Hmm wenn ich jetzte Felgen anbaue die nicht für den 202 zulässig sind und der Tüv sie so einträgt mit Größe etc.
Wenn da was passiert kann er nicht sagen als er das abgenommen hat war das noch nicht so. Die Felge selber kann ich ja nicht verändern
Tüv - Eintragung/ Auto verkauf
- Nicsen89
- Erledigt
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Es gibt Felgen die man verändern kann, 2 teilige / 3 teilige
wenn du z.B. ein anderes (breiteres) Felgenbett dranschraubst ist die Felge nicht mehr die die eingetragen wurde
es ist dort ganz krass: Sie ist so nicht zulässig sondern müßte durch eine Einzelabnahme komplett geprüft werden
hinsichtlich Tragfähigeit u.s.w., selbst die Größe + ET sind dann andersMfG Nico
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Hi Nico,
nein. das heißt ja, also jein.
Wenn es so ist, dass der SV etwas falsch macht und Dir daduch ein Schaden ensteht, dann haftet er dafür. Bei Interesse mal Art. 34 GG und § 839 BGB lesen. Der Schaden kann ja auch in einer zu Unrecht verlangten Gebühr bestehen, denn der Prüfer hat die Gebühr ja für etwas verlangt, das er nicht geleistet hat.
Das mit der Beweisproblematik hier mal ausgeklammert.
Aber es ist durchaus nicht so, dass man dem Staat schutzlos ausgeliefert ist.
Viele Grüße
Stefan Meißner -
...Felgen anbaue die nicht für den 202 zulässig sind...
Das ist für eine Fallkonstruktion zu allgemein
Warum nicht zulässig?
Zu geringe Traglast? -> das wird er dir nicht eintragen
kein Gutachten explizit für den 202 -> wenn die sonstigen Sachen stimmen, kein Problem und zulässig
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Wir gehen jetzt ja mal nicht von einem Schaden aus, sondern von einem ganz harmlosen Fall
Felgen von fremden Fahrzeug werden per Einzelabnahme eingetragen (kostet ne ordentliche Stange Geld)
jetzt sagt Polizei bei Routinekontrolle: So ist das Fahrzeug nicht zulässig, Entstempelt die Kennzeichen !!!
weil zu breit, zu tief u.s.w.Und nun, versuch mal gegen die Polizei vorzugehen - No Chance !!!
genau diesen Fall hatte ein Bekannter von mir mit seinem Golf + AMG-FelgenMfG Nico
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Also das ist der größte Quatsch der hier seit langem geschrieben wurde
solche Klauseln gibt es bei keiner Versicherung !!!Denn was du sagst hat keine Hand und keinen Fuß...
sonst müßtest du bei allem was du veränderst (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten, Spoiler, Felgen u.s.w.) die VS informieren
das ist QuatschIch find's ja super, dass du dich so allerhaben mit Versicherungen auskennst, dennoch ist das bei meiner Kasko definitiv so. Die Info kommt vom Versicherungsbüro, die mich damals darauf angesprochen hatten als ich mit meinem "Gelände-Benz" (dank zu hoher Federn) vorgerollt bin
Gut, mag sein dass das nicht bei allen Versicherungen so ist, das hatte ich einfach stillschweigend vorausgesetzt.
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Hi Nico,
die Polizei hat doch alles richtig gemacht. Der Gutachter der es eintrug, obwohl es nicht zulässig war ist schuld.
VG
Stefan -
wieso ist der Schuld?
Er hat es per §21 in den Fahrzeugbrief eintragen lassen
hat ihm damals über 200 € gekostet (nur die Einzelabnahme)
dann die Zwangsstilllegung + erneute Vorführung + erneute Anmeldung kam ihm auch nochmals Geldhat das ganze per Anwalt eingeklagt und verloren
wieso ist mir bis heute noch nicht klarMfG Nico
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Naja wenn es im schlimmsten Falle zu nem Unfall kommt, ist meistens eh der Halter schuld
Nur find ich es etwas krass, wenn der Tüv Prüfer durch nichts und niemand belangt werden kann wenn wirklich NUR er scheisse baut und nicht zulässiges einträgt!Weil wen jemand Felgen auf sein Auto bastelt (z.b ein Laie) und garnicht weiss das sie Felgen nicht aufs Auto passen zwecks Zulassung, etc. der Tüv sie aber anstandslos eingetragen hat (gabs schon ettliche Fälle) Ist es für den Laien der die Felgen drauf gebastelt hat auch erledigt. Er wird denken, ist ja alles eingetragen und jetzt hat es seine richtigkeit sein, hat ja der Tüv gemacht, bei der nächsten Kontrolle legt die Polizei die Karre still.Was glaubt ihr wie dumm der Laie dann guckt?
Jetzt wer ist hier schuld? Wenn mir genau sowas passieren würde, dann würde ich mit dem Fall vor Gericht ziehen
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@ Nicod78: Kann ich jetzt natürlich nicht sagen, warum der verloren hat.
Wie ich ja schon schrieb, habe ich die Beweisproblematik ausgeklammert.
Anders sieht es bei dem Fall mit den Felgen aus. Da kann der TÜVer ja nicht sagen, dass er die Felgen mit KBA-Nr. xx eingetragen hat, wenn genau der Eintrag mit den Felgen KBA-Nr. xx seine Unterschrift trägt.
Und dann gibt es immer den sog. Ermessensspielraum. Der eine legt es so aus, der andere so.
Da muss natürlich erst mal ein Verschulden nachgewiesen werden. Und nach deutschem Recht (nach anderem wahrscheinlich auch, aber da kenne ich mich nicht aus) ist es in der Regel so- keine Haftung ohne Verschulden (von Gefährdungshaftung und Garantiehaftung und ein zwei anderen Ausnahmen abgesehen).
Viele Grüße
Stefan -