Fahrerlaubnis Italien

  • Hallo


    Ich gehe in einer Woche nach Italien bzw. Sardinien in die
    Ferien und zwar mit dem Auto. Nun habe ich erst seit ca. 10 Monaten den
    Führerschein. Kann ich damit trotzdem in Italien fahren? Bzw. wenn
    nicht, wird das kontrolliert? Ach ja ich habe einen schweizer
    Führerschein..

    • Offizieller Beitrag

    Hi ,
    Erstmal wünsche ich dir ne gute Fahrt dahin.
    Zu deiner Frage ... der Führerschein ist nach EU Rechtlinien . Das heist du kannst auch wenn du erst 10 Monate fährst auch in Italien fahren .. gehört bekanntlich zu Europa ;)
    Begleitetes Fahren jedoch ist nur Deutschland begrenzt also Fahren ab 17 ( Rosener Wisch) .
    Wenn du mit dem Auto da runter fährst solltest du auf dein Auto acht geben ;)
    Nicht dass ich etwas gegen Süditaliener/Afrikaner^^ habe, jedoch sind dort unten schon des öfteren Autos verschwunden :P würde fast sagen öfter als anderswo ^^
    Aber lass dir nurnicht die Urlaubslaune verderben.
    Wie lange haste denn Urlaub genommen für deine Reise? wird bestimmt super :thumbup:


    grüße Raffy


    *edit* habe überlesen dass du einen schweizer Führerschein hast , da kann ich dir leider nicht sicher sagen dass du dort fahren darfst , aber ich denke mal es wird wenn du 18 bist nicht anders sein als wenn man ihn in BRD gemacht hat

  • Hast Du denn noch einen Lernführerausweis oder schon einen regulären mit der Probezeit?


    Mit dem Lernführerausweis darfst Du meines Wissens nur in CH und Liechtenstein fahren. Hast Du schon den regulären mit der Probezeit, kannst Du auch in der EU fahren.


    Zum Lernführerausweis

  • Ich bin Schweizer und ich habe einen schweizer Führerausweis. ;) Es ist kein internationale Führerausweis. Weiss jemand wie es sich damit in Italien fahren lässt? Ich meine einmal gelesen zu haben, dass man in den meistens Ländern, also Italien Griechenland, USA etc. mindestens ein Jahr den Führerschein haben muss und in den USA sogar über 25 sein muss.


    Zitat

    Nicht dass ich etwas gegen Süditaliener/Afrikaner^^ habe, jedoch sind dort unten schon des öfteren Autos verschwunden :P würde fast sagen öfter als anderswo ^^
    Aber lass dir nurnicht die Urlaubslaune verderben.
    Wie lange haste denn Urlaub genommen für deine Reise? wird bestimmt super :thumbup:


    Es sind 2.5 Wochen. ;) Ja das mit dem Auto klauen weiss ich, Navi iPhone etc. sollte man ja nicht im Auto lassen, allerdings an Strand mitnehmen ist ja auch dumm. Was kann man da denn machen? Und ohne Navi finde ich die Strände nicht oder bei einer Inselrundfahrt ist es auch blöd.


    Zitat

    Hast Du denn noch einen Lernführerausweis oder schon einen regulären mit der Probezeit?


    Ich habe seit ca. 10 Monaten den definitiven.

  • Ich habe seit ca. 10 Monaten den definitiven.


    Gut, dann ist das eine einfach zu beantwortende Frage.


    Ja, Du darfst mit diesem Führerschein in Italien fahren. Denn mit der Harmonisierung der Führerausweiskategorien innerhalb der EU und vielen weiteren Staaten reicht heute grundsätzlich der schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat für das Lenken von Fahrzeugen im Ausland.

  • Achte auf jeden Fall drauf (eigentlich ohnehin selbstverständlich), dass Du nicht unter Alkoholeinfluss fährst.


    Nicht nur, dass die finanziellen Strafen drakonisch sind, nein, ab einem bestimmten Promillewert, den ich absichtlich nicht verrate, wird dein Auto konfisziert :!:
    Und es gibt keine Chance, es zurück zu bekommen ;)

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Wie jetzt?
    Die entziehen einem das Auto für immer?
    Auch wenn es das eines Dritten ist?
    Die wollen durch eine italienische Rechtsvorschrift Eigentum aufheben?
    Kaum vorstellbar. Gibt es dazu was zu lesen?
    Grüße
    Stefan

  • Die Frage ist ob diese Praxis auch mit dem EU Recht konform ist. Das ist ja eine Enteignung. Ich dachte sowas wäre seit 1945 bzw. 1989 abgeschafft in Europa.