Reifenbindungen noch gesetzlich ???

  • Als ich im August 2003 mein Auto typisieran habe lassen (TÜV Stelle Graz) sagte er zu den verschiedenen Reifenherstellern:


    Das ist schon länger vergangenheit, das man für bestimmte Größen bestimmte Marken nur fahren darf und er hat mir nur die jeweiligen GRößen eingetragen.


    Also würde ich sagen: erlaubt ohne eintragen.
    Der Geschwindigkeitsindex bzw Tragindex muss trotzdem passen.

    • Offizieller Beitrag

    @ Andreas


    > Also würde ich sagen: erlaubt ohne eintragen.


    Ne, iss hier nicht. Es sei denn, Nico hat eine Bescheinigung vom Hersteller. Dann reichts wenn er die mitführt. Hier hat Rhavin absolut recht (wäääh :D )


    Es wurde nur die Markenbindung bei der Erstausrüstung aufgehoben. Alles was mit Reifenbindung bei nachgerüsteteten Rädern zu tun hat, gilt weiterhin.


    grüsse....

  • NEIN! Die Herstellerangaben sind nur noch bei Motorrädern bindend! Am Auto kannste alles fahren, was von der Größe her abgenommen und eingetragen ist (und natürlich vom Tragfähigkeitsindex). Aber die alleinige Bindung an einen Hersteller (Toyo, Dunlop ect.) ist - auch wenn sie im Schein drin steht - nicht mehr bindend! In Ehrlichkeit.... :D

    • Offizieller Beitrag

    @ thommy


    Glaub ich nicht so ganz :D Weil, nicht jeder Hersteller gibt seine Reifen für alle Felgengrössen frei. Wie soll das also funzen?


    Und ausserdem versuchst du mir seit 6 Wochen weiszumachen, das es bei euch ohne Unterbrechung regnet :D:D:D


    grüsse...

  • so jungs thommy hat zum teil auch recht :D


    das mit der herstellerbindung ist grundsätzlich komplett aufgehoben.


    aber nico hat ZR-reifen ( oder nicht )
    und ZR-bei dem einen hersteller ist nicht gleich ZR beim nächsten, da es nicht genau definiert ist.


    ausserdem gibts hersteller die machen 215er gummies auf ne j9-felge und andere nicht.


    also reifenfreigabe des hersteller empfehlenswert wenn nix im schein steht und du entweder ZR-reifen oder sehr ungewöhnliche maße hast.


    "Fahrzeughalter muss dafür sorgen, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme entstehen."

  • so Jungs - ich war heut extra beim TÜV-Rheinland...
    hab 2 Prüfer befragt (unabhängig voneinander)
    hab beiden meine Freigabe vorgelegt - in der klar steht:


    225/45ZR17 91 auf 9Jx17ET30 KBA*** nur in Verb. mit 245/40ZR17 91 auf 10J17ET30 KBA***
    ***nur in Verb. mit Reifen Fabrikat TOYO Proxess T1S***


    Ergebnis:
    Die Reifenbindung (auch in den Gutachten) ist nur noch als Empfehlung anzusehen...
    Eine zwingende Bindung gibts es nicht mehr
    nur die Traglasten u.s.w. müssen halt zwangsweise beibehalten werden...


    also kann ich mir jeden Reifen draufmachen :D


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()

  • nico


    du musst trotzdem immerden den letzten satz von meinem letzten post berücksichtigen.



    und du bekommst auch probleme wenn du z.b. 215er dunlop`s auf ne 9j felge montierst obwohl es von dunlop keine freigab in der richtung gibt, auch wenn du vorher 215er von ner anderen marke auf der selben felge hattest.


    auch kann es bei zr reifen probleme geben, wenn dein auto z.b. eine v-max von 310 km/h hat, da ZR nicht definiert ist musst du beim hersteller nachfragen bis wieviel km/h der bestimmte reifen zugelassen ist.


    bei standardgrössen alles kein problem.


    nochmal
    Dies bedeutet aber auch mehr Verantwortung für den -Fahrzeughalter/führer gemäß Straßenverkehrszulassungs-Ordnung. Danach ist er verpflichtet, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen und somit auch verantwortlich dafür, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme entstehen.


    Nur im Hochgeschwindigkeitsbereich SOLLTE(nicht muss) man sich weiterhin an die im Fahrzeugschein eingetragenen Fabrikatsempfehlungen halten. Dieser Hochgeschwindigkeitsbereich beginnt beim Geschwindigkeitsindex V und betrifft besonders W-, Y- und ZR-Reifen.


    grüsse


  • also irgendwie scheinst du vergessen zu haben das ich nen C180 mit V-max 193 km/h habe...


    zu ZR: das ist ein Geschwindigkeitsindex <font color=red>über</font> 240 km/h
    die Y und W Bezeichnungen grenzen diesen ZR Reifen nur nach oben ab...
    Y bis 300 km/h und W bis 270 km/h


    nochmals ganz deutlich:
    meine Reifen tragen die Bezeichnungen:


    225/45 ZR 17 94W
    &
    245/40 ZR 17 91Y...


    aber die ganzen Daten hab ich doch schon festgepinnt:
    http://www.c-klasse-forum.de/wbb3/topic=100581010222 http://www.c-klasse-forum.de/wbb3/topic=100581010222


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()

  • Hallo?! Es ging um Reifenbindung, was den Hersteller angeht und so habe ich auch geantwortet und damit habe ich auch Recht! Und zwar nicht teilweise, sondern ganz und wer`s nicht glaubt, der kann mich ja mal fragen, wie man sich fühlt, wenn man ALLES weiß..... :D


    rebel


    Wenn ich frei habe, kommt`s naß von oben und wenn nicht, dann habe ich Dienst..... aber Fr/Sa soll`s ja schöner werden und dann werde ich wohl zuschlagen!