Zum 01.09.2005 startet Bayern im Rahmen der Aktion "Verkerssicherheit Bayern 2006", den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" - hier mal ein paar Infos dazu, falls Euch ein Minderjähriger damit nervt, daß er auch mal nen Benz fahren will....
Start ist am 01.09.2005 - ab dann ist auch (erst) die Antragsstellung möglich.
Zu den Kosten für den Führerscheinerwerb wird mit ca. 15 EUR zusätzlichen Gebühren bei zwei Begleitern gerechnet.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird nahtlos der reguläre EU-Führerschein ausgehändigt.
<span style="color:blue Ablauf: </span>
Mit 16 1/2 Jahren können sich Interessierte ab dem 01.09.2005 zur Führerscheinausbildung anmelden.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten sie (nach bestandener Prüfung) die Prüfungsbescheinigung.
Gefahren werden darf dann nur mit Begleitperson
Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein durch die Führerscheinstelle ausgestellt und ausgehändigt.
<span style="color:red Wichtig für Begleitpersonen: </span>
Diese müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich bekannt sein, um in die Prüfbescheinigung eingetragen zu werden.
Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) besitzen.
Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte auf dem Punktekonto haben.
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<span style="color:darkred Fahrplan zum Führerschein: </span>
- ab 16 1/2 Jahren -
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten L, M und S) wie bisher - nur ein Jahr früher.
Es dürfen keine Bedenken bestehen, die gegen die Fahreignung sprechen.
Begleitpersonen (eine oder mehrere) müssen bei Antragsstellung namentlich benannt werden, mind. 30 Jahre alt sein, mind. 5 Jahre Klasse B besitzen und max. 3 Punkte (siehe auch oben)
- Führerscheinprüfung -
Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch wird für die Fahranfänger und deren Begleiter die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs empfohlen, den die Landesverkehrswacht oder manche Fahrschulen anbieten.
- Vollendung des 17. Lebensjahres -
Aushändigung einer Prüfbescheinigung. Die Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Sie dürfen NUR zusammen mit einer Begleitperson fahren. Die Fahrberechtigung gilt NUR für Deutschland. Die Belgeitpersonen stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Vollendung des 18. Lebensjahres -
Der EU Kartenführerschein wird ausgehändigt und somit die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.
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Soweit mal der aktuelle Stand der Dinge. Die Dinge stammen aus der offiziellen Broschüre der Bayer. Innenministeriums, also könnt Ihr Euch danach richten, falls am Stammtsich was anderes erzählt wird.
Unter`s Strich kann man quasi seinen Führerschein 1 Jahr früher machen, muß aber mit Begleitperson unterwegs sein und diese darf keine "Zufallsbekanntschaft" sein, sondern muß von Beginn an feststehen. Die Ausbildung ist der einer "normalen" Fahrausbildung gleichzusetzen und mit 18 geht der Probelappen ohne weitere Prüfung in den richtigen Führerschein über. Dies bedarf aber der Ausstellung durch die Führerscheinstelle, sonst isses ein danach ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.