Darf man in Deutschland, ungestraft, Polizisten im Einsatz erschießen?

  • Zu dem Freund und den Hunden:
    An der Stelle muss man natürlich die näheren Umstände klären (hier ein angemessenes Urteil zu fällen wäre so einfach nicht möglich), aber generell gilt: Auch bei der Verhinderung von Straftaten muss man angemessen handeln.
    Das bedeutet als extremeres Beispiel, um zu erkennen was damit gemeint ist:
    Jemand ist dabei auf offener Straße einen Zigarettenautomaten aufzubrechen, um ein paar Schachteln Zigaretten zu stehlen. Natürlich eine Straftat. Trotzdem wäre es unangemessen ihn zu erschießen, nur um diesen Diebstahl von vielleicht 50€ zu verhindern, einfach weil das Leben in unserer Gesellschaft als viel höherer Wert eingestuft ist.
    Genauso verhält es sich natürlich auch bei der Verhinderung von anderen Straftaten ....


    gruss

  • Tach,


    Wer bestimmt, wer welches Recht bekommt und wer nicht?
    Wer bestimmt, wer die Guten und wer die Bösen sind?


    Das ist natürlich eine schwierige Frage. Dennoch entscheidet die Judikative täglich nach den Wertvorstellungen des Volkes und den Vorgaben der Legislative.
    Jemand allerdings, der nachweislich unzählige Male die Rechte anderer Bürger mit Füßen getreten hat, muss m.E. gegenüber einem rechtschaffenen Bürger ( ich gehe davon aus, der Polizist war einer ) einen Schritt zurück treten.

    Wie würde eure Rechtsauffassung aussehen, wenn es eben kein Polizist hinter der Tür gewesen wäre, sondern ein Bandido, der den "Täter" einfach nur umlegen hätte wollen?


    Auch dies ist schwierig. Mir ist aber in meinem langen Leben aufgefallen, dass Notwehrenden Bürgern sehr oft eine Unverhältnismäßigkeit der Mittel nachgewiesen wird. Also die vorgenannten Hund waren zu scharf oder die Frau hätte sich nicht durch einen Schlag auf den Kehlkopf vor der Vergewaltigung schützen dürfen - schließlich kann sie ja Karate.
    Aber der Chef einer Rockerbande darf aus Notwehr auf eine Tür Schießen hinter der Menschen sind!


    Gruß

  • Auch bei der Verhinderung von Straftaten muss man angemessen handeln.


    Ja, genau.
    Und deshalb ist es mir unerträglich, dass einer stumpf durch die Tür schießt - anscheinend ohne Kenntnis der dahinter stehenden Personen - und dies von deutschen Richtern als verhältnismäßige Notwehr angesehen wird.
    Ich stelle mal eine provokante Frage: Vielleicht haben die Richter einfach Angst?


    Gruß

  • Nochmal meine Frage: Woher wusste der Rocker, das da einer hinter der Tür stand? Der Polizist muss ja dann doch wohl irgendwelche Geräusche gemacht haben (an die Tür klopfen, rufen o.ä.) und da soll der nicht "Aufmachen, Polizei!" gerufen haben? Das will ich nicht ganz glauben!

  • Jemand allerdings, der nachweislich unzählige Male die Rechte anderer Bürger mit Füßen getreten hat, muss m.E. gegenüber einem rechtschaffenen Bürger ( ich gehe davon aus, der Polizist war einer ) einen Schritt zurück treten.

    Naja der Punkt bei der Geschichte ist doch aber eben, dass der "Täter" offensichtlich glaubhaft darlegen konnte, dass er eben nicht davon ausgehen konnte, dass da ein rechtschaffener Bürger in Person eines Polizisten hinter der Tür ist.
    Ureigenste Aufgabe der Polizei ist nunmal, sich auch als Polizei zu erkennen zu geben, um die Sonderrechte, die ihnen gegeben sind auch ausüben zu können.
    Kein rechtschaffener Bürger darf eben einfach so irgendwo eindringen und tut das nicht, die Polizei darf es unter gewissen Umständen, muss dann sich aber als Polizei auch zu erkennen geben (hier offensichtlich nicht erfolgt).

    Mir ist aber in meinem langen Leben aufgefallen, dass Notwehrenden Bürgern sehr oft eine Unverhältnismäßigkeit der Mittel nachgewiesen wird.

    Richtig und die spannende Frage ist eben, ob diese Hunde in der Situation angemessen waren.
    Im Fall des erschossenen Polizisten ist der Fall relativ einfach. Wenn das eigene Leben bedroht ist, man kurz davor steht ermordet zu werden, dann ist zur Waffe zu greifen und den Tod des Gegenüber billigend in Kauf zu nehmen durchaus angemessen.

    Zitat

    Auch dies ist schwierig.

    Naja rede dich nicht raus mit das ist schwierig, sondern mach eine Ansage:
    Hätte er sein Leben gegen ein verfeindetes Gangmitglied verteidigen dürfen oder hätte er sich erschießen lassen müssen? Sprich hätte er zwischen Knast oder Tod wählen müssen oder wäre es Notwehr gewesen?


    gruss

  • Nochmal meine Frage: Woher wusste der Rocker, das da einer hinter der Tür stand? Der Polizist muss ja dann doch wohl irgendwelche Geräusche gemacht haben (an die Tür klopfen, rufen o.ä.) und da soll der nicht "Aufmachen, Polizei!" gerufen haben? Das will ich nicht ganz glauben!

    Man kann durchaus auch ohne klopfen, rufen etc. mitbekommen, dass jemand in eine Wohnung/Haus eindringen möchte.
    Ich denke schon, dass das vor Gericht eine der Schlüsselfragen war und da wird das Gericht nunmal zu dem Ergebnis gekommen sein, dass der Angeklagte eben nicht erkennen konnte, dass da die Polizei vor der Tür steht.
    Ansonsten musst du dich einfach näher mit dem Fall beschäftigen, aber ich mir sicher, dann wirst du auch erkennen, dass da eben keiner "Aufmachen, Polizei!" gerufen hat ;).


    gruss

  • Naja rede dich nicht raus mit das ist schwierig, sondern mach eine Ansage:


    Meine Aussage habe ich doch schon mehrfach gemacht:
    Keiner hat das Recht, in Brusthöhe durch eine Tür zu schießen, wenn er weiß, dass sich dahinter Menschen befinden. Zumal, wenn er nicht sicher weiß wer diese Menschen sind.
    Ich meine, für Notwehr muss schon eine eindeutige Situation vorliegen. Sowieso bei der drastischen Wahl einer Schusswaffe!
    Einfach mal prophyaktisch durch die Tür ballern, weil ich ja ach so ein gefährliches Leben führe, erfüllt mir da nicht den Sachverhalt der Notwehr - eher den der Gefährdung anderer Bürger durch kriminellen Wahnsinn.



    Gruß

  • Keiner hat das Recht, in Brusthöhe durch eine Tür zu schießen, wenn er weiß, dass sich dahinter Menschen befinden. Zumal, wenn er nicht sicher weiß wer diese Menschen sind.
    Ich meine, für Notwehr muss schon eine eindeutige Situation vorliegen. Sowieso bei der drastischen Wahl einer Schusswaffe!

    Ok, das bedeutet er darf, steht da tatsächlich ein Bandido hinter der Tür, nur zwischen Knast oder Tod wählen.
    Ist nicht meine Rechtsauffassung!
    Dass er davon ausgehen musste, dass dort mit alles andere als niedriger Wahrscheinlichkeit ein Bandido steht, hat er vor Gericht glaubhaft gemacht. Ansonsten wäre der Prozess ganz anders ausgegangen.
    Welches Mittel hätte er denn wählen sollen, immer unter der Voraussetzung, dass da hinter der Tür jemand schwer bewaffnetes steht, der ihn umlegen will?
    Natürlich ist eine Schusswaffe ein drastisches Mittel und auch nur dadurch legitimiert, dass er davon ausgegangen ist, dass hinter der Tür jemand mit dem selben Mittel steht und keine Sekunde zögert, dieses auch einzusetzen. Mir fällt da spontan kein anderes Mittel ein.


    Wie aber auch schon gesagt: Einen gezielten tödlichen Schuss durch eine geschlossene Tür zu unterstellen (woher weisst du, dass er in Brusthöhe geschossen hat?), halte ich für absolut übertrieben. Einfach weil dies nicht möglich ist.


    gruss

  • Ist ja krass, wie die Meinungen hier auseinandergehen.
    Ich kann das Urteil auch nicht ganz verstehen. Klar er wollte sich evtl. selbst verteidigen, da er dachte, dass ein befeindeter Rocker vor der Tür steht. Aber ich kann doch nicht einfach durch ne geschlossene Tür schießen, ohne zu wissen, wer dahinter steht.
    Wäre es eindeutig, dass jemand zur Tür rein will, bzw. diese eintritt, das Haus stürmt der ihn umbringen oder verletzen will, könnte ich es vielleicht noch verstehen (wobei es dann immer noch nicht in Ordnung ist, einfach auf jemanden zu schießen)
    Also ich finde das kann man in dem Fall nicht als Notwehr sehe.


    Gruß Sascha

  • (Wenn es nach mir ginge, wären alle Waffen in privater Hand kategorisch verboten, dito Schützenvereine.)

    Warum müssen Schützenvereine immer mit irgendwelchen Amoklaufenden Idioten auf eine Stufe gestellt werden? :thumbdown:



    Gruß Holger

    Es ist kein Auto, wie jedes andere. . .
    . . . es ist eben ein Mercedes. :stern:


    W202 C180: 2002 - 2019: Ohne Panne und TÜV-Ärger.:thumbup::thumbup::thumbup:

    W211 E200: ... und weiter gehts. :mbg:
    Die Zeit vergeht - (m)ein Mercedes bleibt. :thumbup: