährt hat Schuld als pauschale Aussage. Es kann keiner gezwungen werden eine höhere Geschwindigkeit zu fahren, solange man nicht über die Strecke kriecht. Man muss jederzeit bremsen können.


    Ich würd an der Stelle froh sein dass es nur 35 Euro sind, bezahlen, Abhaken und nächstes Mal dort defensiver fahren.

  • Hallo Stephan,


    auf dem Ring gilt natürlich die STVO:


    http://www.nuerburgring.de/fil…Touristenfahrten_2008.pdf (gilt analog auch für 2009)


    Sei froh, daß Dir und dem Biker nichts passiert ist. Das bißchen Blech und Plastik kann man ersetzen und die 35,- € Bussgeld sind auch zu verschmerzen.


    Als leidenschaftlicher Motorradfahrer, der auch im Bereich der Zweiradsicherheit tätig ist, kann ich Dir versichern daß Du ein Riesenglück hattest, daß dem Motorradfahrer nichts passiert ist. Das wäre mal so richtig teuer geworden.
    Fakt ist leider auch, daß sich gerade am Wochenende entweder solche Leute am Ring tummeln oder die total Vollgaskranken, die ohne eingeschaltetes Hirn über den Ring heizen. Das gilt sowohl für Motorrad- als auch für Autofahrer gleichermaßen.


    Ob die Strafe für Dich gerechtfertigt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Aber vielleicht sind hier ja auch einige Mitglieder von der "Rennleitung" dabei, die werden´s Dir bestimmt schlüssig begründen können.


    Gruß,


    Thorsten

  • Hi Spookie,


    ich selbst konnte es leider noch nie genießen auf einer Rennstrecke zu fahren. Das es dort Regeln gibt die der STVO "ähneln", hab ich mir auch schon gedacht. Aber dazu gehört bei offensichtlich langsamer Fahrweise auch das Rechtsfahrgebot, wie Popey schon schilderte.


    Ich hab höchstens 10m nach der Berührung gestanden, sodass ich seine Geschwindigkeit auf höchstens 30 schätze.


    Ich wollte Popey damit auch nicht ermutigen gegen die 35€ anzugehen, sondern Ihm eher mitteilen das ich ihn verstehen kann. Die 35€ würde ich einfach so hinnehmen.


    mfg Raphi

  • Gilt auch StVO. Aber auch im normalen Straßenverkehr gilt nicht, wer auffährt, ist schuld. Wenn z.B. auf der Autobahn einer rausfährt, ohne zu gucken, ist auch nicht der auffahrende schuld.


    Ich hätte sicher in meinem sichtbaren Bereich der Strecke. Nur ist der Opa ja von dort, wo er nicht sichtbar war mitten in meinen sichtbaren Bereich reingefahren. Hatte er sich ornungsgemäß verhalten und wäre recht gefahren, hätte ich ihn viel früher gesehen. Und durch das kreuzen der Fahrbahn vor mir nahm er mir auch gleich die Möglichkeit, auszuweichen.


    Zitat

    Abhaken und nächstes Mal dort defensiver fahren


    Da hätte ich dann Angst, dass mir selbst jemand ins Heck rauscht.

  • Hi!


    Was genau wird dir vorgeworfen (Schreib mal bitte den ganzen Satz aus dem Bescheid auf)?
    War die Polizei zur Unfallaufnahme vor Ort?
    Ist das Gelände der Nordschleife ein Privatgelände, wer darf dort fahren (ich ziele hier speziell auf die Problematik öffentlicher Verkehrsraum ab, daher die Frage)
    Wann ist der Bescheid bei dir eingangen (ist ja nur ein Verwarnungsgeld und meistens gilt hier die 2 Wochen Frist -> sonst Bußgeldverfahren mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand/Kosten ->also nicht zu lange warten mit der Entscheidung)?
    Wann war der Unfall genau?


    Gruß

  • Ja Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen samt Zeugenvernehmung.
    Also das 'Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung' wurde eingestellt (warscheinlich weil es keine Verletzungen gab) und der Vorgang dann wegen 'noch in Frage stehender Ordnungswidrigkeit' an die Bußgeldstelle übergeben.


    Von dort habe ich nun eine Verwarnung erhalten, in der es heißt: 'Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall'. Noch ein paar Paragraphen aufgeführt sowie Datum, Uhrzeit und Tatort, aber das ist alles.


    Muss ich denn bei meiner Wahl der Geschwindigkeit berücksichtigen, dass andere sich ordnungswiedrig verhalten?



    Die Nordschleife ist sicherlich im Privatbesitz. Sonst wäre es warscheinlich nicht möglich, dass die Nürburgring GmbH für das Befahren der Strecke Gebühren kassiert.


    Hab mal ein paar Auszüge aus dem Informationsblatt zum Befahren der Strecke der Nürburgring GmbH:



    Gruß,
    Stephan