TÜV/HU bestanden

  • Verbandkasten abgelaufen


    Den abgelaufenen Verbandskasten hat er aber trotzdem übersehen :P


    Wird ja langsam Mode, was?


    Dachte der Polizist auch, als er mich anhielt, weil ich den Streifenwagen überholte, er alles! kontrollierte, dass das Verbandszeug abgelaufen sei.
    War, gebe ich zu, auch provokant von mir, ihm das ganze Teil mit den Worten: "Ganz neu." in die Hand zu drücken.
    Wusste ich ja, dass es neuer Wein in alten Schläuchen war.
    Außen die Haltbarkeit bis 2000 oder so, aber innen neuer Inhalt- haltbar bis 2015 oder was.
    Er (leicht triumphierend, etwas gefunden zu haben, denn er mühte sich redlich: TÜV, AU ok, Reifen ok, Papiere ok, Tochter im Kindersitz richtig angeschnallt ok): "Na, so neu wohl auch nicht!"
    Ich (die Hülle öffnend und auf den aktuellen Kleber weisend): "Naja, geht noch, oder?".


    Belehrte mich dann noch, dass man sich an Verkehrsschilder zu halten habe, wenn die Polizei dabei sei- ich holte schon Luft für die Frage: "Nur dann."- da verbesserte er sich, dass man sich immer daran halten müsse.
    Wünschten uns gegenseitig einen schönen Tag und fuhren unsere Wege.
    Ist einfach ein gutes Gefühl, wenn man TÜV und AU hat und auch sonst am Auto alles ok ist, falls man mal angehalten wird.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Stellt der TÜV einen abgelaufenen Verbandskasten überhaupt als Mangel dar? Da bist du der Rechtsverdreher und kannst Auskunft geben. Ich denke mal er wird es ergänzend auf dem Wisch erwähnen, mehr nicht?


    Ansonsten hat das bei mir nichts mit Mode zu tun. Ich könnte den Kofferaum mit Verbandsmaterial füllen :crazy:
    Der Inhalt wurde von mir geprüft. Und Teile ersetzt, dachte aber das geht rechtlich nicht, aber wenn das ok ist hab ich nichts zu befürchten.


    Zähl mal deine Wundschnellverbände nach- hast du inzwischen auf 8 aufgerüstet? Und hast du eine Rettungsdecke mit Mindestmaße an Bord? Ich dachte immer, dass es eben nicht reicht nur die abgelaufenen Teile zu ersetzen?

  • Hi,
    ich muss leider zugeben, dass ich es bisher nicht schaffte, die Grundlage für die Bewertung der einzelnen Mängel durch den TÜV zu finden. Also was ist geringer und was ist erheblicher Mangel. (Habe aber auch nicht tagelang gesucht.)
    Ich denke fast, dass da viel Ermessenssache ist. Bremse, Hupe, tragende Teile- e.M., wenn defekt. Alles andere- Prüfersache.
    Jedenfalls war ich, das war aber GTÜ, mal zur Nachkontrolle meiner defekten Bremsschläuche (war am 116, die waren dicht, aber porös- ja ich weiß, dass das peinlich ist) da meinte der Prüfer, dass er, anders als sein Kollege, mein Auto nicht mit porösen BS vom Hof hätte fahren lassen.
    Ermessen eben. Daher der Tipp: Immer NACH dem Mittagessen gehen, da sind beide Beteiligten milder gestimmt. ;)


    Tja, was im Verbandsbeutel drin ist, kann ich Dir nicht sagen.
    Ich kaufte ein Set bei Mercedes und packte es in die Folie des alten. Also Verpackung in der Verpackung.
    Denke, dass da schon alles drin ist und ok.
    Habe auch noch einen Verbandskasten, der ist auf jeden fall ok.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Das Witzige an der ganzen Verbandskastengeschichte ist ja:


    Der VK muss den Vorschriften gemäß § 35h StVZO entsprechen.


    Dieser fordert die DIN 13164 und:


    Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das
    so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit
    sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.


    und in der DIN 13164 steht:


    http://www.drk.de/angebote/ers…andskasten-din-13164.html


    Nirgendwo ist die Rede vom Haltbarkeitsdatum :D


    Wenigstens wurde der 35h ergänzt:


    Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material
    mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit
    mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.


    Früher war es nämlich so, dass selbst ein Rettungswagen zwingend einen Vernbandskasten mitführen musste. Dass das Blödsinn war muss ich ja niemanden erzählen :D


    Der einzige vernünftige Sinn vom Haltbarkeitsdatum ist die Tatsache, dass die Pflaster dann eigentlich ned mehr kleben. Verbandspäckchen, welche nicht beschädigt sind - sind auch nach 10 Jahren noch steril. Wenn da 10 Jahre keine Bakterien drin waren, woher sollen die nach 15 Jahren dann herkommen ?( ^^


    Trotzdem inverstiere ich dann ab und an mal in nen neuen Kasten. Kostet ja ned die Welt. Und die abgelaufenen Verbandspäckchen benutze ich zu Hause.

  • Wichtig ist halt, dass er die DIN 13164 hat. Aber ein Vor-´98er muss eben aufgestockt werden um diese DIN zu erfüllen, da reicht es nicht die abgelaufenen Teile zu erneuern.


    Wikipedia schreibt: "Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig."


    Ist halt die Frage was "rechtlich strittig" bedeutet?


  • Ist halt die Frage was "rechtlich strittig" bedeutet?


    Na dass sich auch die Rechtssprechung da ned so ganz einig ist :D


    Einen direkten Verweis auf das Medizinproduktegesetz gibt es ja in der StVZO und der DIN-Norm ned.

  • Gestern habe ich mein Oldtimer Gutachten abgeholt. Die Zulassung folgt in den nächsten Tagen. Schön dass ich endlich weniger Steuern zahlen muss etwas kulturell wertvolles für die Gesellschaft geleistet zu haben. :D

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.