W202 1994 (Vormopf)': zweite Nebelschlussleuchte verkabeln

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    Guten Morgen,


    seit gut 10 Jahren habe ich meinen rechtsgelenkten C280 (WDB2020282F079136). Der hat als "Engländer" die Nebelschlussleuchte auf der rechten Seite. Beim TÜV war das bisher immer unproblematisch (es ist wohl noch nie aufgefallen), aber aktuell hat es der Prüfer beanstandet.


    Ich habe mir beide Rückleuchten angeschaut: beide Rücklichtträger (also rechts UND links) haben je eine 21/5W-Lampe verbaut, der 21W-Teil übernimmt die Nebelschlussleuchtenfunktion. Es scheint, dass nur die eine Seite (also bei mir rechts) verkabelt ist, aber auf dem Träger selbst (beide Seiten) alles vorbereitet ist.


    Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten: Zuleitung (Kabel) der NSL rechts aus dem Stecker auspinnen und


    a) verlängern, nach links führen, und dort in den Stecker einbinden. Nebelschlussleuchte ist dann weiterhin einseitig, jedoch links (wie vorgeschrieben).


    b) Zusätzliches Kabel von rechts nach links verlegen und in den anderen Stecker einpinnen. Dann hätte ich zwei Nebelschlussleuchten.



    Da ich von Elektrik wenig verstehe, folgende Fragen zu Variante b) - 2x NSL:


    1.) Durch das zusätzliche Kabel "fließen" dann 3,5A Strom (12 V, 2x 21 W) statt 1,75A durch den originalen Kabelbaum. Der Kabelquerschnitt müsste doch dann eigentlich größer sein bzw. es besteht die Gefahr, dass das originale Kabel zu heiß wird und schlimmstenfalls einen Kabelbrand verursacht?


    2.) Wie schließe ich am besten das zweite Kabel an? Ein "Stromdieb" ist in meinen Augen eher Murkserei. Bei meinen Oldtimern crimpe ich mir einfach neue Kabel und nutze einen 3-poligen Flachsteckverbinder 2-auf-1 (siehe Foto). Das passt aber eigentlich nicht mehr zum W202, oder? Hat jemand einen guten Tipp für eine moderne, fachgerechte Lösung?



    Grüße, Jörg



    Träger rechts mit angeschlossener NSL:



    Stecker rechts:


    Träger links, NSL nicht verkabelt:

    • Offizieller Beitrag

    Hi Jörg!


    Die Leitungen sie so dimensioniert, dass hier kein Problem entstehen dürfte, selbst wenn beide Lampen gleichzeitig angeschlossen werden. Die Bremsleuchten - die ebenfalls 21 Watt haben - haben auch keine dickere Leitung, obwohl sie ja nicht getrennt voneinander abgesichert sind.


    Stromdiebe macht man nicht, richtig. Dass auf der Beifahrerseite das neue Kabel die richtige Kabelfarbe bekommt und mit einem originalen Kontakt in den vorhandenen Stecker eingepinnt wird, steht ja wahrscheinlich außer Frage. Zum Abgreifen des Signals auf der Fahrerseite gibt es meiner Meinung nach zwei saubere Lösungen:


    a) Die Leitung auf der linken Seite aus dem Stecker auspinnen. Dann (falls man links stilllegen will) den Kontakt abschneiden und die Leitung verlängern bis zur Beifahrerseite, oder (falls man links weiter betreiben will) die Isolierung entfernen, das Kabel für die Beifahrerseite anlöten, über den ausgepinnten Kontakt einen Schrumpfschlauch bis zur Lötstelle schieben und ihn dann wieder einpinnen.


    b) Noch etwas sauberer, aber vielleicht auch übertrieben: Ein männliches und ein weibliches Steckergehäuse suchen, dass die gleichen Kontakte wie der Rückleuchtenstecker hat (da fiele mir z. B. die Lautsprecher-Steckverbindung beim Mopf in den vorderen Türen ein), den Kontakt aus dem linken Rückleuchtenstecker auspinnen, ihn in den neuen Stecker einpinnen, in den Gegenstecker den passenden Gegenkontakt einpinnen und von dort so die Leitung zur anderen Seite verlegen. Dann ließe es sich vollständig und rückstandslos wieder zurückrüsten und man hätte keine Löstelle. Und ist wahrscheinlich auch nicht nennenswert mehr Arbeit als die herumlöterei.


    Grüße

    Daniel

  • Entscheidend ist für mir das Gesetz: §53d Punkt 1 - eine Nebenschlussleuchte PKW, Ab Punkt 2: LKW/Anhänger mehrere


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §53d Nebelschlussleuchten

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.

    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

    Liebe deine Stadt!!!


    Alles über 200 km/h auf der Autobahn ist Formel 1 8|

    • Offizieller Beitrag

    So. Nebelschlussleuchte leuchtet jetzt links und nicht mehr rechts.


    Aber es kommt ja immer wieder etwas anders als gedacht: zum Glück habe zu ich Beginn der Arbeiten auf der linken Trägerplatte nochmals alles durchgemessen - und mich gewundert, wieso ich einen Widerstand von "1" messe, vom Steckereingang bis zur Kontaktzunge der 21/5W-Lampe.


    Also genauer hingeschaut und festgestellt, dass die Leiterbahn zur NSL auf der linken Trägerplatte mechanisch bewusst unterbrochen ist (siehe Pfeil):



    Also wurde es notgedrungen eine "Lötlösung", schließlich wollte ich am Samstag auch fertig werden.


    Mich wundert aber, dass man sich die Mühe macht, und mit einem zusätzklichen Arbeitsschritt die Leiterbahn kappt. Der Stecker war ja mit keinem Kabel belegt, also kommt eigentlich auch kein Strom dorthin.


    Man könnte sich sogar die Frage stellen, warum Mercedes nicht ein einziges Kabel mehr gezogen hat, und dann serienmäßig doppelte NSL angeboten hat. Sozusagen als Vorsprung in Sachen sicherheit zur Konkurrenz. Denn auf beiden (!) Seiten sind ja serienmäßig 21/5W-Birnen verbaut, so dass man (bis auf das Schmankerl mit der unterbrochenen Leiterbahn) ja nur ein Kabel ziehen muss für zwei NSL...


    Jetzt muss ich bei Gelegenheit mal schauen, ob beim (üblichen) Linkslenker auf der RECHTEN Trägerplatte ebenfalls die Leiterbahn gekappt ist.