W205 - Erste Exemplare wurde ohne Airbag-Abschaltmöglichkeit für den Beifahrerairbag ausgeliefert

  • Wenn dem wirklich so ist, dass aus der Ausstattungliste klar hervorgeht, dass das Feature vorhanden sein sollte, ist das ein klarer Mangel.


    Genau das scheint der Fall zu sein. Zumindest steht die Geschichte in der von mir abgespeicherteten Preisliste aus 12.2013 als Serie drin.


    Was ist da einfacher als dem Händler den Karren wieder auf den Hof zu stellen, mit der Option das richtig zu stellen oder innerhalb einer angemessenen Frist für Ersatz zu Sorgen...?


    Ist richtig, aber man muss den Mangel schon begründen können.
    Kann man das nicht, wird die Mehrheit an der Stelle auch nicht einen Aufstand machen ... wofür auch?


    gruss

  • Sorry Julian,


    Du brauchst eine unmittelbar davor stehende Antwort nicht durch Zitate zerpflücken. Das dient keineswegs der Verständlichkeit, sondern zieht den Threat nur unnötig in die Lange. Es lässt sich problemlos auch so ein Zusammenhang herstellen.


    Außerdem brauche ich bei einem Mangel nichts begründen. Wenn laut Prospekt eine Eigenschaft zugesichert wird, muss das Produkt auch diese erfüllen. Fertig. Ob das für meine Zwecke notwendig ist, geht dem Verkäufer gar nichts an.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Ob das für meine Zwecke notwendig ist, geht dem Verkäufer gar nichts an.


    Doch, jedes Gericht wird dies entsprechend würdigen.
    Die entscheidene Frage am Ende ist immer, wie hoch ist dein Schaden und kannst du damit leben ... ggf. zu welchem Preis?
    Hast du kein Baby, welches du da in eine Schale legen könntest, dann kannst du max. mit dem Widerverkaufswert argumentieren und da wird nicht viel bei rum kommen.


    gruss

  • Kindersitz gehört eh auf die Rückbank. Und nicht Mercedes ist Schuld, wenn Eltern die Hinweise auf dem Arnaturenbrett nicht lesen, dass kein Reboard-Sitz auf den Beifahrersitz gehört.
    Typische Panikmache, wie es sie nur in Bezug auf Mercedes gibt. Bis heute liest man den Blödsinn (weil inkorrekt), dass die Baureihe 140 nicht auf den Autozug nach Sylt passte.
    So geht es immer, Hauptsache man findet was, was spektakulär klingt, stimmen muss es nicht.
    Grüße
    Stefan

  • Julian...


    Das ist doch krampf... - Ich kaufe eindeutig laut Bestellliste ein gelbes Auto - wenn der Handler mir ein grünes hinstellt, darf er das gerne wieder mitnehmen.
    Der von Dir beschrieben Umstand trifft nur zu, wenn es ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre. Das kann ich mir aber beim besten Willdn nicht vorstellen, dass der Einbau dieses Features, das ja offensichlich bei später gebauten Exemplaren doch vorhanden ist.


    Wieso soll Käufer X, der am 1.April sein Auto bestellt hat darauf verzichten, während Käufer Y, der am 28. April bestellt hat, letzlich nicht mehr bezahlt hat, aber mehr bekommen...??



    @Stefan M.


    Es ist aber in Dem Fall unerheblich, wo der Sitz zu platzieren ist, solange ich die Option laut Ausstattungsliste gekauft habe.


    Dass der Hype um diese Panne in typischer Bildzeitungshystery ausartet ist doch, der anscheinend immer weiter steigenden, allgemeinen Verblödung, zuzuschreiben. Möchte mal wissen wer zum Teufel dieses dämliche Wichsblatt liest...? Wenn ich schon am Kiosk den Aufmacher der Titelseite erspähe, wird mir meist speyübel... <X


    Nebenbei bemerkt - der 140er wirkte zur damaligen Zeit rießig, seltsamerweise regt sich,aber niemand über die inzwischen gebauten Riesenschiffe auf, denn hinter einem aktuellen 5er oder A6 könnte sich ein 140er inzwischen verstecken. Von Fahrzeugen auf derzeitigem S-klasse-Niveau, will ich erst gar nicht anfangen. Die wenn nen vernünftigen Kofferraum hätten, könnste nen w202 bis an den Fahrersitz vorschieben und den Kofferdeckel noch zuwerfen.... :thumbup:



    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Dass es peinlich ist, ist keine Frage.
    Dass es eine Sauerei ist, wenn es als Serienbestandteil verkauft wurde, ist ebenso wenig eine Frage.
    Nur die Überschriften, z.B. auch bei spiegel-online, sind albern.
    Schade, dass Mercedes mit dem was es in den Achtzigern war, nur den Namen und den Stern gemein hat.
    Geüße
    Stefan

  • Das ist doch krampf... - Ich kaufe eindeutig laut Bestellliste ein gelbes Auto - wenn der Handler mir ein grünes hinstellt, darf er das gerne wieder mitnehmen.


    Bei Design kann man immer drüber streiten, bei Funktion aber nicht. Braucht man die Funktion nicht (was die allermeisten wohl betrifft), ist außer dem Wiederverkauf kein Schaden da.

    Der von Dir beschrieben Umstand trifft nur zu, wenn es ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre. Das kann ich mir aber beim besten Willdn nicht vorstellen, dass der Einbau dieses Features, das ja offensichlich bei später gebauten Exemplaren doch vorhanden ist.


    Doch scheint schon so zu sein.
    Wie man vernimmt geht Daimler in Fällen wo die Funktion tatsächlich gebraucht wird ggf. eher den Weg zu wandeln, als irgendwelche Nachrüstaktionen zu starten.

    Wieso soll Käufer X, der am 1.April sein Auto bestellt hat darauf verzichten, während Käufer Y, der am 28. April bestellt hat, letzlich nicht mehr bezahlt hat, aber mehr bekommen...??


    Das gab es schon immer. Auch innerhalb eines Modells wurde technisch gerne aufgerüstet, ohne zwingend auch gleich die Preise zu erhöhen (hier und da gab es sogar Beispiele, wo man weniger bekommen hat ;)).


    gruss