Wieviel Ohm haben die Einspritzdüsen

  • Hey,


    Genau.........


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Hey,


    Kein Abgasgutachten, keine ABE.



    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Hey,


    Es soll ja schon 1-2 Geräte auf dem Markt geben, diesen kosten aber gleich um die 400 €.


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Hier mal en auszug vom TÜV



    Zusatz-Steuergeräte für E85-Kraftstoff sind genehmigungspflichtig



    Bedingt durch ständig steigende Benzin- und Dieselpreise besteht eine verstärkte Nachfrage nach alternativen Kraftstoffen, wie z.B. E85.



    E85-Kraftstoff besteht zu 85 % aus (Bio)ethanol und 15% aus Benzin und ist in Deutschland bis 2015 von der Mineralölsteuer befreit.



    Bioethanol wird aus regenerativer Biomasse hergestellt, z.B. aus Zuckerrüben, Kartoffeln oder Getreide, in Brasilien aus Zuckerrohr und in Schweden aus Holzabfällen.



    E85 hat eine höhere Oktanzahl als Benzin, allerdings ist der Energiegehalt um etwa ein Drittel geringer.


    Daher wird zum Betrieb mit E85 ein besonderes Zusatz-Steuergerät benötigt.



    Der Einbau eines E85-Zusatz-Steuergerätes ist nur zulässig, sofern dafür eine EG-Systemgenehmigung,


    eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden ist und die dort


    genannten Auflagen und Beschränkungen


    – z.B. eine Änderungsbegutachtung – eingehalten werden.



    Liegt keines dieser Prüfzeugnisse vor, erlischt die Betriebserlaubnis


    des Fahrzeugs.



    Eine positive Einzelbegutachtung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO ohne Prüfzeugnis ist möglich wenn:



    1. für das E85-Zusatz-Steuergerät eine positive EMV-Prüfung bzw. eine EG-Systemgenehmigung vorliegt.



    2. für das Fahrzeug ein positives Abgasgutachten vorhanden ist, aus dem hervorgeht, dass



    o sich das Abgasverhalten durch die Umrüstung nicht verschlechtert und



    o bei OBD-Fahrzeugen beim Betrieb mit dem E85-Zusatz-Steuergerät alle


    erforderlichen OBD-Funktionen erhalten bleiben oder die Erteilung einer


    Ausnahmegenehmigung für eine eingeschränkte OBD-Funktion vom


    TÜV-Sachverständigen aufgrund anderer gleichwertiger technischer Lösungen befürwortet werden darf.



    3. für das Fahrzeug ein Motorleistungsnachweis mit E85-Kraftstoff vorliegt. Sofern sich die Motorleistung um mehr als 5% ändert, sind Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschwerte neu festzulegen.



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