Dienstwagenbesteuerung könnte geändert werden müssen

  • Wer einen Firmenwagen mit privater Nutzung hat und einen Anteil der Kraftstoffkosten selbst trägt, der kann diese von den zu versteunden Kosten abziehen. So lautet der Tenor eines Urteil des BFH. In meinen Augen aber eher ein Einzellfall.


    http://www.spiegel.de/wirtscha…ger-werden-a-1134732.html


    Und es wird sicher einen Nichtanwendungserlass geben.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Wer einen Firmenwagen mit privater Nutzung hat und einen Anteil der Kraftstoffkosten selbst trägt, der kann diese von den zu versteunden Kosten abziehen. So lautet der Tenor eines Urteil des BFH. In meinen Augen aber eher ein Einzellfall.


    Wer das so mit seinem Arbeitgeber verhandelt ist selber Schuld.
    Allgemein wird es steuerlich anerkannt, wenn man einen gewissen Betrag (nicht für Sprit sondern allgemein) monatlich für den Dienstwagen vom Brutto abgezogen bekommt. Wenn man das vernünftig ausformt, dann gibt es da praktisch keinen Unterschied für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Spritkostenbeteiligung.

  • Es gibt auch den Nettoabzug. Dann muss man nichts versteuern.


    Der Bruttoabzug ist die Lohnumwandlung. Gibt es bei uns auch in der Firma. Das sind aber vorzugsweise Wagen zur privaten Nutzung und keine privat nutzbaren Geschäftswagen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P