Hi,
mal wieder was rechtliches am Abend
Bin momentan Zivi und recht viel mit´m "Dienstwagen" unterwegs.
Da die Autos keinen festen Fahrer haben, also so gut wie jeder Zivi mit den Autos fahren kann liegt in jedem Auto eine von meiner Dienststelle selbst beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheines.
Heute war bei uns mal wieder ne Großkontrolle und ich wurde eben auch gebeten rechts ran zu fahren. Wie immer gleiches Bild, es stehen nur Fahrer bis ca. 25 da. naja...
Jetzt zu meiner frage. der nette Herr in grün meinte er lasse es noch mal durchgehen mit der beglaubigten Kopie. "das nächste mal doch bitte das original..... "
Weiss da jmd. was genaues zur Zulässigkeit?
Denn wie ich weiss ist innerhalb Deutschland eine beglaubigte Kopie ausreichend. Oder liege ich falsch?