Beglaubigte Kopie des Fahzeugscheins ausreichend?

  • Hi,


    mal wieder was rechtliches am Abend :P


    Bin momentan Zivi und recht viel mit´m "Dienstwagen" unterwegs.
    Da die Autos keinen festen Fahrer haben, also so gut wie jeder Zivi mit den Autos fahren kann liegt in jedem Auto eine von meiner Dienststelle selbst beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheines.


    Heute war bei uns mal wieder ne Großkontrolle und ich wurde eben auch gebeten rechts ran zu fahren. Wie immer gleiches Bild, es stehen nur Fahrer bis ca. 25 da. naja...


    Jetzt zu meiner frage. der nette Herr in grün meinte er lasse es noch mal durchgehen mit der beglaubigten Kopie. "das nächste mal doch bitte das original..... "


    Weiss da jmd. was genaues zur Zulässigkeit?


    Denn wie ich weiss ist innerhalb Deutschland eine beglaubigte Kopie ausreichend. Oder liege ich falsch?

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  • Da liegst Du FALSCH :)


    Eine Kopie reicht nicht aus, egal ob beglaubigt oder nicht.


    § 11 Abs. 5 FZV


    (5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis
    nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs
    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung
    auszuhändigen.

  • klar, deine fundstelle ist richtig, jedoch ist doch die echtheit des scheines durch die beglaubigung nachgewiesen.


    warum genau wird denn beim fahrzeugschein da eine ausnahme gemacht.


    behörden akzeptieren doch auch beglaubigte kaufverträge etc.


    muss man vllt auch garnicht verstehen *g*

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  • Zitat

    § 11 Abs. 5 FZV


    (5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis
    nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs
    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung
    auszuhändigen.

    So wie ich das verstehe, kann man schon ne Kopie mitnehmen. Steht ja nichts drin, daß es original Papiere sein sollen, nur daß man passende Papiere zum Fahrzeug mitführen soll!



    greeze dim

  • Weil das eine ganz andere Baustelle ist.


    Ich kann mir tausend beglaubigte Kopien machen lassen. So kann man aber ned wissen, ob der Fahrzeugschein z.B. durch die Behörde eingezogen wurde oder der aktuelle TÜV-Stempel ist nicht in der damals begalubigten Kopie und und und.


    Es gibt genügend Gründe.

  • So wie ich das verstehe, kann man schon ne Kopie mitnehmen. Steht ja nichts drin, daß es original Papiere sein sollen, nur daß man passende Papiere zum Fahrzeug mitführen soll!



    greeze dim

    Na klar steht das drin 8| Dort steht drin, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitzuführen ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder auch Fahrzeugschein genannt) wird von der Zulassungsstelle ausgestellt. Dabei handelt es sich immer um das Originaldokument. Und dieses ist mitzuführen. PUNKT

  • Zu meiner Zivi Zeit 1998 hatten wir auch nur Kopien und keine Originale im Auto. Wenn man mal schaut, hat aber ein normaler Mietwagen echte Papiere dabei - also spricht es dann doch für die Mitführung von Originalen.

  • Zu meiner Zivi Zeit 1998 hatten wir auch nur Kopien und keine Originale im Auto. Wenn man mal schaut, hat aber ein normaler Mietwagen echte Papiere dabei - also spricht es dann doch für die Mitführung von Originalen.

    Wie irgendeine Firma/Verein oder wie auch immer das handhabt - das sagt ja nix über die rechtliche Situation aus. Und diese ist eben eindeutig.


    Selbst in unseren Einsatzfahrzeugen mit ständig wechselnden Fahrern führen wir in der Mappe den Originalschein mit - obwohl uns mit Sicherheit keiner kontrolliert :D :D :D

  • Zitat

    Na klar steht das drin 8| Dort steht drin, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitzuführen ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder auch Fahrzeugschein genannt) wird von der Zulassungsstelle ausgestellt. Dabei handelt es sich immer um das Originaldokument. Und dieses ist mitzuführen. PUNKT


    von originalen steht hier kein wort. ich bin der meinung das müsste ausdrücklich erwähnt sein.



    Zitat

    Wie irgendeine Firma/Verein oder wie auch immer das handhabt - das sagt ja nix über die rechtliche Situation aus. Und diese ist eben eindeutig.


    eindeutig ist sicher etwas anderes. nicht umsonst ist das wohl von recht vielen missverstanden...

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    Einmal editiert, zuletzt von Der_Datedoctor ()

  • Also in der Firma war das auch schon lange so, dass wir eine beglaubigte Kopie hatten. Ob das zulässig ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall gab es noch nie Probleme damit.


    Wichtig ist aber, dass die Kopie von der Zulassungsstelle beglaubigt ist und nicht von deiner Firma (so wie ich das jetzt verstanden habe). Auf der behörde bekommst du gegen Gebühr natürlich eine Kopie vom Fahrzeugschein.
    Naja und welchen Sinn sollte eine Kopie haben, außer, dass man sie anstelle des Original mitführt?


    Ist auf jeden Fall besser, eine Kopie zu haben als garkeinen Schein. Hast ja gesehen...


    Gruß,
    Stephan