Fahren ohne Stoßstangen?!?

  • Nachdem meine Stoßstange ja bekanntlich beim Karosseriebauer liegt streitet sich nun meine Versicherung herum, mir einen Aufall nicht zu bezahlen. Sie sind der Meinung, daß das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Nach Rücksprache mit einer Polizeidienststelle ist es aber ein Mangel, mit welchem man nicht herumfahren darf wegen der scharfen Kanten.


    Gibt es eine Vorschrift ob man ohne Stoßstangen fahren darf oder nicht? Anscheinend wird es ja auch mit einem Bußgeld bestraft. Jedoch ist der Gutachter der Meinung daß ich so rumfahren soll...


    Was stimmt nun? Was darf ich und was darf ich nicht? Am Besten wäre wenn mir jemand auch Auszüge von Gesetzen/Paragrapfen nennen könnte!


    Danke Euch schonmal für die Hilfe!


    Grüße Kiba

    • Offizieller Beitrag

    § 19 StVZO


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

  • rebel: Das ist jetzt mal ne adäquate Antwort, super, vielen Dank! Dann werde ich dieses Zitat mal bei der Versicherung vortragen - Bin mal gespannt was dabei rauskommt!


    Grüße Kiba

  • Zulassungstechnisch kannste die StVZO seit dem 01.03.2007 komplett abschreiben, da sie durch die FZV (FahrzeugZulassungsVerordnung) ersetzt wurde. Den Tatbestand "Erlöschen der BE" gibt es in dieser Form (vorerst) nicht mehr und die entpsrechenden Ahndungsvorschriften im Bußgeldkatalog (hier: Kennzahl 318606 - Erlöschen der BE - 50 / 3 Punkte) existieren nicht mehr!


    Die StVZO regelt nur noch (für kurze Zeit) Bau- und Betriebsvorschriften.


    In den nächsten Wochen und Monaten wird die FZV noch um die FahrzeugGenehmigungsVerordnung (FGV) und die FahrzeugBetriebsVerordnung (FBV) ergänzt und erst dann, wird es wieder eine Möglichkeit geben, ein Erlöschen der BE in der alten Form (!) zu ahnden!


    Bis dahin kann man zum Beispiel über den §30 StVZO "Nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt - Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt - 50 EUR / 3 Punkte" gehen und wenn das auch mal nicht mehr geht, über den §23 StVO (vom Sinn her gleicher Wortlaut - bis dato aber eher für ausländische Fzg. verwendet, die nicht unter die StVZO fallen).


    Wann genau die FBV und FGV folgen und vor allem, ab wann es dann auch Kennzahlen und Bußgeldsätze zur Ahndung gibt, weiß ich bis jetzt noch nicht - aber wir sind da am Ermitteln..... :(



    Was jetzt Deine Frage angeht, ist es nicht vorgeschrieben, daß ein Fahrzeug Stoßfänger haben muß.


    Kannst ja mal hier selber kucken falls es Dich beruhigt..... :-9


    Verkehrstauglich ist Dein Fahrzeug schon, solange keine scharfen Kanten hervorstehen und alle Beleuchtungseinrichtungen gehen (sind ja eh keine drin).

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Naja, glaub dann warte ich erst mal ab was weiter passiert. Finde es einfach ne Unverschämtheit der Versicherung mich erst ewig warten zu lassen bis mal ein Gutachter beauftragt wird und dann wollen die noch nicht mal den Ausfall bezahlen... Naja, abwarten was noch kommt...


    Vielen Dank an Thommy und Rebel, ich berichte wie es weitergeht!


    Grüße Kiba

  • Zitat

    Was würden wir nur ohne dich machen Thommy


    Ich habe mich schon mal nackisch gemacht - wann kommste denn....?! :D


    Zitat

    und dann wollen die noch nicht mal den Ausfall bezahlen.


    Naja, wie gesagt, Du kannst ja ohne Stoßfänger fahren. Blöd isses halt, wenn Dir einer ohne Stoßfänger einer reinsemmelt, weil dann ist der Schaden natürlich ungleicht höher - würde ich von daher auch nicht unbedingt wollen....

  • Wenn ich das richtig verstehe läuft die Argumentaion der Versicherung wohl darauf hinaus, daß kein Nutzungsausfall entstanden ist, wenn das Fahrzeug sowieso nicht genutzt werden durfte. Leuchtet auch ein, wird z. B. auch bei abgelaufenem TÜV gern genommen.


    Da Thommy aber aus berufenem Munde klar sagt, daß auch ohne Stoßstangen im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf würde ich die Versicherung einfach auffordern mitzuteilen, auf welche Norm sie sich hierbei beruft.


    Wenn dann klar wird das es diese nicht gibt sollte der Rubel auch rollen.


    Bullitt