Rechtliche Schritte kannst du noch nicht einleiten.
Selbstverständlich leitet man mit dem Schreiben rechtliche Schritte ein.
Man setzt eine Frist bis zu der die Mängel beseitigt werden müssen.
Man übt sein Recht aus den § 437ff BGB aus, ich sehe darin klar einen rechtlichen Schritt.
Rechtliche Schritte sind es nicht erst, wenn ein RA beteiligt oder ein Gericht angerufen wird.
Nur am Rande: Man kann auch vor dem Amtsgericht OHNE RA klagen.
Viele Grüße
Stefan