Anhänger bis 3,5 t ab 2013 für jedermann

  • "Weitere Änderung: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet worden. Ab 2013 dürfen mit dem Führerschein Klasse B alle Gespanne bis 3500 Kilo zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. In der Klasse BE wird das Gewicht des Anhängers auf 3500 Kilo begrenzt."


    Quelle: http://www.rp-online.de/auto/r…er-2013-aendert-1.3084333


    Was sich sonst noch ändert steht ebenfalls im Bericht.

  • Klasse B: Motorfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.5 t und maximal 9 Sitzplätzen, wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Betriebsgewicht oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg


    Klasse BE: Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg


    Quelle:Wikipedia





  • Die neue Anhängerregelung ist eine sehr erfreuliche Nachricht für mich und warscheinlich auch viele andere junge Fahrer, wie du schon geschrieben hast.


    Habe vor ziemlich genau 2 Jahren meinen Führerschein gemacht und hatte damals auch überlegt einen BE Führerschein zu machen, da ich gerne den Wohnwagen von meinen Eltern mitbenutzen wollte. Im Endeffekt war mir der Spaß dann aber zu teuer und auch zeitaufwendig. Was sich dann ja jetzt auch als die Richtige Entscheidung erwiesen hat! :thumbup:


    P.S. Warum hab ich davon bis jetzt eigentlich noch nichts von mitbekommen? Ich wusste noch nichtmal, dass das zur Diskussion steht ?(

  • Moment, das heißt ich, mit meinem B-Führerschein, dürfte an meinen 202 ein Anhänger machen. Bedingung ist, dass alles zusammen nicht 3,5 Tonnen überschreitet?
    Mit dem "alles Zusammen" gilt das auch für die Ladung auf dem Hänger? Also 1,5 T Wagen + 1 T Anhänger, heißt, dass ich noch 1T Ladung auf den Anhänger machen darf und nicht mehr, oder?


    Ist diese Reglung allgemein gültig, oder nur für Leute die den Führerschein neu gemacht haben?

  • Wenn ich dass richtig verstehe, darfst du dann alles fahren bis 3,5 t auch mit Anhänger, die zulässigen Gesamtmassen des Fahrzeugs dürfen aber nie überschritten werden, also weder Zuladung noch Zuglast.


    Gruß Jan


    PS: Die meisten Fahrzeuge kommen eh mit allem voll ausgelastet nicht an die 3,5t.

  • Also, nicht alles was dazu "irgendwo" geschrieben wird ist auch korrekt, bzw. wird korrekt interpretiert.


    1. ändert sich für Klasse B Fahrer eigentlich nur eins, die bisherige Variante mit Anhängern 750 kg (ohne Bremse) durften auch an ein bis zu 3,5 t Fahrzeug gehängt werden. Somit konnte bisher mit Klasse B sogar 4,25 t gefahren werden. Diese "Grauzone" von 3,5 bis 4,25 t ist abgeschafft worden und ab 19.01.2013 bedarf es des neuen Führerscheins Klasse B96 für diesen Gewichtsbereich.


    2. steht in dem Bericht alle Anhänger dürfen mit Klasse B gefahren werden. Das stimmt so nicht, denn die Gewichtsklassenverhältnisse müssen auch unter 3,5 t z.G. eingehalten werden, sonst ist der Zug Klasse BE. (z.G. des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs)


    3. steht da drin der Anhänger wird auf 3,5 t begrenzt. Nenne mir einen Zug der bisher mehr durfte. Das Anhängergewicht durfte auch bisher nur dann das 1,5 fache des Zugfahrzeugs wiegen, wenn es eine durchgehende Bremsanlage hatte. Welcher Anhänger und welcher Pkw hat oder hatte das???


    Sollten weitere Fragen dazu bestehen, her damit ;)

  • Die neue Anhängerregelung ist eine sehr erfreuliche Nachricht für mich und warscheinlich auch viele andere junge Fahrer, wie du schon geschrieben hast.


    Seit wann ist eine Einschränkung und ein zusätzlicher Führerschein eine erfreuliche Nachricht?


    Außerdem gilt die Besitzstandswahrung. Das heißt es ist entscheidend wann du den Führerschein gemacht hast. Du behälst also alle bisherigen "Erungenschaften". Nur die neuen Führerscheinanwärter die ab dem 19.01.2013 die Prüfung ablegen fallen unter die neue Regelung.


    Das heißt für dich das du weiterhin bis zu 4,25 t fahren darfst unter Berücksichtigung der Regeln.


    Noch einmal für alle die bisher glaubten mit Klasse B darf kein Anhänger gefahren werden:


    Pkw bis 3,5 t plus Anhänger 750 kg z.G. geht immer


    Anhänger größer 750 kg z.G müssen zwei Kriterien erfüllen um mit Klasse B gefahren werden zu dürfen:


    1. z.G. des Anhängers kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs
    2. z.G. des Anhängers plus z.G. des Zugfahrzeugs kleiner oder gleich 3,5 t


    Sowie einer der beiden Punkte nicht zutrifft wurde der Klasse BE benötigt, ansonsten war es schon immer Klasse B

  • Zitat

    Seit wann ist eine Einschränkung und ein zusätzlicher Führerschein eine erfreuliche Nachricht?

    Sorry hatte den Bericht nur flüchtig gelesen und falsch verstanden. :blush: