Anhängerkupplung

  • Das war GTÜ KS, ich weiß nicht ob es von Bundeland zu Bundesland Unterschiede gibt, da will ich lieber noch mal nachhaken . :huh:


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Ich bin heute beim TÜV, dann frage ich mal den dortigen Leiter der Prüfstelle.


    Vorab hilft Dir vielleicht <font color="red das</font color> hier schon mal weiter. Die haben auch einen super Info-Service, da kannste direkt mal anrufen!

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Danke Thommy für den link, habe da gleich heute mittag angerufen, und siehe da es gibt doch noch freundliche Menschen die arbeiten wollen, hier bin ich sehr ausführlich beraten wurden, also ab Kugelkopf zum Boden muß eine Mindesthöhe von 45 cm bleiben, alles was weniger ist erlöscht die Betriebserlaubnis der AHK, komisch diese Daten hat der Tüh auch, hier konnte mir das niemand sagen, eingetragen werden brauchen AHK nicht mehr, wer es aber gerne machen möchte u. Geld ausgeben will kann dies gerne tun, es reicht lediglich die dazugehörigen Papiere im Auto mitzuführen. Jetzt bin ich schon mal einen Schritt weiter. 8o


    Mfg. Matthias

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  • Yo, der TÜV hat mir das auch so bestätigt: Es gibt AHKs, die kann man so hinbauen und andere müssen abgenommen werden - je nachdem, was dem Teil beiliegt.


    Ich persönlich verstehe es nicht, denn meiner Meinung nach müßte der korrekte Anbau schon von einem Fachmann zumindest überprüft werden. Würde ich im eigenen Interesse auch machen, denn wenn sich das Teil auf der BAB selbständig macht und was passiert, werden die Versicherungen mit Sicherheit entsprechende Fragen stellen!

  • Zitat

    thommyfarmer schrieb am 29.04.2006 07:30 Uhr:
    Yo, der TÜV hat mir das auch so bestätigt: Es gibt AHKs, die kann man so hinbauen und andere müssen abgenommen werden - je nachdem, was dem Teil beiliegt.


    Ich persönlich verstehe es nicht, denn meiner Meinung nach müßte der korrekte Anbau schon von einem Fachmann zumindest überprüft werden. Würde ich im eigenen Interesse auch machen, denn wenn sich das Teil auf der BAB selbständig macht und was passiert, werden die Versicherungen mit Sicherheit entsprechende Fragen stellen!


    Da hast du vollkommen recht.
    Ich habe in über 30 Jahren schon einige AHK´s eingebaut oder einbauen lassen. Natürlich hat der GTÜ immer alles genau überprüft, ob alles richtig installiert wurde.

  • Zitat

    Maho110 schrieb am 27.04.2006 22:36 Uhr:
    Heute habe ich bei Bosal angerufen, die AHK brauch nicht eingetragen zu werden, das war auch die einzigste Antwort von dem nach dem Motto ich habe heute keine Lust zu arbeiten Mann, nachdem ich ihn gefragt habe ob das auch mit der Werkstieferlegung von 25 mm funktioniert u. erlaubt ist, kam nur die Antwort das kann ich ihnen auch nicht sagen, fazit eine Bosal kaufe ich mir nicht, morgen versuche ich mal bei Westfalia anzurufen, mal schauen ob die ein bißchen freundlicher sind. :cursing:


    Mfg. Matthias


    Kauf dir eine Oris, die finde ich vom handling sehr gut. Die Bosal fangen auch schneller das Klappern an als du denkst. wenigstens tauschen sie die gratis aus ;)


    Grüße Buddy

    Wer rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

  • Zitat

    Buddy schrieb am 29.04.2006 10:07 Uhr:


    Kauf dir eine Oris, die finde ich vom handling sehr gut. Die Bosal fangen auch schneller das Klappern an als du denkst. wenigstens tauschen sie die gratis aus ;)


    Grüße Buddy


    Ich habe jetzt schon die vierte oder fünfte Bosal- AHK, aber das klappern kann ich nicht bestätigen.

  • Hallo,


    ich glaube 3 jahre gewerblichen einsatz und die war total hinüber. Bosal scheint das Problem aber zu kennen, da sie sie ohne weitere Fragen und anstalten nach erhalt der alten die neue geschickt haben.
    ich schätze mal, das damit evtl so im durchschnitt 50-100km in der Woche mit gefahren wurden. also nicht unmöglich viel.
    Das die Klappert war aber so verwunderlich auch nicht, da das Patent nicht das beste war. es gab keine möglichkeit die kupplung in die zulaufende halterung nachzusetzen, bzw sie darin zu verspannen. die kupplung wurde auch nie angenommen, so das sie nicht großartig verschmutzen konnte.


    Mit ist klar, das sie von den lasten und von der gebrauchsdauer mehr beansprucht wurde wie privat, aushalten hätte sie das aber dennoch sollen.


    Die Oris, die ab werk verbaut sind, gefallen mir da schon wesentlich besser. mal sehen wie sie sich schlagen. Vom Patent her sollte es jedoch besser gehen, da sie sich mit den Kugeln gut reinzieht und verspannen kann. so das sie auch den verschleiß in gewißen maßen nachstellen kann. sollte also wesentlich länger halten.


    Das problem ist ja auch, das wenn das erste spiel vorhanden ist, durch die schläge das spiel rasant größer wird. da hilft dann auch kein fühlerlehrenblech dazwischenschieben mehr weiter.


    Grüße Buddy

    Wer rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Buddy ()

  • Betrifft Mindesthöhe von 45 cm : Alles merkwürdig


    Heute war jemand bei uns mit einem W202, die AHK die bei ihm verbaut ist, ist Orginal Mercedes, es ist ein Classic nicht tiefer gelegt, so dieser hat aber vom Boden zur Oberkante Kugelkopf nur 43 cm, also schon 2 cm tiefer als erlaubt, er hing auch durch Gewichte vielleicht im Kofferraum nicht runter, also stand ganz normal da, hm also jetzt weis ich garnix mehr, grübel. :huh:


    Mfg. Matthias

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  • Zitat

    Maho110 schrieb am 28.04.2006 20:50 Uhr:
    ......., also ab Kugelkopf zum Boden muß eine Mindesthöhe von 45 cm bleiben, alles was weniger ist erlöscht die Betriebserlaubnis der AHK, ......
    Mfg. Matthias


    also ich kenne das wirklich so, dass der Abstand von Oberkante-Kugelkopf der AHK zum Boden zwischen 350-420mm betragen soll

    "think, before you say somethin´ stupid"