Verwarnung Gebührenbescheid

  • Hallo Leute


    Leider habe ich Punkte für eine Körperverletzung bekommen, Ganze 5 Punkte. Habe damals eine Oma beim Rückwärtsgang übersehen, die hat sich dabei erschrocken und fiel hin. Leider konnte ich wirklich nix sehen, da ich mit dem Lieferwagen unterwegs war und mir die brotkisten hinten im ladenraum die sicht erschwerten. Außerdem kamen noch 350 oder waren es 430euro Geldstrafe auf mich zu.
    Das ich selber die Frau überredete doch lieber hinzusetzen und sich vom Notaztz zu untersuchen zulassen wurde mir glaube ich nicht angerechnet. :huh: die wollte doch glatt abhauen :D naja egal.


    So nun meine Frage, ab wann erlischt ein Punkt? Es passierte am 06.12.2004. Rechtskräftig wurde es am, 25.03.2005, wieso kriege ich erst jetzt den bescheid? warum muss ich für den quatsch auch noch 23 euro bezahlen?


    dann dürfte ich doch nur noch 4 punkte haben oder? da ja ein jahr her?!?!?!

  • Hallo
    Soweit ich weiß erlöschen die Punkte nach 2 Jahren wenn nix mehr dazukommt.Also ein oder mehrere Punkte.
    Wenn das der Fall ist bleiben die und die davor 5 Jahre.
    Alles ohne Gewähr!!!
    Hatte mal vor ca.12 Jahren 2 Punkte.Die sind natürlich schon lange weg.Bin seit dem auch anständig geblieben.
    Gruß
    ALBI

  • Hallo


    Solange nix neues dazu kommt verfallen alle 2 Jahre 2 Punkte!



    mfg Micha


    P.S.


    Hier mal ein Auszug vom KBA:


    Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.


    Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.


    Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).


    Kurzfassung / Gesetzestext


    Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
    2 Jahre
    bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).


    5 Jahre
    bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.


    bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.


    10 Jahre
    bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.


    bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.


    Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.

  • Hallo MW 1207 !


    Das heißt also im Klartext:


    Nach rechtskräftigen Punktestand " darf" nach 2 Jahren + 1 Jahr (?) 8| nicht`s NEUES dazukommen, also insgesammt 3 Jahre (?) Füße stillhalten ? ! :S Is that right ???? :rolleyes:


    Gruß <span style="font-family:times Thomas </span>

    Ayrton Senna, the best F1-Driver ever :!:


    W 202 .... alt aber bezahlt ... C(ist)-Klasse !

  • Hallo Micha !


    Na das ist doch mal ne`Aussage / Info ! DANKE !!! 8);)


    Gruß <span style="font-family:times Thomas </span>

    Ayrton Senna, the best F1-Driver ever :!:


    W 202 .... alt aber bezahlt ... C(ist)-Klasse !

  • Vorsätzlich 2 Jahre u, bei grob fahrlässig 5 Jahre, bin mir aber nicht sicher. :rolleyes:


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Hallo


    Du kannst ein sogenanntes Punkteseminar machen!


    Kostet ca. 350-400€, was da an Punkten abgebaut wird ist abhängig von deiner Gesamtpunktzahl!


    bei 4-8 Punkten kannst 4 Punkte abbauen!


    bei 9-13 Punkten kannst 2 Punkte abbauen und wenn du ab 14 Punkte hast wird dieses Seminar eh zur Pflicht!



    mfg Micha