8,5 x 17 ET 15 und 10 x 17 ET 20 zulässig???

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, ob Felgen der Größe 8,5 x 17 ET 15 und 10 x 17 ET 20 auf einer C-Klasse W 202, C 280, Baujahr 96 eingetragen werden?
    Welche Reifengrößen kämen dann in Frage, ohne eine Tachoangleichung vornehemen lassen zu müssen???


    Vielen Dank

  • also ob du die Felge eingetragen bekommst ???
    das weiß nur der Hersteller allein - da er mit der Festigkeit ja auch die Freigabe beim TÜV sich erteielen läßt...


    es kann sein - das du Felge XY eingetragen bekommst - und Felge XZ nicht... *wg. siehe oben*


    Reifengröße:
    215/45 und 235/40 bzw. 225/45 und 245/40


    bei beiden bist du aber anhand der Felgen- Reifengröße und ET gezwungen was an der Karosserie machen zu lassen
    sprich - bördeln und ziehen (aufweiten)
    aufweiten wird aber bei der Größe nur an der HA nötig...
    je nachdem was für ein Fahrwerk du nimmst mehr oder weniger...


    zwecks Tachoangleichung: das liegt am Reifenhersteller - er gibt an ob bei seinem Reifenabrollumfang (je nach Felgengröße unterschiedlich) eine Tachoangleichung erforderlich ist oder nicht...


    WICHTIG: Achte vor allem darauf das in der Freigabe der Reifen ABS/ASR tauglich steht - sonst kriegste nix TÜV !!!


    also solltest du schonmal genauere Angaben machen...
    welche Felgen genau - und was für einen Reifenhersteller und Fabrikat...


    z.B. bei mir: FK Edition One mit Toyo Proxess T1S mit H&R Cup-Kit (60/45)


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()