Fahrerflucht die 2te....

  • So komme grad von der Niederlassung. Laut kostenvoranschlag beträgt der Schaden 1800 € + 2 Tage Leihwagen. Hierbei wurde jedoch nur das sichtbare aufgeführt. Um die genaue Schadenssumme aufzuführen hat sollte man die Heckschürze abmontieren um zu sehen was da drunter sache ist und noch nen Gutachter hinzuziehen. Die Versicherung wollte nur nen kostenvoranschlag aber ich werde jetzt noch auf den Gutachter bestehen und die Heckschürze abmontieren um herauszufinden ob da nicht noch mehr drin steckt.


    Dazu hätte ich aber noch ne frage. Kann ich ohne weiteres auf einen Gutachter bestehen ob die volle und genaue Schadenssumme zu ermitteln und die Rechnung vom Gutachter dann an die Versicherung schicken obwohl die Versicherung nur nen Kostenvoranschlag haben will oder bleibe ich dann selbst auf den kosten des Gutachters sitzen?


    Grüße,
    Leo

  • Hallo,


    laß ein Gutachten durch die Werstatt erstellen bzw. die Werstatt soll einen Gutachter bestellen.


    Die Rechnung des Gutachters bekommst Du von der Versicherung erstattet.


    Wenn Du gar nichts mit der Sache zu tun haben willst gibt es noch die Möglichkeit eine Abtrittserklärung an die Werstatt, die regelt dann restlos alles und Dich kostet es nur eine Unterschrift.


    Weitere Möglichkeit:
    Laß Dir das Gutachten von der Versicherung auszahlen (ohne MWST) und repariere den Schaden in der günstigsten Werkstatt oder auch selbst.


    Gruß
    Klaus

    C240T Sport, 12/98, Farbe 189, [lexicon]ESP[/lexicon], [lexicon]ASR[/lexicon], Automatik, Leder, el. Sitze, el. Fensterheber vorne/hinten, Klimaanlage, Alarmanlage, Sitzheizung, Standheizung, el. Glas-SHD, Bose-Soundsystem, Regensensor, Xenon, el. + abblendbare + anklappbare Spiegel, Scheibenwaschanlage beheizt, D-Netz Vorbereitung, Sonnenblenden mit Make-Up Spiegel li. und re. beleuchtet, Armlehne klappbar vorn, Lenksäule verstellbar,Pompadourtaschen an den Sitzlehnen

  • Option 2 habe ich auch vor. Und soweit ich weiß kann ich dann auch das auto nach erfolgter reperatur bei der versicherung vorführen und bekomme dann auch noch die MWST ausgezahlt. Also kann ich ruhig noch ein Gutachten machen lassen ohne das ich die Kosten zu tragen habe??


    Grüße,
    Leo

  • die Sache mit der Mehrwertsteuer gilt nur, wenn du auch eine Rechnung von der Werkstatt/Rechnung von Ersatzteilen vorlegen kannst.. Wenn dein Bekannter dir ein Gefallen schuldet und er es so als Gefallen macht, gibts keine MwSt zurückerstattet..


    Und der Gutachter ist dein gutes Recht.. Lass ein Gutachten machen, gib dem Gutachter die Anschift deines Anwalts und er soll sich darum kümmern.. so mach ich das immer

    "think, before you say somethin´ stupid"

  • Grüß dich Chris....
    Habe heute mit der versicherung telefoniert und habe ein Gutachten von Kupski der auch in der Niederlassung die Gutachten durchführt. Sind jetzt 200€ mehr geworden. Bekomme den Schaden ausgezahlt incl. Nutzungsausfall für 2 Tage.


    Grüße,
    Leo