Rechtsfrage nach Motorreparatur

  • Grüß euch Leutz!


    Ich habe eine Rechtsfrage zum Thema "Werkstatt".


    Ich habe meinen C 280 in eine Werkstatt gegeben, nachdem die Kopfdichtung durchgebrannt war. Der Motor lief logischerweise unrund und man hörte es schon beim Anlassen, dass nicht genügend Kompression auf paar Zylindern vorhanden war. Da ich leider durch meine Montage zeitlich verhindert war, habe ich den Wagen in eine Werkstatt verfrachtet, damit er die Kopfdichtung inkl. WaPu wechselt.


    Alles verlief problemlos. Hier die Arbeitsabläufe:
    - Wasserpumpe getauscht
    - Keilriemen getauscht
    - Zylinderkopfdichtung getauscht
    - Zylinderkopfschrauben getauscht
    - Ölwechsel inkl. Filter
    - Kühlflüssigkeitswechsel
    - Zylinderkopf inkl. Steuerkastendeckel usw. um 3/10 geplant


    Alles in allem hat mich die Reparatur 1.800,- Euro gekostet...


    Die alte Kopfdichtung war an Zylinder 2 - 5 durchgebrannt...sowas hat selbst der Mechaniker noch nie gesehen...!


    Als ich von der Montage nach Hause kam (Freitag nach Schluss), wurde der Wagen bereits gebracht. Ich startete den Wagen...und was hörte ich? Erneut ein Anzeichen von zu geringer Kompression des Motors! Die Probefahrt bestätigte es. Wo sind die "193 PS"? Auf jeden Fall NICHT in meinem Wagen!


    Ich kam auf die Idee, die Kompression zu messen. Die Werte sind wie folgt:
    Zyl. 1 = 9,8 bar
    Zyl. 2 = 6,0 bar
    Zyl. 3 = 6,1 bar
    Zyl. 4 = 6,0 bar
    Zyl. 5 = 5,9 bar
    Zyl. 6 = 10,1 bar
    Kilometerstand: 236.000 km


    Jetzt die alles entscheidenden Fragen:
    Wie sehen meine Rechte aus? MUSS die Werkstatt den Schaden nun beheben? Habe ich das Recht, der Werkstatt "Druck" zu machen, um dem Motor wieder die volle Kompression zu geben bzw. den Motor wieder richtig intakt zu machen? Hätte die Werkstatt den Motor weiter durchchecken müssen? Was kann das sein, warum er so unrund läuft bzw. einen so argen Kompressionsverlust hat?


    Ich bin sehr verärgert! So, wie ich das sehe, hätte die Werkstatt es "sehen" müssen und mich darüber auch informieren müssen. Ich redete mit dem Meister bezüglich der Beschaffenheit der Zylinderlaufbahnen und der Kolben. Seine mündliche Aussage: "Die Kolben und Laufflächen sind in Ordnung und unbeschädigt." Ich mein...1.800,- Euro sind viel Geld. Und dafür erwarte ich eine Reparatur! Und KEIN reiner Austausch der Zylinderkopfdichtung!


    Ich danke euch schonmal im Vorraus! :love: Ich verzweifel hier noch!

    :stern: Dailydriver: 94er C 180 - Malachit-Metallic :stern:
    8) Familienbomber: 06er E61 530d Touring - Carbonschwarz-Metallic 8)

  • Um dir die Frage beantworten zu können, müßte man wissen woran der Leistungsverlußt liegt.
    Liegt es an der neuen ZKD, dann kannst du die Werkstatt in die Pflicht nehmen.
    Liegt es an Kolben/ Kolbenringen... oder an den Ventilen, dann kann die Werkstatt nix dafür, weil es nichts mit deren Arbeit zutun hat.


    Gruß Falk

    Ich hab mich selbst am meisten Lieb... weil es mich nur einmal gibt :)

  • habe ich den Wagen in eine Werkstatt verfrachtet, damit er die Kopfdichtung inkl. WaPu wechselt.

    Und dafür erwarte ich eine Reparatur! Und KEIN reiner Austausch der Zylinderkopfdichtung!

    Wenn ich Birnen bestelle kann ich doch nicht erwarten, dass auch noch Äpfel geliefern werden? ?(

  • rebel
    Ich dachte eher an eine Klärung des TE, was von beiden Aussagen stimmt:


    Ist das erste Zitat richtig? Das wäre m.E. doof, denn wenn die genannten Arbeiten in Auftrag gegeben worden sind ist natürlich die Ausgangslage gegenüber der Werkstatt nun schwierig.
    Oder kommt die Verwunderung (zweites Zitat) eher daher, dass das erste Zitat so nicht stimmt und wirklich ein Auftrag erteilt wurde "bringen Sie den wieder zum Laufen" oder so ähnlich. Dann wäre die Ausgangslage natürlich deutlich besser.


    Generell steht man bei auftragserteilung ja immer im Konflikt, ob man die Arbeiten einzeln beschreibt (lässt keinen Spielraum für Interpretationen seitens der Werkstatt und schützt vor bösen finanz. Überraschungen) oder gibt man das Ziel der Reparatur vor (was dann natürlich der Werkstatt viel Freiraum lässt).


    Vielleicht wird die Intention meines ersten Postings so klarer? Sorry, war in Eile, hätte also besser nix geschrieben als so kurz angebunden zu sein.. :blush:


    Gruß,
    asap2

  • Also ich werde aus dem Posting nicht ganz schlau...


    Ich bin Estrichleger. Und wenn ICH SEHE und NACHPRÜFE, ob der Untergrund nicht zu wellig und rissfrei ist, und die Prüfung okay ist, mache ich erst den Estrich. Aber wenn der Untergrund nicht dafür geeignet ist, dann weiß ich den Bauherr darauf hin, dass das nichts bringt.


    Der Motor lief nach dem Durchbrennen der Kopfdichtung so schlecht...

    :stern: Dailydriver: 94er C 180 - Malachit-Metallic :stern:
    8) Familienbomber: 06er E61 530d Touring - Carbonschwarz-Metallic 8)

  • Moin,


    ich finde, asap2 hat völlig Recht.
    Wenn ich den Auftrag erteile, die Kopfdichtung und die Wasserpumpe zu wechseln, kann ich nicht automatisch eine Runderneuerung erwarten.
    Im Gespräch mit dem Beauftragten sollte man schon exakt seine Ansprüche artikulieren, unter Umständen schriftlich. Denn, wenn ich meinen Motor geöffnet habe, könnte ich zentnerweise Bauteile und Werte prüfen, gegebenenfalls tauschen.
    Eine Werkstatt kann so aber nicht handeln und den Kundenwunsch erahnen.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hmm sehe ich auch so, wenn der Auftrag konkret lautete Dichtung und Wasserpumpe zu tauschen und die das auch gemacht haben, dann kann man wohl nicht viel mehr verlangen auch wenns echt blöd ist.

  • Sicher! Aber im Endeffekt geht es ums Prinzip. Die "Meisterwerkstatt" hört es doch schon beim Anlassen, dass die Kompression nicht mehr ganz vorhanden ist. Selbst ich als stark versierter Hobbymechaniker höre dies direkt! Warum weist sie mich nicht darauf hin? Warum hat mir der Meister eine mündliche Aussage gegeben, dass die Kolben inkl. Zylinderlaufbahnen usw. in Ordnung seien?

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