Reifen,unterschiedlicher geschwindigkeitsindex pro achse???

  • Hallo! kann man auf der gleichen achse ,reifen mit unterschiedlichem geschwindigkeitsindex(also vone zr und hinten w) aber sonst der selbe reifen fahren??? Eine antwort wäre nett! Mfg jens 8|

  • also deine Fragestellung an sich ist schon sehr verwirrend


    "an der gleichen Achse" = nein
    vorn und hinten verschieden = ja (sogar verschiedene Hersteller)


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Nicod78 schrieb am 17.01.2007 22:44 Uhr:
    "an der gleichen Achse" = nein


    Ich finde in der aktuellen StVZO nichts das deine These untermauert:


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php


    Du kannst ja mal dein Quelle zum Vergleichen angeben.

  • Würde mal sagen, es kommt erstmal auf die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs an :D

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.


    Zudem: hatte mir letztens mein Reifenhändler, als ich 2 Winterreifen habe aufziehen lassen auf den 15" (VA)
    und auf der anderen Achse (HA) noch 15" Sommerräder hatte, ausdrücklich in die Rechnung mit reingeschrieben:
    "Mischbereifung unzulässig, Kunde wurde darauf hingewiesen"


    waren rundum 195/65/15 montiert
    VA Winter, HA Sommer


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
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    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

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    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube da würfelst du jetzt was durcheinander. Eine Richtlinie muss erst noch in nationales Recht umgesetzt werden, so lange das nicht erfolgt ist, hat sie auch keine Rechtsgültigkeit. Siehe auch Definition Richtlinie:


    Zitat


    Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) sind verwaltungsinterne generell abstrakte Handlungsanweisungen an Amtswalter ohne Rechtssatzqualität nach außen.


    So lange das also nicht geschehen ist, gilt nach wie vor die aktuelle StVZO. Und daraus interpretiere ich:


    Die montierten Reichen müssen der technischen Anforderung des Wagens entsprechen


    Pro Achse darf nur eine Bauart, montiert werden


    Das Min.Profil muss 1,6 mm betragen


    Das heisst, meiner Meinung nach, es sind auch 4 Reifen unterschiedlicher Hersteller an einem Wagen erlaubt sofern die oben genannten Punkte beachtet werden. Kann mich natürlich auch irren, aber mehr lese ich da nicht heraus.


    Wichtig ist aber noch was im Gutachten zur Felge steht. Wenn da achsweise identische Reifen gefordert werden, dann müsste auch der Geschwindigkeitsindex identisch sein.


    Was dein Reifenhändler meint, tut glaube ich in dieser Frage nicht so viel zur Sache, schliesslich erlässt er ja keine Gesetze, der könnte ja auch reinschreiben dass jedes Jahr neue WR zu kaufen sind :P

  • @ Nico


    Eben das ist nur eine Richtlinie!
    Es gibt hierfür bis dato keine Rechtsgrundlage.


    Man darf gleichzeitig vorn links Barum, vorn rechts Hankoog, hinten links Michelin und hinten rechts Bridgestone fahren, solange die Bauart auf einer Achse - entweder nur Radialreifen oder nur Diagonalreifen - sitzen!


    Es ist also erlaubt, ob das Sinn macht ist eine andere Sache.

  • sicherlich hast du Recht, wenn man nach STVO/STVZO geht
    aber sinnvoll ist es nicht, erst Recht nicht ratsam


    wie du schon sagtest, nach STVO §36 heißt es wortwörtlich
    gleicher Bauart: das bedeutet nur: Radial- bzw. Diagonalreifen zu verwenden


    aber ob dies sich physikalisch positiv auf die Fahreigenschaften auswirkt,
    glaube ich doch, wissen wir beide das dies nicht der Fall ist


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

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    Zitat

    Nicod78 schrieb am 19.01.2007 12:28 Uhr:
    aber ob dies sich physikalisch positiv auf die Fahreigenschaften auswirkt,
    glaube ich doch, wissen wir beide das dies nicht der Fall ist


    Ich habe den TS so verstanden das er den selben Reifen zwei mal da hat, aber mit einem unterschiedlichen Geschwindigkeitsindex. Also zum Beispiel ein Dunlop SP 9000 einmal in ZW und einmal in W, sonst identisch.


    Also da sehe ich auf der selben Achse kein Problem, wenn mein Reifenhändler sagt er hat gerade keine anderen da, würde ich die vermutlich auch so kaufen.


    Alles andere würde ich nicht machen, auch keine zwei verschiedene Dunlops auf der selben Achse usw.


    Erlaubt ist es aber aber auf jeden Fall. Und nur danach war ja gefragt. Was letztendlich wer mit seinem Wagen macht, ist mir egal.