Hi, habe grade mal im pdf-File der Dekra "Lichttechnische Einrichtungen
an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" geblättert um rauszufinden, was konkret an US-Blinker nicht zulässig ist (ausser das Fehlen europäischer genormter Bezeichnungen z.B. E-Prüfzeichen,..)
Hier mal der Auszug für das Standlicht. Wenn ich das Tagfahrlicht (5W der Doppelfadenbirne) mit auf die Standlichtleitung klemme, so dass vorn das Standlicht in den Hauptscheinwerfern und in den Blinkern leuchtet, so erfüllt das alle Anforderungen im folgenden Schriftstück. Den Anforderungen an Höhe und Position werden die Blinker in jedem Fall gerecht.
http://img90.imageshack.us/img90/2457/unbenanntng4.jpg
Als Fahrtrichtungsanzeiger steht der US-Blinker dem Europäischen in nichts nach (ausser das Fehlen der europäischen genormten Bezeichnungen). Höhe und Position bleiben unverändert und somit zulässig.
http://img97.imageshack.us/img97/2395/unbenannt2bz3.jpg
Was konkret ist jetzt am US-Blinker nicht zulässig? Darf ein Fahrtrichtungsanzeiger nur leuchten, wenn geblinkt wird?