Neue Spiegelkappen bei eBay

  • Wow sehen die Dinger scharf aus :), bitte ne ausführliche bebilderte Anleitung zum Einbau :) :thumbup:

    To Do Liste 2012 :
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    [ ]Scheiben tönen
    [ ]Nebelscheinwerfer

  • § 54 Fahrtrichtungsanzeiger.


    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.


    (1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.


    (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.


    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.


    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind


    1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,




    Ob die anderen weg müssen keine Ahnung da müsste man sich erkundigen. Aber denke ehr nein.
    Aber so gedanken mach ich mir net hab ja keine :P


    Edit sagt: Hab gerade was anderes in einem anderen Forum gefunden. Wenn auf dem Blinkergehäuse E5 steht ist es als Blinker zugelassen dann
    müssen die anderen Seitlichenblinker (wenn vorhanden Pflicht ab 1998 genauer Tag weiß ich net) entfernt werden.
    Wenn es jemand genauer weiß oder ich mich irre bitte korrigieren.

    Komm auf die dunkle Seite , wir haben Kekse !

    Einmal editiert, zuletzt von renegade1986 ()

  • so ich hab da noch mal kurz vor feierabend :D im netz was gefunden.
    Ein beispiel foto von den spiegelkappen =)


    siehe anhang

    Bilder

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  • Ich hoffe bloß das das gelbe Blinklicht nicht im inneren
    der Spiegel zu sehen ist. Wenn doch muss ich das noch "abdichten".
    Außerdem müssen die Leitungen wasserdicht in die Tür eingeführt werden und
    mit einem Zwischenstecker versehen werden, damit ich die Kappen auch einfach
    mal abnehmen kann.
    Ich habe ja automatisch anklappbare Spiegel,
    da muss ich etwas mehr beachten bei der Kabellegung.
    Aber das sieht bestimmt spitze aus, wenn die Spiegel sich automatisch
    Anklappen und gleichzeitig Blinken (ZV-Blinker-Blinken)


    Ps.: Bezüglich des Bildes von der Seite: Was zum Kuckuck sind das für komische
    Chromringe am Kotflügel? <X
    Gute Nacht
    W202ler

  • Das sind supercoole Kiemenöffnungen ... Son hochmotorisierter Sportwagen brauch sowas nunmal :crazy: <X
    Also optisch finde ich die Spiegel sehr gut. Mir wären sie an einem W202 allerdings zu modern. Sowas passt dann oft nicht 100%ig zum Rest des Fahrzeuges ;)

  • Meiner Meinung nach, fehlt die "Falte", wie bei den alten Außenspiegel.


    Hoffe es sieht nicht zu aufgesetzt aus... Muss man halt mal in verschiedenen
    Perspektiven ansehen. Finde die Optik ansich aber nicht schlecht ;)

  • Meiner Meinung nach, fehlt die "Falte", wie bei den alten Außenspiegel.


    genau das meine ich auch...
    - die hat ja auch aerodynamische , bzw. geräuschmindernde aufgaben...


    - könnt mir gut vorstellen , dass die neuen "pfeifen" im fahrtwind...

    • Offizieller Beitrag

    Mir speziell würde das E Prüfzeichen fehlen ....
    Das war der Grund weshalb ich mir w210er geholt habe und nicht solche .
    Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen ..


    ansonsten geile Dinger =)


    gruß Raffy