modifizierte Kamei Scheinwerferblenden

  • ich hab die Scheinwerferblenden von Kamei ein wenig verkleinert. Wie sieht es nun mit dem TÜV aus??? Eigentlich hab ich ne ABE für die Dinger, aber die zählt jetzt wohl nichtmehr. Muss ich die eintragen lassen??? Gibts damit Probleme?

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  • Was meinst du mit verkleinert ?


    Also laut Papieren sind die so zum eintragen das sie das Lichtbild nicht verkleinern . ... also müsstest du sie Problemlos Verkleinern können ... es sei den das die Befestigung oder so drunter Leiden würde .

  • Ich habe meine Scheinwerferblenden auch "bearbeitet", Bilder in der Galerie.....

  • Das macht in dem Fall nix! Durch die ABE wird ja bescheinigt, daß (wie oben bereits erwähnt) noch ausreichend Lichtaustrittsfläche vorhanden ist. Wenn Du die jetzt kleiner machst, wird die Fläche ja sogar größer (theoretisch zumindest) - also null Problemo. Außerdem wird kaum einer bei einer Kontrolle wissen, wie groß die Dinger jetzt im Original waren.....

  • ...grad Polizisten sind oftmals technisch auf dem neuesten Stand und erkennen Kleinigkeiten, in dem Fall hier ab uninteressant da er ja nicht mehr als vorhanden abdecken will.

  • also ich gehöre ja auch dem verein an.


    ich sehe da auch kein problem und ich kenne keinen kollegen bei dem ich mir vorstellen könnte dass er das bemängelt.

  • Zitat

    ...grad Polizisten sind oftmals technisch auf dem neuesten Stand und erkennen Kleinigkeiten


    Meinst Du mich, meinst Du mich.....?!? :D