Versicherungsschaden ????

  • Moin alle hier...


    grade ist das Vordach vom Nachbarn auf unserem Grundstück geflogen und auf das dach von meiner Frau Ihrem S202.


    Nun meine frage : ist das Höhere Gewalt wegen Sturm oder läuft es über die Versicherung von meinen Nachbarn ( Fotos habe ich gemacht im dunkeln, kann mann schlecht sehen ) und nun ???


    wäre über ne Info dankbar...


    gruss stony

  • Hast du eine Teilkasko für den Wagen?

    <3 Glücklich vergeben an mein Carlchen seit 03.03.2009 :love: Und immernoch verliebt wie am ersten Tag <3
    :rose: Die einzig wahre Liebe gibt es halt doch nur zwischen einer Frau und ihrem Auto :stern:

  • Tja, dann mein Beileid. Klarer Teilkaskoschaden...

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  • wieso Teilkasko ??? meine Frau hat den Schaden doch nicht verursacht...
    verstehe es nicht. ?(


    Da das gaparkt war das Auto von meiner Frau auf unserem Grundstück und das Vordach von unserem Nachbarn auf unseren Grund und Boden angeflogen kam und es sich die Landebahn auf meiner Frau ihrem Benz aussucht, denke ich das die Versicherung von unserm Nachbarn aufkommen muss für den Schaden... oder nicht ????


    @ old man : das denke ich auch, aber war mir nicht sicher...

  • Selbstverständlich muss dein Nachbar den Schaden begleichen. Das läuft über seine Gebäudeversicherung. Das Teil war ja fest am Haus verbaut. Wernn er keine Geb-Versicherung hat zahlt er das aus eigener Tasche. Du musst nichts geben. Wenn du dich keiner gefahr hin gibst kanst du den Fall dukumentieren.

  • Dein Nachbar hat den Schaden nicht verursacht, sondern der Sturm. Wenn du ihn dafür haftbar machen willst, musst du ihm ein Verschulden nachweisen. Das wird schwierig, was kann er schließlich dafür?


    Wir hatten beim Sturm "Christian" gerade so einen Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat den Schaden abgelehnt, unsere Kundin musste den Schaden über ihre TK laufen lassen.


    Aber ihr könnt´s ja gern versuchen...

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  • Finde das immer wieder erstaunlich woher manche Menschen ihre Informationen beziehen...die Gebäudeversicherung des Nachbarn wird garantiert nicht für den Schaden am PKW aufkommen. Eine Gebäudeversicherung trägt die Schäden die durch Sturm am Gebäude entstehen und mit Sicherheit nicht diesen Schaden...

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  • Schäden an Fahr­zeugen


    Sturm­schäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko –
    wobei mindestens Wind­stärke acht die Voraus­setzung ist. Der
    Versicherer ersetzt auch Schäden durch herum­fliegende Gegen­stände wie
    Ziegel oder Äste.


    Zunächst aber kann der Auto­besitzer sich an den
    Grund­stücks­eigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von
    dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grund­eigentümer muss aber nur
    Schaden­ersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt er
    muss seine „Verkehrs­sicherungs­pflicht“ verletzt haben. Das ist zum
    Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensicht­lich morsch oder ein
    Dach­stuhl ohnehin marode war. Ähnlich sieht es aus, wenn ein
    Verkehrs­schild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in
    Ordnung war, muss die Stadt keinen Schaden­ersatz leisten, denn auf
    extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz,
    Az. 12 U 11/03).

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