Zwangsstilllegung

  • Hallo Gemeinde.


    Das Auto meines Schwiegervaters wurde Zwangsstillgelegt mangels fehlenden Versicherungsschutzes.Warum wieso keine Ahnung.Da die Beamten das fahrzeug nicht Vorgefunden haben weil es scho ewig in einer Scheune stand hat er noch die Paketten dran.Er hat einen Brief bekommen wo die Bescheinigung der abmeldung und eine Rechnung über 100 Euro drin war.Nun meine frage muß er trotzdem auf die Zulassungsstelle um die Kennzeichen zu entwerten und was ist mit dem Fahrzeugbrief und schein??Weil er will das Auto jetzt verkaufen und ist sich nicht sicher wie er vorgehen muß.


    MFG

  • Wenn er es eh verkaufen will, dann ab zur Zulassungsstelle und Plaketten vor Zeugen abmachen und den Fahrzeugschein abgeben. Den Brief kann er ja ganz normal behalten.
    Im Endeffekt nix anderes, als wenn er das Fahrzeug normal abmelden würde. Nur das die Gebühren höher sind ;)

  • den Fahrzeugschein abgeben. Den Brief kann er ja ganz normal behalten.


    Der Schein muß mit zurück, denn er wird entwertet und darauf die Stilllegung notiert. Es gibt keine andere Bescheinigung mehr. Das heißt der Brief und der Schein müssen beim Verkauf weiter gegeben werden, sonst keine erneute Zulassung.


    Den Brief aber zur Abmeldung mitnehmen ;)

  • Dann ruf am Montag bei der Zulassungsstelle an, die können es Dir sicher zu 100% beantworten (wenn es nicht eh schon irgendwo in dem Schreiben an Deinen Schwiegervater steht). Klar können das hier vlt auch Juristen beantworten, aber warum wird hier eigentlich alles versucht "vorab" zu klären?
    Schonmal darüber nachgedacht, dass man hier auch mal falsche News bekommen KANN!? Wahrscheinlich nicht!


    Achja, sorry ich vergaß dass das Forum ohne solche sinnfreien Fragen ja nicht mehr lebt. Shame on me... :blush: :crazy:


    Es wäre nett wenn Du die genaue und richtige Handhabung in diesem Fall schildern würdest, damit der Thread nen Sinn macht!

  • Wenn die Nummernschilder noch gestempelt sind, dann MUSS er da schon noch mal hin. Oder wahlweise auch auf der Polizei die entstempelten Nummernschilder vorzeigen.
    Ansonsten könnte er ja erstmal munter weiterfahren.


    Zitat von LuckyLuke

    Der Schein muß mit zurück, denn er wird entwertet und darauf die Stilllegung notiert. Es gibt keine andere Bescheinigung mehr. Das heißt der Brief und der Schein müssen beim Verkauf weiter gegeben werden, sonst keine erneute Zulassung.


    Ich bin halt noch vom alten Schlag, natürlich darf er beides behalten. Ich hatte die Frage des TO so verstanden, das er Angst hat, das er die Papiere auch abgeben muss. Das wäre dann aber nur der Fall, wenn das Auto gleich noch gepfändet wird.

  • Guten Morgen.Danke euch erstmal.Ich werd mit ihm morgen mal dahin fahren.Sorry wenn ich die Situation nicht richtig schildern konnte.Weiß das ja auch alles nur per telefon.Da er ein absoluter Hektiker ist schau ich mir das morgen alles selber mal an.Euch noch nen schön Sonntag.


    MfG

  • mangels fehlenden Versicherungsschutzes.Warum wieso keine Ahnung


    Mangels fehlendem Versicherungsschutz wäre wirklich kein Grund. Wenn aber der Versicherungsschutz fehlt, dann hättest Du den Grund. Ist ja auch nicht so, dass man den Schwiegervater fragen könnte... :tired: Ohne Versicherung muss ein Auto stillgelegt werden.
    Dazu müssen die Kennzeichen entstempelt werden und das Auto abgemeldet werden.
    Wenn die Behörde schon tätig wurde, dann kommen noch 150-300 € für die Ersatzvornahme dazu.
    Im Kreis GI machten (und machen?) das private Firmen und stellen es in Rechnung. Das waren dann immer so rund 300 €.
    Die entsprechenden Verfügungen und Androhungen der Enstempelungen durfte ich einst als Referendar fertigen und verschicken.
    Seid froh, dass nicht versicherte Fahrtzeuge aus dem Verkehr gezogen werden, ist ärgerlich, wenn einem das Auto kaputt gefahren wird und es nicht versichert ist...
    Grüße
    Stefan