Post (DHL) Paket verschwunden

  • Meines Wissens gilt bei Privatverkauf § 447 BGB, heißt der Käufer trägt das Risiko nachdem es in die Hände des Versandunternehmens gelangt ist.


    Dieser Paragraph regelt schlicht und einfach aber nur den Verlust der Ware.
    Wenn er es also z.B. unversichert per Päckchen versendet hätte und das wäre auf dem Weg verloren gegangen, dann hätte ausgereicht, dass er mittels der Quittung nachweisen kann, dass er es aufgegeben hat.


    In dem Fall aber gibt es am Ende nur zwei Möglichkeiten:
    1.: Er hat es unzureichend verpackt. Dann ist er für den Schaden verantwortlich
    2.: Hermes hat das Paket nicht entsprechend transportiert. Dann ist Hermes für den Schaden verantwortlich
    Der Käufer aber ist zu keinem Zeitpunkt in der Verantwortung.


    gruss

  • Gefahrübergang betrifft nicht nur den Verlust sondern auch die Verschlechterung.


    Ordnungsgemäß verpackt bei einem unversicherten Päckchen und trotzdem ein Transportschaden - Pech für den Käufer.

  • a grundsätzlich auch bezüglich des Transports zwischen DHL und Hermes keine Unterschiede zu erwarten sind[...]

    Sag das nicht, so ein Quatsch passierte mir oder dem engeren Bekanntenkreis bisher immer nur bei hermes oder GLS, nie bei DHL oder UPS...
    Mir ist aber klar was du sagen willst und grundsätzlich ist dies natürlich richtig.


    Besser verpackt wären die Speaker nur in einer Stahlkiste gewesen, hier kann mir auf keinen Fall eine Schuld zugeschrieben werden. Das versicherte Paket hat der Käufer angenommen und quittiert.
    Ihr seht's also auch ähnlich wie ich, im Grunde muss hermes haften und ich muss mich drum kümmern.
    Was für den Augenblick wohl heißt dass der Käufer mir die Sachen zurück schickt und ich ihm erstmal sein Geld zurück zahle. Wann ich dann wieviel von hermes erstattet bekomme bleibt mein Ding und der Käufer ist mit den einfachsten Mitteln raus.

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Kann man anders sehen , Borner. Gefahrübergang liegt beim Käufer, dem daher die Zahlung aus der Transportversicherung zusteht.


    Julian Schön, dass Du versuchst, die Rechtsprechung umzudeuten, aber unversicherter Versand ist eben nicht versichert. Das was Du Pech nennst, lässt sich nur durch versicherten Versand vermeiden.


  • Julian Schön, dass Du versuchst, die Rechtsprechung umzudeuten, aber unversicherter Versand ist eben nicht versichert. Das was Du Pech nennst, lässt sich nur durch versicherten Versand vermeiden.


    War es denn unversicherter Versand?


    Und ob das am Ende adäquat verpackt war, können wir hier aus der Ferne auch kaum beurteilen.


    gruss

  • Es war versichert, doch Du brachtest ein Beispiel mit einem unversicherten Päckchen - und da schaut ein Käufer eben in die Röhre, also nix mit "Käufer kann also vom Prinzip her kein Pech haben", um die Endlosschleife hier direkt mal abzukürzen.

  • Es war versichert, doch Du brachtest ein Beispiel mit einem unversicherten Päckchen - und da schaut ein Käufer eben in die Röhre


    Genau das habe ich doch geschrieben im unversicherten Fall.


    Da hier aber versichert ist, liegt entweder ein Fehler bei der Verpackung vor oder ein Fehler beim Paketunternehmen, was ein Versicherungsfall wäre ... ergo der Käufer kann kein Pech haben.
    Vielleicht war mein "In dem Fall" missverständlich, damit meinte ich in dem Fall hier von Børner.


    gruss

  • ..und was keiner beziffern kann: Es hat sich um seltene Teile gehandelt, die du NICHT mal eben im nächsten Geschäft nachkaufen kannst. War eine vielleicht einmalige Angelegenheit und der Käufer hat sich ein zweites Loch in seinen Ar*** gefreut, sowas zu ergattern. Ich z.B suche schon seit Jahren nach einem Ersatzlautsprecher für mein Bose-System in meinem Quattro. Ist einer kaputt. Neu? Schon seit 20 Jahren nicht mehr zu bekommen. Gebraucht? Das war ein Ausstattungsdetail, das vielleicht Einer von Tausend drin hatte... Gebraucht UND Intakt? Also JETZT schlägt's aber 13! Was den noch alles? Vielleicht noch paarTropfen Beamtenschweiß* dazu? :crazy: 8o :thumbup:



    Gruß Torsten



    * = Beamtenschweiß, die seltenste Flüssigkeit auf dem Planeten. Soll es wohl geben, hat nur noch Niemand zu Gesicht bekommen... :P

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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • So in etwa ist es, die Speaker sind in Europa nicht zu bekommen, vereinzelt mal in den USA.
    Ich brauche sie halt nicht mehr, hatte sie jetzt jahrelang rum liegen und dachte mir nun "davon werden sie ja auch nicht besser". :D


    Mit Schadensersatz kann im Grunde keiner was anfangen, die Dinger sind nur in ihrer 4er-Zusammenstellung nutzbar. (Für die Kenner; es handelt sich um 10'' ampeg-Speaker 80w 16Ohm, nicht 100w 32Ohm wie sonst üblich).
    Um die Schadenabwicklung hab ich mich jetzt komplett gekümmert, finde das als Verkäufer nur fair. Sollte hermes Schadenersatz in Höhe des Auktionspreises zahlen, bleibt im Grunde zu klären wer das Paket behält.
    Verpacken hätte ich es übrigens nicht besser gekonnt, die Speaker waren auf Spanplatten verschraubt, diese waren bei Ankunft ausgerissen. Die Gorillas bei hermes müssen das Paket ziemlich unsanft durch die Gegend geschmissen haben...


    P.S. Torsten: Schonmal in deinem Fall über den Erwerb von kaputten Speaker nachgedacht? Das Reconen (Instandsetzen) ist oft nicht so teuer wie man denkt...

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

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