Preisunterschied mit lückenl. Scheckheft und ohne Scheckheft

  • also Scheckheft gepflegt sagt möglicherweise über den Zustand des Wagens nix aus...


    ... aber schaut mal im Gebrauchtwagenmarkt nach, es macht einige Euros Unterschied...


    Aber ist ja wohl kein Problem- können unsere Scheckhefte ja zu " Christian " schicken !!! :D


    das heisst, solltest du deines denn noch bekommen ! Würd jedenfalls versuchen da was zu machen. Haste keinen Rechtschutz ? Die können dir per Telefon auch gleich weiterhelfen... mach mich mal schlau ...

  • Ich verstehe den Sinn der Diskussion irgendwie nicht.....


    Es gibt einen Kaufvertrag wo ein Verkäufer ( Händler) Ein Auto an einen Käufer für die Summe x mit den im Vertrag genannten Eigenschaften verkauft.Zu den genannten Eigenschaften zählt unter anderem das Scheckheft, was als Eigenschaft dieses zu verkaufenden Fahrzeuges in den Vertrag aufgenommen wurde.Genauso wie der Kaufpreis.


    Der Käufer kann sich auch nicht vor der Zahlung drücken,wenn er ein überteuertes Auto kauft,mit der Begründung das Auto sei zu alt für den Preis.


    Die einzelnen im Vertrag genannten Vereinbarungen müssen erfüllt werden.Egal was.Und wenn es eine Autowäsche ist,die der Verkäufer vorher noch machen wollte.


    Also Rechtsanwalt einschalten.


    So würde ich vorgehen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ozkan schrieb am 28.03.2006 18:38 Uhr:
    Ich verstehe den Sinn der Diskussion irgendwie nicht.....


    Wieso nicht? Da steht doch eine eindeutige Frage im Raum:


    Ist ein fehlendes Scheckheft wertmindernd?


    Und wenn ja, in wie fern?


    Da hier keiner so richtig bescheid weiss, werden eben Gedanken ausgetauscht, dazu ist doch das Forum da.



  • Stimmt.Nehme die oben genannte Aussage zurück.


    rebel,nicht immer gleich hauen :D

  • Naja, wenns ein Händler war, würd ich wenigstens noch nach einer Politur oder einem Kindersitz etc fragen. ob man Kulanterweise was bekommt!


  • naja man kann die frage auch anders stellen.
    stellt ein fehlen des Scheckhefts einen Sachmangel dar? Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen, wo explizit ein Scheckheft versprochen wurde.
    Gemäß § 434 III BGB ist dann das fehlen eines Scheckhefts ein Sachmangel.


    Wieso soll das nicht wertmindernd sein? Waren wir hier nicht immer der meinung, das man nur einen "mit" kauft und "ohne" würde man seinen nur schwer losbekommen?
    wieso jetzt auf einmal die meinungen verschieden sind verstehe ich, wie özkan auch, nicht.
    dann könnten wir auch eine diskussion führen, über die eigenschaft wieviele Fahrzeugbesitzer der wagen schon hinter sich hatte.


    @ threadersteller


    war das ein freier händler oder ein vertragshändler?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    MumiMB schrieb am 28.03.2006 21:38 Uhr:
    naja man kann die frage auch anders stellen.
    stellt ein fehlen des Scheckhefts einen Sachmangel dar? Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen, wo explizit ein Scheckheft versprochen wurde.
    Gemäß § 434 III BGB ist dann das fehlen eines Scheckhefts ein Sachmangel.


    Was soll an der Frage denn so viel anders sein? Kernproblem bleibt doch ob es nun wertmindernd ist oder nicht.


    Was die Konsequenzen sind ist doch von Interesse und nix anderes. Ist das fehlende Scheckheft wie ein fehlender Verbandskasten zu werten, oder eher wie fehlende 20 PS?


    Darum gehts doch...


    Zitat


    Wieso soll das nicht wertmindernd sein? Waren wir hier nicht immer der
    meinung, das man nur einen "mit" kauft und "ohne" würde man seinen nur
    schwer losbekommen?


    Kommt doch immer darauf an... Auch das ist durch hier schon alles durchgekaut, im Schnelldurchgang: Besteht durch das Scheckheft noch Anspruch auf Kulanz / Garantieleistungen = Wert des Scheckheftes hoch, ist es eine alte Möhre = Wert des Scheckheftes gering.


    Ich würde bei einem Wagen in der Preisklasse um die 6.ooo EUR jedenfalls kein Aufpreis für ein Scheckheft zahlen.

  • Zitat


    Ich würde bei einem Wagen in der Preisklasse um die 6.ooo EUR jedenfalls kein Aufpreis für ein Scheckheft zahlen.


    Aufpreis nicht unbedingt,aber es ist unter Umständen ein Kaufargument.

  • Zitat

    Ozkan schrieb am 28.03.2006 22:26 Uhr:


    Aufpreis nicht unbedingt,aber es ist unter Umständen ein Kaufargument.


    genau darum gehts! es ist ein kaufargument, meiner meinung ist das egal wieviele jahre das auto auf den buckel hat.


    kennt ihr die bmw werbung wo auf zwei seiten, meistens war das in zeitschriften zusehen, zwei gebrauchte bmw´s dargestellt werden?
    die beiden bilder sehen identisch aus, nur in einem steht darunter "BMW Scheckheft gefplegt" (oder sowas ähnliches) danach "Für welches würden sie sich entscheiden?"


    mir wäre das eigentlich egal. auch wenn es sich um einen POLO für 1000euro bei ebay handelt. es ist eine wichtige eigenschaft des autos. ob der wagen noch garantie oder kulanz haben könnte wäre auch egal, denn hier könnte der widerverkauf wichtig sein.


    also so sehe ich das.
    scheckheft nicht da, im kaufvertrag festgehalten => Sachmangel. Eine Frist auf nAcherfüllung setzen, wenn der Verkäufer das Schuldverhältnis nicht beenden kann, ob verlust, verschulden oder nicht, muss er das vertreten.
    Kaufpreisminderung wäre hier möglich, da das auch bei geringem Sachmangel möglich ist.


    :)

    • Offizieller Beitrag

    @ MumiMB


    Langsam komm ich mir vor wie eine kaputte Schallplatte. Ist es so schwer einfach nur auf die Frage vom Themenstarter zu antworten?


    @Ozzi


    Bei dem Alter spielt für mich eher der Gesamteindruck eine Rolle. Und wie Chris sagte, abgestempelt ist das Heft immer schnell.