Orginal Felgen AMG 8x18 Et50 und 8.5x18 Et54

  • Ich habe in meinem COC Papier serienmäßig 7.5x17 Et 47 mit 225/45/17 eingetragen. Im Anhang auf der letzten Seite sind u.a. auch 7.5x18Et47 mit 225/40/18 und 8.5x18Et58 mit 245/35/18 eingetragen.
    Darf ich auch 8x18Et50 mit 225/40/18 und 8.5x18Et54 mit 255/35/18 fahren?
    Es sind die originalen AMG 7Stern Speichen Art Nr. 204 401 9802 und 204 401 9902 .
    Zu den Bemerkungen steht drin
    - Nicht zulässig für C63 AMG
    - Nicht zulässig für C63 AMG Black Serie
    - Radbefestigung mit serienmäßigen Kugelbundschrauben M14x1.5 Schaftlänge 27mm Daimler interne Bezeichnung M14x1.5x30.7 Anzugsmoment 130NM.


    Es handelt sich bei meinem 204 um das Baumuster 204.002 C220CDI Mopf Ez.01/12.


    Habe keinen Code 483 486 und 950 verbaut.


    Mein Teilemensch vom Feundlichen sagt, da das nicht im COC Papier eingetragen ist, darf ich die nicht fahren, ausser ich mache eine Paragraph 21 Vollabnahme.
    Gutachten hat er dafür nicht oder rückt das nicht raus, weil ich die Felgen nicht neu bei dem kaufe.


    Was kann ich machen?


    Alternative vom großen Auktionshaus
    AMG Design Felgen 8.5x19 Et 45 mit 225/35/19 Rundum oder 235/35/19 und 265/25/19. bei der zweiten Kombi kann es zu einer Tachoanpassung kommen wg. der 1,5 % Regelung.


    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo Stefan,
    die Datei hatte mir mein Freundlicher auch unter die Nase gerieben.


    Er machte mich auf den zweiten Absatz unter Hinweise darauf aufmerksam, das nur die im COC Papier benannten Reifen und Felgengrößen zulässig sind. Alles andere unterliegt einer Einzelabnahme, so seine Worte. Da hat das 1) keine Wirkung... .


    Mein TüV'ler möchte ein Gutachten von Mercedes haben, das das so nachgetragen werden kann. Ansonsten kann er das nicht eintragen, weil sich vielleicht durch die breitere Bereifung der CO2 Ausstoß ändern könnte. Breitere Reifen sind ja z.B. auch für die schadstoffreduzierten Varianten nicht zulässig.


    Mein Benz ist von Anfang 12, die 7Stern Felgen gab's aber erst ab Juni 12, Modelljahr 2013.


    Bei BMW war das früher und auch jetzt viel einfacher.
    Die haben Felgen/Typlisten, wo alles aufgeführt ist und wenn sich da mal was ändert, wird für die Vorjahresmodelle gleich nach homologiert.


    Weiß jemand noch mehr ?


    Danke für Eure Hilfe.


    Langsam komme ich zu dem Entschluss, das entweder ein nagelneuer Stern vor die Tür muss mit den Extras die man haben will oder man findet sich mit dem ab was man hat und verschönert nach dem Linda de Mars Motto : Deutschland schraubt,powered by EB.. .

  • Dann geh doch einfach zu einem anderen Prüfer/Ingenieur und lass diese mittels Einzelabnahme eintragen.


    Wer dein Prüfer der Meinung ist, dann ist dieser festgefahren und zudem kein Gott :whistling:

    Liebe deine Stadt!!!


    Alles über 200 km/h auf der Autobahn ist Formel 1 8|

  • Dann lies Dir Fußnote 1) durch.
    Die Liste ausdrucken, ins Handschuhfach, AMG-Räder drauf und fertig.
    Glaub es oder lass es.
    GrusS
    P.S. Und auf der Seite steht: "Informationen zum Herunterladen.
    Auf dieser Seite finden Sie die Bestätigungen für sämtliche werksseitig genehmigten Rad- und Reifenkombinationen aller aktuellen Mercedes-Benz Modelle. Sie stehen Ihnen als Download im PDF-Format zur Verfügung." Will der TÜVler was verbieten, was der Hersteller ausdrücklich erlaubt?

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan M. ()

  • warum will man etwas eintragen lassen, was von Mercedes nachgetragen wurde und ab Werk freigegeben ist. Diese TÜV-Gläubigkeit, die ärgert mich. Das sind keine Götter im grauen Kittel, auch wenn das einige von denen meinen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P