Wie soll ich vorgehen? Brauch dringend Eure HILFE! Beim Autokauf übers Ohr gehauen?

  • Rechtliche Schritte kannst du noch nicht einleiten.


    Selbstverständlich leitet man mit dem Schreiben rechtliche Schritte ein.
    Man setzt eine Frist bis zu der die Mängel beseitigt werden müssen.
    Man übt sein Recht aus den § 437ff BGB aus, ich sehe darin klar einen rechtlichen Schritt.
    Rechtliche Schritte sind es nicht erst, wenn ein RA beteiligt oder ein Gericht angerufen wird.
    Nur am Rande: Man kann auch vor dem Amtsgericht OHNE RA klagen.
    Viele Grüße
    Stefan

  • @ ubfree



    Neee würde mir nie einen Unfallwagen kaufen.....Hab mir das Auto echt gut angeschaut....und n Kollege auch hier ausm Forum war auch dabei.....
    Naja.....Voll ins Fettnäpfchen getreten!!

  • Hey,


    Na dann auf, und halt uns bitte schön auf dem laufenden.


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Ja Erduan,



    dann viel Glück und Erfolg! Würde mich auf jeden Fall auch interessieren, wie es weiter geht!
    Und zum Thema Unfallwagen: Es muss nicht zwangsläufig einer sein, jedoch wurde es nicht vom Verkäufer ausgeschlossen.
    Da kann ich dir noch den einen Tipp mitgeben: Lese das nächste Mal etwas genauer durch, was du unterschreibst! Und speziell wenn du unbedingt nen unfallfreien willst, solltest du unbedingt nachfragen. Meist zeigt sich schon an der Reaktion des Verkäufers, wie ehrlich und vertrauenserweckend er ist. Nimmt er sich Zeit für die Erklärung oder wiegelt er nur ab, nennt er auch Kleinigkeiten, etc...


    Gruß Uli

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,


    in Ergänzung zu dem, was Stefan bereits gsagt hat, ist mir aufgefallen, dass sich der Verkäufer recht weit aus dem Fenster lehnt in dem er im Kaufvertrag die Begriffe "Top Zustand" und "kein Rost" aufführt. Wie man "Zop-Zustand" als "zugesicherte Eigenschaft" auszulegen hat, erklärt Dir sicher Dein Anwalt mit Freude.


    Aus meiner Sicht hast Du in diesem konkreten Fall gute Karten und der Händler wird einiges nachbessern (müssen).


    Gruß Jörg

  • Hi Jörg,



    "Kein Rost" steht zweifellos drin.
    Wo du allerdings den Begriff "Top-Zustand" gefunden hast, musst du mir noch erklären... Oder bin ich nur blind?


    Gruß Uli


    Edit: Hab´s gefunden, hat sich erledigt :thumbup:

  • So es gibt Neuigkeiten :thumbup:


    Also war gestern beim Rechtsanwalt. Er meint mit dieser Laufleistung (jetzt schon 193 TKM)
    können sich die Garantie Firmen immer irgendwie rausreden.
    Meist steht im kleingedruckten noch einige interessante Dinge.


    Meine Chance ist das ESP! Das ist ein triftiger Grund vom Kaufvertrag zurück zu treten, hat ja auch was mit der Sicherheit zu tun!
    Heute hat mich das Autohaus am Telefon mal wieder Abbgewimmelt...der Chef ist gerade nicht da...
    Aber sie können es gerne mir erzählen ich gebe das dann weiter..
    Alles klar! Damit er sich dann Gedanken machen kann. Ich ruf Morgen früh gleich nochmal an.


    Weiß jemand wie die Pauschale abgerechnet wird pro gefahrenen Kilometer, bei Rückgabe eines Fahrzeuges?
    Anwalt meinte so ca. 10 Cent und der Händler 30 Cent...


    Der Rückgabe Preis sollte so bei 3200€ liegen meinte mein Anwalt.
    Wenn der Verkäufer damit nicht einverstanden ist, muß das ganze wohl doch vor Gericht geklärt werden.sich dann Gedanke


    Also dann...Ich melde mich wieder Grüße vom schönen Bodensee :thumbup:

  • Ja klar hat er das....Das Problem liegt darin das diese Werkstatt nicht im Stande ist denn schade ohne weiteres Ordentlich mit originalteilen zu reparieren...
    Selbst der RA meinte ich solle das Auto lieber wieder zurück geben und es unter keinen Umständen in dieser Firma reparieren lassen...
    Er hätte schon des öfteren schlechtes über diesen Händler gehört.