Was muss ich beachten wenn ein Auto aus Italien Importiere?

  • Abend Jungs!!!!


    Ich hab da jetzt mal eine Frage.


    Ich würde gerne ein Auto aus Italien importieren, auf was muss ich da alles achten hab mich schon fast durch ganz Googel gelessen aber nicht wirklich weiter gekommen?
    OK aber weiter zur zweiten Fragen wie sieht es denn mit der Mehrwertssteuer aus muss ich die dann hier in Deutschland nochmal zahlen oder sind die schon im Preis mit drin?
    Ist ein privat verkäufer, ich denke des ist noch wichtig.


    Ich weiß das es in Italien auch 19% Mehrwertssteuer!!!



    grüße Chris

  • Hallo Chris,
    falls Dir hier keiner helfen kann, wende Dich doch an
    a) Finanzamt oder Zoll, die könnne Dir sicher sagen, wie das mit dem verzollen etc. geht
    b) TÜV, um zu klären, ob und was umgebaut werden muss (ich denke garnichts, kommt ja aus der EU das Auto).
    c) Zulassungstelle, die werden Dir sagen können, welche Papiere sie brauchen.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Verzollt werden muss da nichts. Italien gehört zur EU, das ist innergemeinschaftlicher Vertrieb.


    Wie das mit den neuen EU Fahrzeugbriefen aussieht, weiß ich aber nicht.


    Gruß,


    Micha

    Sent from my CB-Funke using Kanal 14


    Mein Auto ist biologisch abbaubar! Es zerfällt langsam aber sicher von selbst :cursing:




    Atomkraft schützt Erdölressourcen :rolleyes:

  • Also ich hab mal beim ZOLL und bei der Zulasungsstelle angerufen,


    der Zoll meinte ich brauch keine Einführsteuer oder änliches zahlen,
    das heist es kommen keine zusätzlichen kosten auf einen zu. (nur Gebrauchtwagen sagte man mir)


    Für die Zulassungstelle brauche ich:


    -Kaufvertrag (nicht unbedingt nodwendig ist aber nicht schlecht meinten die)
    -Den Italienischen Fahrzeugbrief
    -EU-Papiere
    -Tüv vollgutachten oder die COC Bestimmungen
    -Unbedenklichkeitsbestätigung aus Flensburg (macht die Zulassungsstelle selber gegen eine kleine Aufpreis)


    Focus:


    ich impotiere das Fahrzeug selber da brauche ich keinen Importur :thumbup:



    Grüße Chris
    (Diese auflistung gebe ich ohne gewehr an da sich immer was ändern kann)

  • -Kaufvertrag (nicht unbedingt nodwendig ist aber nicht schlecht meinten die)
    -Den Italienischen Fahrzeugbrief
    -EU-Papiere
    -Tüv vollgutachten oder die COC Bestimmungen
    -Unbedenklichkeitsbestätigung aus Flensburg (macht die Zulassungsstelle selber gegen eine kleine Aufpreis)

    Ich habe fast täglich damit zu tun...


    Kaufvertrag
    da wurdest Du falsch informiert. Landest Du bei Zulassung bei einem anderen Sachbearbeiter, könntest Du Probleme bekommen.
    Bei erstmalig in "D" zuzulassenden Fahrzeugen ist der Kaufvertrag neben dem ursprünglichen KFZ-Dokumenten der Eigentumsnachweis


    Vollgutachten oder COC Dokument
    hat das Fahrzeug eine EU-Zulassung, kannst Du beim Hersteller ein COC-Dokument für das Fahrzeug anfordern.
    Ist dem nicht so, benötigst Du eine Abnahme nach §21 StVZO/§13 EG-FGV
    Grundsätzlich gilt zwar, dass ein bereits zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Mitgliedsstaat hier zum Verkehr zugelassen werden muss, aber nur dann, wenn auch die landesrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
    Größtes Problem hierbei ist das Abgasverhalten, da die in "D" gültigen Euronormen bisher nur hier gelten.
    Das Fahrzeug muss mit seinem Erstzulassungsdatum den jeweils gültigen Schadstoffklassen in "D" entsprechen.
    Zum Beispiel konnten vor 2000 in Italien noch Fahrzeuge ohne Kat zugelassen werden, obwohl hier schon Euro 2 und ab 2000 Euro 3 erfüllt werden mussten. England ist noch schlimmer, da ging es bis 29.04.2009 über die SVA-Abnahme noch gänzlich ohne Kat.
    Ohne COC ist hier alles ab Erstzulassung 6/1992 nur mit massig Aufwand zu erfüllen.



    Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA
    Gibt es nicht mehr und ist ersatzlos entfallen.
    Bei Zulassung wird "online" abgefragt, ob das Fahrzeug hier schon mal zugelassen war, bzw. im Heimatland als "gestohlen" gemeldet wurde

  • Bei erstmalig in "D" zuzulassenden Fahrzeugen ist der Kaufvertrag neben dem ursprünglichen KFZ-Dokumenten der Eigentumsnachweis


    Hallo,
    was macht man, wenn man einen mündlichen Vertrag geschlossen hat?
    Es ist nirgends vorgeschrieben, dass man einen Kaufvertrag über ein Auto schriftlich machen muss.
    Ich denke, dass man in einem solchen Falle auch mit einer Versicherung an Eides statt weiter kommt.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Pistensau


    darf ich fragen was du abreitest wenn du täglich damit zu tun hast?


    Darf ich dich mal fragen ob ich noch was vergessen habe zu fragen oder ob ich was vergessen habe auf zuschreiben
    und auf was muss ich noch achten beim Anmelden eines im ausland erworbenem Fahrzeug?



    Grüße Chris