Zitatich sehe es auch so, das das Lenkradschloss beim TÜV relevant ist, aber ich muss Dir widersprechen, dass in § 38a StVZO von "Lenkradschloss" die Rede ist.
Im §38a StVZO stimmt das ja auch. Aber der gilt in Verbindung mit der ECE-R18 und hierzu meint unser Gutachter, steht klar "Lenkradschloss" drin. Ich sehe jetzt mal zu, daß ich die ECE-R18 selber in die Finger kriege, dann kann ich mehr dazu sagen. Was Ihr schreibt macht natürlich Sinn, denn es gibt einige Fzg. die nicht direkt über das Lenkrad gesichert werden bzw. wurden. Ich nehme das jetzt mal selber in die Hand und dann melde ich mich nochmal.
Dass das hier aber auch immer gleich so kompliziert werden muß....
Gruß
Thommy