Fragen zu Fahrerflucht

  • Auf jeden Fall, hat man aufgrund der Aufzeichnung , den Täter Dingsfest machen können.....Die Aufzeichnung wird bei Ihm permanent überschrieben, nur im Unfallfall wird gespeichert.


    Dass er noch bei Rot über die Ampel ist, hat die Kamera nun mal mit aufgezeichnet.

  • Man braucht die Aufzeichnung der Dash-Cam aber nicht, um den Täter der Fahrerflucht zu überführen. Von dem her werden die Aufzeichnungen in einem entsprechenden Strafverfahren wahrscheinlich nicht einmal genutzt.

    Bei dem Rotlichtverstoß sieht das halt anders aus. Der ist nur mittels der Aufnahmen nachweisbar. Und da stellt sich wie immer die entsprechende Frage der Persönlichkeitsrechte und der Veröffentlichung der Aufnahmen.

  • Jup, und ohne Dashcam wär der Fahrer weg gewesen, nur anhand der Details lies sich das Fahrzeug identifizieren, was zu schnellem Fahrzeugaufgriff folgte. Was die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft aus der Rotlichtsache macht ist ihr überlassen.