Und wer sagt, dass der Händler nicht ein leeres Fehlerprotokoll des Wagens vom Tag des Verkaufs präsentiert, in dem der LMM nicht drin steht.
Somit ist er später kaputt gegangen. und schwupps, ist der Händler raus aus der Haftung.
Ich würde, ohne Rechtschtuz, lieber einen LMM kaufen und die Sache vergessen.
1. Selbst wenn ein Anspruch besteht, wird ein Richter nicht beurteilen können, ob ein LMM Verschleißteil (wird der Verkäufer sagen) ist oder nicht (wie es der Käufer vortragen wird). Ergo Sachverständigengutqchten mit 500-1.000€ Vorschuss.
2. Das Urteil kann solange dauern, da ruht der Fahranfängerkarren schon lange krumm beim Verwerter.
3. Lohnt der Ärger und Aufwand bei den Kosten kaum.
Den Verkäufer würde ich freundlich aber bestimmt auf die Gewährleistung ansprechen und ihm die Beweislastumkehr der ersten sechs Monate vor Augen halten (er hat zu beweisen, dass der Fehler bei Übergabe NICHT vorlag) und vorschlagen, dass auf seine Kosten ein neuer LMM gekauft wird und der Einbau selbst erledigt wird.
Schon, weil sich ja nicht rumsprechen soll, dass der Händler ein Rosstäuscher ist.
Alles vorbehaltich, dass es kein Verkauf von Privat an Privat war oder der Mangel im Kaufvertrag steht.
Grüße
Stefan