Probleme bei Eintragung von Distanzen, Felgen, Reifen

  • Letztes Jahr hab ich bei der Dekra meine 17 Zoll Felgen, 215er Reifen und 20mm Distanzen auf der HA eintragen lassen. Hatte das Gutachten für die Felgen und für die Distanzen. War alles kein Problem.


    Diesen Sommer hab ich mir 225er statt 215er Reifen auf meine Felgen gezogen und musste diese neue Kombination natürlich eintragen lassen.


    Gestern geh ich also mit den beiden Gutachten und der Eintragung von letztem Jahr zur Dekra und der Prüfer sagt mir, dass der Prüfer letztes Jahr einen Fehler gemacht hat und ich noch ein zusätzliches Gutachten brauch.


    Für die Distanzen hab ich nur ein allgemeines Gutachten von FK. Dort steht der W202 auch drin, aber angeblich gibt es ein spezeilles Gutachten für den W202 wo alles genau detailliert drinsteht.


    Ich bin ein bisschen verwirrt. Gibt es solche spezielle Gutachten überhaupt? Wenn ja, wo bekomm ich das? (Internet oder Anrufen bei FK?)
    Oder soll ich einfach zum nächsten Tüv Prüfer fahren?

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  • Also wenn Du ein Teilegutachten der Distanzscheiben für eine Eintragung nach §19/II StVZO hast und dort der W202 aufgeführt ist, dann weiß ich jetzt nicht, was Dein Prüfer noch sehen will?!


    Das Teilegutachten bestätigt die Eignung der Distanzen zur Verwendung am W202 und der Sinn der Änderungs- bzw. Anbauabnahme liegt dann darin, daß der Prüfer checkt, ob die Distanzen mit der von Dir verwendeten Rad/Reifen-Kombination gefahren werden können. Also hat er nix anders zu tun, als z.B. das Fahrzeug zu verschränken und dann die Freigängigkeit zu prüfen und zu bescheinigen - sofern sie gegeben ist.

    Für mehr ist ein Gutachten nicht gedacht, sonst wäre es eine ABE. Was hat er denn gesagt, was er mehr an Daten oder Infos brauchen würde?! Die Teile sind für doch für den 202 zugelassen und der Rest liegt an ihm oder hat ihm noch niemand gesagt, wie er seinen Job zu machen hat?!


    Mittlerweile scheinen TÜV-Eintragungen echt zu einem Glücksspiel geworden zu sein. Nicht jetzt, um irgendwelche haarsträubenden Dinge doch abgesegnet zu bekommen, sondern scheinbar schon bei den einfachsten Dingen?!


    Kannst Du das FK-Gutachten mal scannen und posten?!

  • Das FK Gutachten ist ein ganz simples Teilegutachten wo 1000 Fahrzeuge aufgeführt sind. Beim W202 steht halt drin welche Distanzen drauf dürfen.


    Ich werde es mir heute Abend nochmal durchlesen ob da irgendwas steht von zusätzlichem Gutachten.


    Der Prüfer hat aber gemeint, dass er ein Gutachten braucht wo genau drinsteht mit welchen Reifen und Felgen die Distanzen gefahren werden dürfen. In diesem Gutachten soll dann auch genau drinstehen welche Umbaumaßnahmen am Auto gemacht werden müssen (Bördeln, usw.) und ob es ggf. sogar eine Einzelabnahme sein muss.


    Aber ich kann mir garnicht vorstellen, dass FK für jedes Auto ein einzelnes Gutachten hat.

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  • Zitat

    Der Prüfer hat aber gemeint, dass er ein Gutachten braucht wo genau drinsteht mit welchen Reifen und Felgen die Distanzen gefahren werden dürfen. In diesem Gutachten soll dann auch genau drinstehen welche Umbaumaßnahmen am Auto gemacht werden müssen (Bördeln, usw.) und ob es ggf. sogar eine Einzelabnahme sein muss.


    Gut, von H&R weiß ich zum Beispiel, daß unter "Auflagen" steht, was genau gemacht werden muß und welche Rad/Rad-Reifenkombinationen ggf. ohne Umbauabnahmen zulässig sind.


    Wenn er jetzt wissen will, ob gebördelt werden muß ect., dann ist doch genau das seine Aufgabe, dies im Rahmen einer Freigängigkeitsprüfung abzuklären. Wenn er dann meint, dies im Rahmen einer Einzelabnahme machen zu müssen, dann weiß ich auch nicht mehr.


    Wie auch immer, jetzt wäre interessant, ob auf Deinem Gutachten steht, daß eine Abnahme nach §19/II StVZO erforderlich ist?! Dann muß ihm das nämlich ausreichen.


    Außerdem hast Du den Eintrag der Distanzen bereits machen lassen, dann hat ihn gar kein Gutachten mehr zu interessieren sondern nur noch die Freigängigkeit mit der neuen Radgröße! Wenn ich mir heute ein Gebrauchtfahrzeug mit Einträgen kaufe und keine Gutachten mehr habe, dann kann er nachträglich auch nix verlangen - außer meine Räder schleifen und die Spoiler sprühen funken und brechen beim bloßen Hinsehen auseinander.....

  • ich werde es heute abend nochmal genau durchlesen und nach §19/II StVZO gucken. Ggf. auch bilder vom gutachten reinstellen...


    wegen 10mm breiteren reifen so einen aufstand...

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  • HI


    die FK Teile sind voll der Schro..... hatte auch solche Probleme mit den Scheiben da im gutachten nicht wirklich was drin steht was man(n) brauchen kann.
    Kauf dir etwas Teurere wie H&R oder SCC da steht dann alles schön sauber drin was du machen musst und sie sollten dann eingetragen werden.


    gruß Martin

  • auf der seite von fk konnte man das gutachten runterladen. ist 20 seiten lang und da steht jetzt genau drin welche felgengröße, felgenbreite, et und reifengröße auf dem w202 gefahren werden darf mit den distanzen und welche umbaumaßnahmen gemacht werden müssen.


    das sollte dem tüv prüfer reichen.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Aemik schrieb am 17.04.2007 17:56 Uhr:
    auf der seite von fk konnte man das gutachten runterladen......


    Warum hast du nicht gleich dort geschaut anstatt hier erst mal einen riesen Thread zu eröffnen http://www.cls-design.com/smiles/verwirrt.gif

  • weil es mich gewundert hat dass man das gutachten einmal braucht und einmal wieder nicht...
    ich wette dass wenn ich morgen einen anderen prüfer erwische, der das gutachten garnicht verlangt ;)


    Martini: danke wird schon hinhauen :)

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