Gute Nachricht für die guten Jungs und schlechte für alle, die gerne mal ihren Tacho ein wenig "justieren"....
Mit <span style="color:red sofortiger Wirkung </span> ist bereits das alleinige Besitzen, Vertreiben und Verwenden von Software und sonstigen Geräten, die ein "Justieren" der Kilometerleistung ermöglichen, strafbar!
Natürlich macht sich auch strafbar, wer seinen Tacho manipulieren läßt oder selber dran rumdreht!
Im Gegensatz zu früher war sowas ja nur unter Strafe gestellt, wenn damit bei einem evtl. Fahrzeugverkauf eine betügerische Absicht vorlag.
Mit sofortiger Wirkung ist es auch untersagt, wenn man dies aus optischen oder sonstigen Gründen am eigenen Fahrzeug macht.
Blöd für alle, die damit per Zeitungsanzeigen fett Kohle gemacht haben - gut für alle anderen und ehrlichen Autobesitzer.
Das Ganze ist wie gesagt ab sofort in Kraft und wird unter dem §22b StVG zu finden sein - Druckausgaben und Änderungen werden in nächster Zeit folgen.