Scheiben tönen! Wie und Wo erlaubt. bitte hilfe

  • hey darf ich alle scheiben leicht dunkel tönen, also kommt es darauf an dass ich noch was sehen kann von innen, oder wie läuft das? was ist mit verspiegelten scheiben nur hinten?
    bitte um eure hilfe?!?!
    danke

  • Zitat

    deggendorfer schrieb am 03.06.2005 22:57 Uhr:
    ja soweit ich weiß gibts in deutschland eine einzige firma die die windschutz- und seitenscheiben tönen darf

    Nur bei Klaren Scheiben! Finde das mal bei einem W202 Gröööööl.


    Grüsse,
    Chris

  • Man kann aber auch zum Teil die vorderen Scheiben tönen lassen, allerdings nicht komplett, sondern ein gewisser Ausschnitt für die Sicht in die Außen-Spiegel muss frei sein. Hab ich schon öfters gesehen, allerdings finde ich sie eine Scheibe die nur zu Hälfte getönt ist nicht schön.

  • Heckscheibe und hintere Seitenscheiben mit Folie, die ne ABE-Nummer hat. Vordere Seitenscheiben nur bis max. 27% Tönung - vorausgesetzt, sie haben von Werk her KEINE Tönung (sprich Color- od. Wärmeglas ect.) und das wird bei einem 202 kaum der Fall sein, wie oben schon angemerkt wurde!

  • ich habe ungetöne nicht wärmedämmendes Glas....



    wenn einer tauschen will :D:D:D:D

    die guten fahrer erkennt man daran, dass die fliegen an der seitenscheibe kleben!!!


    "Walter Röhrl"

  • Post gelöscht, bei Fragen zum Thema bitte an die Besserwisser und Thread-Schließer wenden.

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