US-Blinker. Welches Kriterium wird nicht erfüllt?

  • Hi, habe grade mal im pdf-File der Dekra "Lichttechnische Einrichtungen
    an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" geblättert um rauszufinden, was konkret an US-Blinker nicht zulässig ist (ausser das Fehlen europäischer genormter Bezeichnungen z.B. E-Prüfzeichen,..)


    Hier mal der Auszug für das Standlicht. Wenn ich das Tagfahrlicht (5W der Doppelfadenbirne) mit auf die Standlichtleitung klemme, so dass vorn das Standlicht in den Hauptscheinwerfern und in den Blinkern leuchtet, so erfüllt das alle Anforderungen im folgenden Schriftstück. Den Anforderungen an Höhe und Position werden die Blinker in jedem Fall gerecht.


    http://img90.imageshack.us/img90/2457/unbenanntng4.jpg



    Als Fahrtrichtungsanzeiger steht der US-Blinker dem Europäischen in nichts nach (ausser das Fehlen der europäischen genormten Bezeichnungen). Höhe und Position bleiben unverändert und somit zulässig.


    http://img97.imageshack.us/img97/2395/unbenannt2bz3.jpg


    Was konkret ist jetzt am US-Blinker nicht zulässig? Darf ein Fahrtrichtungsanzeiger nur leuchten, wenn geblinkt wird?

    Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming: "WOW... what a Ride!!!"

  • Zitat

    was konkret an US-Blinker nicht zulässig ist (ausser das Fehlen europäischer genormter Bezeichnungen z.B. E-Prüfzeichen,..)


    Hm, ich bin 15, kann Auto fahren wie Michael Schumacher, mir fehlt aber nur das Papier, das es mir erlaubt - fahrtechisch bin ich besser als jeder andere - warum darf ich nicht fahren, kann ja nicht sein.....?!


    Zitat

    Darf ein Fahrtrichtungsanzeiger nur leuchten, wenn geblinkt wird?


    Wenn ich mir die neuen BMW ect. ankucke, da leuchten die auch - haben halt das ganze Auto so vom KBA abgenommen gekriegt. Strenggenommen ist es ein Fahrtrichtungsanzeiger - kein kombinierter Blinker mit Standlichtfunktion.....


    Hoffe, Du verstehst die Ironie in dem Posting - wirklich erklären wird Dir das niemand können. So ein Teil kann sämtliche Voraussetzungen erfüllen - ohne Zulassung keine Zulässigkeit und die ist halt von so einem kleinen blöden Zeichen abhängig!


    3. Bremsleuchten waren früher verboten - jetzt müssen sie dran sein. Felgen die ein Gutachten haben und eingetragen werden müssen sind nach der Eintragung auch nicht anders (ich rede jetzt 19/III-Eintragungen) usw. usw.


    Bei uns ist halt alles reglementiert und durch die EU-Vorschriften ist plötzlich alles erlaubt und doch nicht und keiner blickt mehr durch, was soll man dazu sagen?!


    Irgendwann schreiben die uns noch den Durchmesser von Klobrillen durch und wenn Deine alte zu klein ist, ist sie scheiße..... :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Wenn man den Paragraphen 51 weiter liest und nicht nur die vorteilhaften Passagen zitiert, findet man den Satz: "...Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein..."
    Die Zweifadenbirnen der US Blinker sind Orange, somit hat sich die Diskussion über die Zulässigkeit erledigt.


    Thommy: tztztz, daß man Dir sowas sagen muß... ;)

  • Ich wollte mir doch nicht raushängen lassen, daß ich alles weiß und einen auf Schlaubi-Schlumpf machen, daher habe ich das halt gleich allgemein gehalten.... :D

  • @ Afri: Danke, konnte aber diese Information nicht auffinden. Sonst hätte ich den Fred hier nicht erstellt. Dann ist ja alles klar. Danke nochmal.

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  • Hallo Zusammen !


    GENAU ( Standlichtfarbe " darf" nicht in Orange leuchten :rolleyes: )
    WARUM ???? Tja........ :S Genauso Unverständlich wie:


    Mit dem Handy telefonieren: VERBOTEN !!!!


    Durch Bedienung des i-Drive Kasperletheater Displays
    der aktuellen Modelle von Mercedes / BMW / Audi etc.
    noch um vieles " mehr" abgelenkt sein: ERLAUBT !!!!


    Alles klar.... ??? Muß man(n) nicht Verstehen :D


    Gruß <span style="font-family:times Thomas </span>

    Ayrton Senna, the best F1-Driver ever :!:


    W 202 .... alt aber bezahlt ... C(ist)-Klasse !

  • Man denke allerdings an den Vulva Frau Pfirsich* ( :D ) Der hat die Seitenbegrenzungsleuchten auch serienmäßig, und - man sollte es kaum glauben - sie leuchten gelb!!! Und sind sogar genehmigt! Mal abgesehen vom leidigen E-Prüfzeichen wären doch die US-Blinker nichts anderes, oder?


    * alias Volvo V 40...

  • Zitat

    steamjoe schrieb am 04.10.2006 12:19 Uhr:
    Man denke allerdings an den Vulva Frau Pfirsich* ( :D ) Der hat die Seitenbegrenzungsleuchten auch serienmäßig, und - man sollte es kaum glauben - sie leuchten gelb!!! Und sind sogar genehmigt! Mal abgesehen vom leidigen E-Prüfzeichen wären doch die US-Blinker nichts anderes, oder?


    * alias Volvo V 40...

    Beim Volvo sind das ja auch reine Seitenmarkierungsleuchten, nicht nicht nach vorne leuchten. Sondern - wie es der Name schon sagt - seitlich leuchten.


    W202-US-Blinker mit gelber Standlichtfunktion leuchten eben nach vorne, und das ist nicht erlaubt.


    Grüsse,
    Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Christian ()

  • Ohne Funktion? Mit was blinkst Du denn dann - nur mit Kotflügel- oder Spiegelblinkern?


    Außerdem müssen vorhandene lichttechnische Einrichtungen funktionstüchtig sein.