Tüv wird wieder volle 2 Jahre geklebt

  • 1. Mit solchen Begriffen würde ich vorsichtig sein ;) Der TÜV nimmt hier nämlich als Erfüllungsgehilfe hoheitliche Aufagben wahr. Daher musste auch bei bestimmten Dingen das Bundesland verklagen und ned den TÜV ;)


    2. Sicherlich betrifft es auch denjenigen, der sein Kfz. in der Garage stehen hat. Ist bei meinem Motorrad auch so. Aber es ist doch wie bei fast allen gesetzlichen Regelungen. Es betrifft auch die, die sich ned vorsätzlich darüber hinwegsetzen wollten. Also bedank Dich wie immer bei den Leuten, die das Ganze auf Kosten der Verkehrssicherheit und des lieben Geldes wegen vorsätzlich ausgenutzt haben.

  • Der TÜV nimmt hier nämlich als Erfüllungsgehilfe hoheitliche Aufagben wahr.


    Jein, der TÜV ist ein sog. Beliehener, aber das mit den hoheitlichen Aufgaben stimmt.
    ABER diese sind die Prüfung, nicht die Verfolgung oder gar Ahndung von Verstößen. Das sind zwei paar Stiefel.
    Das mit der Klage überlegte ich in der Theorie auch, wenn man keinen TÜV kriegt oder was nicht eingetragen wird obwohl alles ok ist.
    Aber so eine Verpflichtungsklage dauert mit Sicherheit länger, als zu einem anderen TÜV zu fahren.
    Das wissen die Leute beim TÜV auch. Was Bewegung in die Sache brachte, als freie SV auch TÜV machen durften.
    Wer mal in den 80er beim TÜV war und es mit heute vergleicht, der weiß was ich meine.
    Früher waren das selbstherrliche Obrigkeiten, heute sind es so was wie Dienstleister.

  • Und warum hat der Gesetzgeber das noch nicht eingeführt ?


    Vermutlich ist man doch nicht blind dem TÜV hörig und an dessen Gewinnoptimierung interessiert :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    auch ich habe schon des öfteren 2x Gebühr bei einem Besuch bezahlt, um eine aktuelle Plakette zu bekommen. Dies betraf immer den Wohnwagen, damit ich den nächsten Sommer noch fahren kann, ohne zwischendurch hin zu müssen. Das funktioniert tatsächlich, der Prüfer füllt dann auch einen 2. Prüfbericht aus...


    @player1/Daniel: die Problematik ist mir klar, aber eine konkrete "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer", wenn die Plakette um ein paar Monate überzogen wird, sehe ich nicht. Da wiegt meiner Meinung nach die persönliche Freiheit deutlich mehr wie das Allgemeinwohl. Und die staatliche Regelungswut ist ohnehin schon viel zu hoch.


    Mit Deiner Argumentation könnte man problemlos dafür auch plädieren, die jährliche Herstellerinspektion zur Pflicht zu machen ("damit nicht irgendwelche Hinterhofwerkstätten billig die Karren zusammenschustern") oder die Selbstreparatur von Bremsen nur zu erlauben, wenn die Arbeiten (gebührenpflichtig) vom TÜV abgenommen werden. Es gibt zudem ausreichend Fahrzeuge, die nach 2 Jahren "erhebliche Mängel" aufweisen. Wenn man eine halbjährliche TÜV-Überprüfung aller Fahrzeuge vorschreiben würde, wäre das dann wohl auch ein Beitrag zur "Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer".


    In den 60er Jahren übrigens, als die TÜV-Überprüfung erst kurz vorher eingeführt wurde, wurde bei Fälligkeit der Plakette der Fahrzeughalter persönlich angeschrieben und zum TÜV vorgeladen. Da konnte man gar nicht überziehen, ohne daß der Staat es merkte.


    Bitte versteh' mich jetzt nicht falsch, ich will Dich nicht persönlich angreifen oder Dir Deine Meinung nehmen. Es wird immer Menschen geben, die Gesetze übertreten oder Regeln "großzügig" auslegen, und damit anderen schaden. Aber im Fall TÜV möchte ich meine Entscheidungen alleine treffen. Genauso möchte ich auch alleine entscheiden, wann ich mich anschnalle und wann nicht. Aber das ist ein anderes Thema.


    Gruß Jörg

  • Hi,


    Mittelhessen :D


    klar legt das der Gesetztgeber fest. Aber aufgrund welcher Informationen wohl ?


    Der Gesetzgeber legt das fest, was ihm von "fachkundiger" Stelle empfohlen wird. Und wer ist das wohl ? Das ist bei den Berufsgenossenschaften das Gleiche, usw.


    Old man


    PS: Dein Zitat, warum hat das der Gesetztgeber noch nicht eingeführt? Die Antwort liegt im Satz schon drin : NOCH. Kann man abwarten.


  • Ok, Beliehener trifft es eher, da das Ganze dauerhaft übertragen ist und keine Beauftragung im Einzelfall erfolgt.


    Ansonsten sehe ich hier nicht wo der TÜV hier etwas ahndet ?( Es setzt die gesetzlichen Vorgaben um.


    Man kann vieles als Strafe empfinden - auch wenn ich keine Plakette bekomme und ich zur Nachprüfung muss.

  • Nur weil sich der Gesetzgeber nicht dazudurchringt, es so zu machen, wie der TÜV es will, heißt noch lange nicht, dass der TÜV nicht auf Gewinnmaximierung aus ist.
    @ Mittelhessen: Zitier doch nur die gemeinten Sätze, es ist echt nervig, wenn alles zitiert wird, und nur das unterstrichene gemeint ist.
    Abgesehen davon, dass man meist eh kapiert, was gemeint war und auf was geantwortet wurde.
    Stefan

  • Nur weil sich der Gesetzgeber nicht dazudurchringt, es so zu machen, wie der TÜV es will, heißt noch lange nicht, dass der TÜV nicht auf Gewinnmaximierung aus ist.

    Tja, ohne Gewinn kann eine Firma nunmal ned lange überleben :D


    Ansonsten bezahlt man durch die Rückdatierung eh ned mehr, als man ohnehin zahlen müsste. Es war doch eh schon vorgeschrieben alle 2 Jahre zur HU zu fahren. Und wenn zurückdatiert wird, dann zahle ich doch auch durchschnittlich alle 2 Jahre dafür.


    Wenn man durchschnittlich weniger gezahlt hat dann doch nur, weil man die gesetzliche Regelung vorsätzlich oder fahrlässig umgangen hat. Ob mein Moped das letzte Jahr in der Garage stand ist doch mein Problem. Ich könnte es ja auch abmelden. Aber wenn es zugelassen ist, dass unterliegt es nunmal der HU-Pflicht.


    Außerdem sind wir hier noch immer gut dran. Es wird zwar immer in D gemeckert - aber z.B. in Spanien müsste ich jetzt jedes Jahr mit meinem W202 zur HU 8)

  • Hi,


    also wir sind uns alle einig, daß wir verkehrssichere Autos auf den Straßen haben wollen, und das ist ohne eine Kontrollinstanz nicht zu realisieren. Wir brauchen TÜV und DEKRA.


    Meiner Meinung nach sollen die die Technik prüfen, alles andere geht die nichts an. Für Ordnungwidrigkeiten haben wir ein anderes System in dieser Gesellschaft.


    Und die Vermischung dieser Aufgaben finde ich nicht in Ordnung und auch unnötig. Sie ist allenfalls bequem für den Gesetzgeber. Aber WIR sind der Staat und die Gesellschaft, nicht die Verwaltung. Und damit wir nicht wieder in den Absolutismus vergangener Zeiten zurückfallen, muß man sich wehren. Überall , leider.


    old man