Wer einen Firmenwagen mit privater Nutzung hat und einen Anteil der Kraftstoffkosten selbst trägt, der kann diese von den zu versteunden Kosten abziehen. So lautet der Tenor eines Urteil des BFH. In meinen Augen aber eher ein Einzellfall.
http://www.spiegel.de/wirtscha…ger-werden-a-1134732.html
Und es wird sicher einen Nichtanwendungserlass geben.