Edit : Jörg,der noch nie Probezeit hatte
Sowas gabs in der guten alten D-Mark-Zeit nicht
Ich bezweifele nicht das DU keine Probezeit hattest, das geht aber nur wenn Du den Führerschein 1b vor dem 01.11.86 gemacht hast! Denn ab diesem Datum gab es schon die Probezeit, siehe auch folgenden Netzfund dazu: http://www.123recht.net/article.asp?a=324&ccheck=1.
Und ich weiß auch persönlich wovon ich rede, ich bin nur 1 1/2 Monate älter als Du. Und 1986 war sicherlich noch die gute harte D-Mark unsere Währung!