Nachdem meine Stoßstange ja bekanntlich beim Karosseriebauer liegt streitet sich nun meine Versicherung herum, mir einen Aufall nicht zu bezahlen. Sie sind der Meinung, daß das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Nach Rücksprache mit einer Polizeidienststelle ist es aber ein Mangel, mit welchem man nicht herumfahren darf wegen der scharfen Kanten.
Gibt es eine Vorschrift ob man ohne Stoßstangen fahren darf oder nicht? Anscheinend wird es ja auch mit einem Bußgeld bestraft. Jedoch ist der Gutachter der Meinung daß ich so rumfahren soll...
Was stimmt nun? Was darf ich und was darf ich nicht? Am Besten wäre wenn mir jemand auch Auszüge von Gesetzen/Paragrapfen nennen könnte!
Danke Euch schonmal für die Hilfe!
Grüße Kiba